Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 20.10.2011 - 6 UF 125/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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VersAusglG § 13 § 13
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Höhe der Teilungskosten
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 11.06.2012 - 6 UF 42/12
Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich eines Anrechts in einer …
Dementsprechend hat der Versorgungsträger - wogegen Einwände weder von den Beteiligten erhoben worden noch ersichtlich sind - den Ehezeitanteil des Anrechts mit 8.787,80 EUR ermittelt und - nach unangegriffenem und rechtsbedenkenfreiem (dazu BGH FamRZ 2012, 610 und 942; Senatsbeschluss vom 20. Oktober 2011 - 6 UF 125/11 -, juris; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 13. Dezember 2011 - 9 UF 69/11 -, juris) - Abzug von Teilungskosten in Höhe von 2 % davon, das sind hier 175, 76 EUR, als Ausgleichswert 4.306,02 EUR vorgeschlagen.
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