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   OLG Saarbrücken, 23.03.2005 - 9 UF 128/03   

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https://dejure.org/2005,9067
OLG Saarbrücken, 23.03.2005 - 9 UF 128/03 (https://dejure.org/2005,9067)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.03.2005 - 9 UF 128/03 (https://dejure.org/2005,9067)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. März 2005 - 9 UF 128/03 (https://dejure.org/2005,9067)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Elterliche Sorge: Voraussetzungen für Eingriffe in das Recht der Personensorge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für Eingriffe in das Recht der Personensorge; Alter von Kindern als zu berücksichtigende Tatsache; Merkmal für ein erhebliches Defizit in der Erziehungskompetenz

  • Judicialis

    KJKG §§ 27 ff; ; ZPO § 517; ; ZPO § 520; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 3; ; BGB § 1666; ; BGB § 1666 a Abs. 1; ; BGB § 1666 a Abs. 2; ; FGG § 13 a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KJKG §§ 27 ff; BGB § 1666 § 1666a Abs. 1, 2
    Voraussetzungen für Eingriffe in das Recht der Personensorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 26.02.1998 - 1Z BR 198/97

    Entziehung des Personensorgerechts für ein Kleinkind

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.03.2005 - 9 UF 128/03
    Die Trennung des Kindes von dem sorgeberechtigten Elternteil darf darüber hinaus gemäß § 1666 a Abs. 1 BGB nur erfolgen, wenn das Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht hat, dass das Kind in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist und dieser Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfe begegnet werden kann (vgl. BVerfG, FamRZ 2002, 1021 ff; BayObLG, FamRZ 1998, 1044, 1045, m.w.N.).
  • BVerfG, 21.06.2002 - 1 BvR 605/02

    Anforderungen an das gerichtliche Eilverfahren zum Entzug der elterlichen Sorge

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.03.2005 - 9 UF 128/03
    Die Trennung des Kindes von dem sorgeberechtigten Elternteil darf darüber hinaus gemäß § 1666 a Abs. 1 BGB nur erfolgen, wenn das Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht hat, dass das Kind in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist und dieser Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfe begegnet werden kann (vgl. BVerfG, FamRZ 2002, 1021 ff; BayObLG, FamRZ 1998, 1044, 1045, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 06.11.2009 - 9 WF 93/09

    Voraussetzungen des teilweisen Entzugs der elterlichen Sorge im Wege

    Erreicht elterliches Fehlverhalten ein solches Ausmaß, dass das Kind bei einem Verbleib unter der Obhut des sorgeberechtigten Elternteils in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist und andere Maßnahmen zur Beseitigung der Kindeswohlgefährdung nicht in Frage kommen, ist die Entziehung des Sorgerechts unumgänglich (siehe auch Senat, Beschl.v. 16. Oktober 2009, 9 WF 98/09, m.w.N., Beschl.v. 2. April 2009, 9 UF 15/09, m.w.N., Beschl.v. 23. März 2005, 9 UF 128/03, OLGR 2005, 531, m.w.N.).
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