Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 24.03.2004 - 5 W 268/03 - 63   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wohnungseigentümerversammlung: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Aufnahme von Verhandlungsgegenständen in die Tagesordnung

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Wohnungseigentümerversammlung: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Aufnahme von Verhandlungsgegenständen in die Tagesordnung

  • IWW
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche von Wohnungseigentümern zur Tagesordnung von Wohnungseigentümerversammlungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum - Aufnahme von Verhandlungsgegenständen in Tagesordnung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Besprechungen u.ä.

  • finanztip.de (Kurzanmerkung)

    Aufnahme von Tagesordnungspunkten

Verfahrensgang

  • LG Saarbrücken, 27.10.2003 - 5 T 714/02
  • OLG Saarbrücken, 24.03.2004 - 5 W 268/03 - 63

Zeitschriftenfundstellen

  • ZMR 2004, 533



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Frankfurt, 18.08.2008 - 20 W 426/05  

    Wohnungseigentum - Jeder Eigentümer kann Aufnahme von bestimmten TOP verlangen!

    Im Fall pflichtwidriger Weigerung des Verwalters kann der Anspruch gemäß § 43 Nr. 3 WEG gerichtlich geltend gemacht werden (Senat, Beschl. v. 01.09.2003 -20 W 103/01- ZMR 2004, 288; SaarlOLG ZMR 2004, 533; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 23, Rdnr 86; Palandt/Bassenge: WEG, 67. Aufl., § 24, Rdnr.7; Staudinger/Bub: WEG, Stand Juli 2005, § 21, Rdnr. 109; Rieke/Schmid: Fachanwaltskommentar Wohnungseigentumsrecht, 2. Aufl., 2008, § 24, Rdnr. 36; Röll/Sauren: Handbuch für Wohnungseigentümer und Verwalter, 9. Aufl., 2008, Rdnr. 306).
  • LG Saarbrücken, 20.08.2008 - 5 T 363/07  

    Wohnungseigentum - Bezeichnung von Tagesordnungspunkten

    Gemäß § 21 Abs. 4 WEG kann jeder einzelne Wohnungseigentümer vom Verwalter die Aufnahme bestimmter Verhandlungsgegenstände in die Tagesordnung einer Eigentümerversammlung verlangen, wenn die Behandlung dieser Punkte ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht (Saarl. OLG, Beschluss vom 24.03.2004 - 5 W 268/03-63, zitiert nach juris, Rdnr. 48 m. w. N.).
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