Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 24.04.2007 - Ss 25/2007 (28/07); Ss 25/07 (28/07)   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Absehen vom Fahrverbot - Erhebliche Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit

  • sokolowski.org (Auszüge)

    Ab einer Gesamtstraferwartung von einem Jahr ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers in der Regel geboten

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Absehen vom Fahrverbot - Erhebliche Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit

Verfahrensgang




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ss 541/07  

    Pflichtverteidigerbestellung; Rügeanforderungen

    Ob eine Pflichtverteidigerbestellung wegen der "Schwere der Tat" erforderlich ist, bestimmt sich nach der obergerichtlichen Rechtsprechung vor allem nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung, wobei hier eine Straferwartung von um ein Jahr Freiheitsstrafe zu Grunde gelegt wird (vgl. dazu näher OLG Düsseldorf StV 2002, 236; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 78; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 373; OLG München wistra 2006, 118; OLG Rostock Beschl v. 24.06.2002 - I Ws 273/02; OLG Saarbrücken Beschl. v. 24.04.2007 - Ss 25/07; ThürOLG StraFo 2005, 200; OLG Koblenz StraFo 2006, 285; KK-Laufhütte StPO 5. Aufl. § 140 Rdn. 21; Meyer-Goßner a.a.O. § 140 Rdn. 23).
  • OLG Saarbrücken, 24.04.2007 - Ss 28/07  

    StPO § 140 Abs. 2

    Ss 25/07 Ss 28/07.
  • OLG Brandenburg, 24.10.2007 - 1 Ss 79/07  

    Aufenthaltsrecht: Strafbarkeit von Verstößen gegen eine räumliche

    Nur wenn beiden Verstößen die selbe Aufenthaltsbeschränkung zugrunde liegt, kann von einer wiederholten, den Straftatbestand erfüllenden Tat am 26. März 2005 ausgegangen werden (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 29. Mai 2007 - 2 Ss 25/07 -).
  • VerfG Brandenburg, 15.01.2009 - VfGBbg 63/07  

    Anforderungen an die Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO; Berücksichtigung

    Soweit die strafgerichtliche Rechtsprechung der Vorschrift des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO eine Ermächtigung des Gerichtsvorsitzenden zu einer Ermessensentscheidung entnimmt (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluß vom 24. April 2007 - Ss 25/2007 - zitiert nach juris), gilt dies jedenfalls dann nicht, wenn dem Angeklagten als Folge aus dem Strafverfahren eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr droht (vgl. BVerfG, Beschluß vom 30. Oktober 2002 - 2 BvR 786/02 -, NJW 2003, 882).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht