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   OLG Saarbrücken, 27.10.2010 - 9 UF 73/10   

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https://dejure.org/2010,12854
OLG Saarbrücken, 27.10.2010 - 9 UF 73/10 (https://dejure.org/2010,12854)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27.10.2010 - 9 UF 73/10 (https://dejure.org/2010,12854)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - 9 UF 73/10 (https://dejure.org/2010,12854)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwertbarkeit von Videoaufzeichnungen über das Verhalten des Antragsgegners im Gewaltschutzverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; KUG § 22; GewSchG § 1
    Verwertbarkeit von Videoaufzeichnungen über das Verhalten des Antragsgegners im Gewaltschutzverfahren

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1 ; KUG § 22 ; GewSchG § 1
    Verwertbarkeit von Videoaufzeichnungen über das Verhalten des Antragsgegners im Gewaltschutzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Private Videoaufzeichnung darf in einem Gewaltschutzverfahren verwertet werden

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Heimliches Video darf bei Stalking Beweis sein

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Stalking darf mit heimlicher Videoaufnahme bewiesen werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 985
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 6 UF 42/10

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer Tatsachenbehauptung im einstweiligen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.10.2010 - 9 UF 73/10
    Zur im einstweiligen Anordnungsverfahren ausreichenden Glaubhaftmachung einer Tatsachenbehauptung - auch im Sinne von §§ 51 Abs. 1 S. 2, 31 FamFG - bedarf es nicht der vollen gerichtlichen Überzeugung, sondern genügt nach allgemeinem Verständnis ein geringerer Grad der richterlichen Überzeugungsbildung, der bereits vorliegt, sofern bei freier Würdigung des gesamten Verfahrensstoffes eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (BGH, MDR 2007, 669; Senat, Beschl.v. 26. April 2010, 9 UF 18/10, m.w.N.; Saarländisches Oberlandesgericht, 6. Zivilsenat, Beschl.v. 12. Juli 2010, 6 UF 42/10, m.w.N.).
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.10.2010 - 9 UF 73/10
    Ob und in welchem Umfang bereits die Fertigung derartiger Bilder rechtswidrig und unzulässig ist oder aber vom Betroffenen hinzunehmen ist, kann nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer unter Berücksichtigung aller rechtlich, insbesondere auch verfassungsrechtlich geschützten Positionen der Beteiligten durchgeführten Güter- und Interessenabwägung ermittelt werden (BGH, Urt. v. 25. April 1995, VI ZR 272/94, NJW 1995, 1955).
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.10.2010 - 9 UF 73/10
    Zur im einstweiligen Anordnungsverfahren ausreichenden Glaubhaftmachung einer Tatsachenbehauptung - auch im Sinne von §§ 51 Abs. 1 S. 2, 31 FamFG - bedarf es nicht der vollen gerichtlichen Überzeugung, sondern genügt nach allgemeinem Verständnis ein geringerer Grad der richterlichen Überzeugungsbildung, der bereits vorliegt, sofern bei freier Würdigung des gesamten Verfahrensstoffes eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (BGH, MDR 2007, 669; Senat, Beschl.v. 26. April 2010, 9 UF 18/10, m.w.N.; Saarländisches Oberlandesgericht, 6. Zivilsenat, Beschl.v. 12. Juli 2010, 6 UF 42/10, m.w.N.).
  • VG Ansbach, 27.09.2012 - AN 1 K 09.01923

    Antrag auf Gewährung von Unfallausgleich, Entscheidung zu Lasten des Klägers nach

    Damit ist eine Güter- und Interessenabwägung zwischen der Rechtsgutbeeinträchtigung des Klägers und den Interessen der Beklagten zulässig, die diese zur Beauftragung der Detektei bewogen haben (vgl. Münchner Kommentar, ZPO, Rn. 69 zu § 284; Musielak, a.a.O., Rn. 8 zu § 288; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., Rn. 113 ff. zu § 86; BGH, a.a.O.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 9 UF 73/10, FamRZ 2011, 985; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5.5.1997 - 5 U 82/96, NJW-RR 1998, 241).
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