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   OLG Saarbrücken, 28.04.2010 - 9 WF 41/10   

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https://dejure.org/2010,12058
OLG Saarbrücken, 28.04.2010 - 9 WF 41/10 (https://dejure.org/2010,12058)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.04.2010 - 9 WF 41/10 (https://dejure.org/2010,12058)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. April 2010 - 9 WF 41/10 (https://dejure.org/2010,12058)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 1603 Abs 2 BGB, § 113 Abs 1 FamFG, § 127 Abs 2 ZPO
    Minderjährigenunterhalt: Zurechnung fiktiver Einkünfte aus abhängiger Tätigkeit bei einem selbstständigen Unterhaltspflichtigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Erwerbsobliegenheit bei Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern; Zurechnung fiktiven Einkommens aus abhängiger Tätigkeit

  • ra.de
  • fr-blog.com

    Ertraglose Selbstständigkeit, Anrechnung fiktiver Einnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603; BGB § 1601
    Umfang der Erwerbsobliegenheit bei Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern; Zurechnung fiktiven Einkommens aus abhängiger Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Arbeit für wenig erträglichen Online-Shop aufgeben?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Aufgabe der Arbeit für nicht lukratives Gewerbe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Brandenburg, 16.07.2009 - 9 UF 21/09

    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.04.2010 - 9 WF 41/10
    Zwischen den Kindeseltern waren mehrere Verfahren vor dem Amtsgericht - Familiengericht - Ottweiler anhängig, die die Regelung des Umgangsrechts des Antragsgegners mit den betroffenen Kindern (12 F 792/07 UG, 12 F 918/08 UG, 12 F 322/09 UG = 9 UF 95/09) sowie die Entziehung der elterlichen Sorge der Kindesmutter gemäß § 1666 BGB zum Gegenstand hatten (12 F 464/08 SO = 9 UF 21/09).

    Bezüglich des Verfahrens 9 UF 21/09 ist vor dem erkennenden Senat ein Restitutionsverfahren anhängig (9 UF 39/10).

  • OLG Brandenburg, 07.04.2008 - 9 WF 77/08
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.04.2010 - 9 WF 41/10
    Dies wird bei Arbeitslosen in aller Regel dem Zeitaufwand eines vollschichtig Erwerbstätigen entsprechen (Saarländisches Oberlandesgericht, aaO, m.w.N.; Senat, aaO, sowie Beschl.v. 5. November 2008, 9 WF 77/08, m.w.N., Beschl. v. 21. Oktober 2008, 9 UFH 71/08).
  • OLG Hamm, 23.04.2004 - 10 UF 44/02

    Zahlung rückständigen Kindesunterhalts für ein nichteheliches Kind; Berechnung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.04.2010 - 9 WF 41/10
    Auch ältere Arbeitnehmer, wozu der Antragsgegner unzweifelhaft nicht gehört, sind - trotz schwieriger allgemeiner wirtschaftlicher Lage - von ihrer Darlegungslast nicht befreit, da die Sicherstellung des Minderjährigenunterhalts (Regelbetrages) im Familienrecht absolute Priorität genießt (vgl. hierzu auch OLG Saarbrücken, ZFE 2005, 100 f. - für 63-jährigen Unterhaltsschuldner; OLG Hamm, FamRZ 2005, 297 - für 57-jährigen Unterhaltsschuldner).
  • OLG Saarbrücken, 29.01.2009 - 9 WF 115/08

    Umfang der Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsverpflichteten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.04.2010 - 9 WF 41/10
    Legt der Unterhaltsverpflichtete nicht dar, dieser Obliegenheit, die ihre Grenze allein in der Unmöglichkeit findet, vollständig gerecht geworden zu sein, muss er sich so behandeln lassen, als ob er über ein solches Einkommen verfügt (Senat, Beschl. v. 17. Oktober 2008, 9 WF 89/08, Beschl.v. 29. Januar 2009, 9 WF 115/08, Beschl.v. 28. Mai 2009, 9 WF 53/09; vgl. hierzu auch OLG Brandenburg, ZFE 2008, 231, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 17.10.2008 - 9 WF 89/08

    Arbeitsloser Unterhaltspflichtiger muss sich um jede Art von Tätigkeit bemühen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.04.2010 - 9 WF 41/10
    Legt der Unterhaltsverpflichtete nicht dar, dieser Obliegenheit, die ihre Grenze allein in der Unmöglichkeit findet, vollständig gerecht geworden zu sein, muss er sich so behandeln lassen, als ob er über ein solches Einkommen verfügt (Senat, Beschl. v. 17. Oktober 2008, 9 WF 89/08, Beschl.v. 29. Januar 2009, 9 WF 115/08, Beschl.v. 28. Mai 2009, 9 WF 53/09; vgl. hierzu auch OLG Brandenburg, ZFE 2008, 231, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 28.05.2009 - 9 WF 53/09

    Leistungsunfähigkeit des Unterhaltsschuldners wegen Aus- oder Weiterbildung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.04.2010 - 9 WF 41/10
    Legt der Unterhaltsverpflichtete nicht dar, dieser Obliegenheit, die ihre Grenze allein in der Unmöglichkeit findet, vollständig gerecht geworden zu sein, muss er sich so behandeln lassen, als ob er über ein solches Einkommen verfügt (Senat, Beschl. v. 17. Oktober 2008, 9 WF 89/08, Beschl.v. 29. Januar 2009, 9 WF 115/08, Beschl.v. 28. Mai 2009, 9 WF 53/09; vgl. hierzu auch OLG Brandenburg, ZFE 2008, 231, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 28.10.2004 - 6 WF 75/04

    Kindesunterhalt: Erwerbsobliegenheit nach Vollendung des 63. Lebensjahres

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.04.2010 - 9 WF 41/10
    Auch ältere Arbeitnehmer, wozu der Antragsgegner unzweifelhaft nicht gehört, sind - trotz schwieriger allgemeiner wirtschaftlicher Lage - von ihrer Darlegungslast nicht befreit, da die Sicherstellung des Minderjährigenunterhalts (Regelbetrages) im Familienrecht absolute Priorität genießt (vgl. hierzu auch OLG Saarbrücken, ZFE 2005, 100 f. - für 63-jährigen Unterhaltsschuldner; OLG Hamm, FamRZ 2005, 297 - für 57-jährigen Unterhaltsschuldner).
  • OLG Brandenburg, 24.01.2008 - 9 WF 364/07

    Unterhalt des minderjährigen Kindes: Abänderungsklage gegen eine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.04.2010 - 9 WF 41/10
    Legt der Unterhaltsverpflichtete nicht dar, dieser Obliegenheit, die ihre Grenze allein in der Unmöglichkeit findet, vollständig gerecht geworden zu sein, muss er sich so behandeln lassen, als ob er über ein solches Einkommen verfügt (Senat, Beschl. v. 17. Oktober 2008, 9 WF 89/08, Beschl.v. 29. Januar 2009, 9 WF 115/08, Beschl.v. 28. Mai 2009, 9 WF 53/09; vgl. hierzu auch OLG Brandenburg, ZFE 2008, 231, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 05.11.1992 - 4 UF 242/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch ; Verbesserung des Berufsstandes der Ehefrau

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.04.2010 - 9 WF 41/10
    Erzielt ein Unterhaltsschuldner über einen längeren Zeitraum wegen seiner selbständigen Tätigkeit keine bzw. nur geringfügige Einkünfte, ist ihm ein fiktives Einkommen aus abhängiger Tätigkeit zuzurechnen (vgl. Kalthoener/ Büttner/ Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 10. Aufl., Rz. 736, m.w.N.; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 776; OLG Koblenz, FamRZ 2000, 288).
  • BGH, 09.07.2003 - XII ZR 83/00

    Zurechnung fiktiven Arbeitseinkommens nach Aufgabe des Arbeitsplatzes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.04.2010 - 9 WF 41/10
    Reichen seine tatsächlichen Einkünfte nicht aus, so trifft ihn unterhaltsrechtlich die Obliegenheit, seine Arbeitsfähigkeit in bestmöglicher Weise einzusetzen und eine mögliche Erwerbstätigkeit auszuüben (BGH, FamRZ 2003, 1471).
  • BVerfG, 14.12.2006 - 1 BvR 2236/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe zur

  • OLG Koblenz, 21.12.1998 - 13 UF 736/98
  • OLG Koblenz, 04.06.2009 - 7 WF 452/09

    Zahlung des Mindestkindesunterhalts für einen minderjährigen Sohn

  • BGH, 18.05.2011 - XII ZB 265/10

    Verfahrenskostenhilfeantrag in Familienstreitsache: Statthaftigkeit der

    Die sofortige Beschwerde richtet sich demnach im Hinblick auf die Verfahrenskostenhilfe für Familienstreitsachen ebenfalls nach den §§ 567 bis 572 ZPO (so im Ergebnis auch OLG Schleswig FamRZ 2011, 131 juris Rn. 4; OLG Saarbrücken Beschluss vom 28. April 2010 - 9 WF 41/10 - juris Rn. 12).
  • OLG Hamm, 10.04.2018 - 1 UF 186/17

    Umfang der Erwerbsobliegenheit eines minderjährigen Kindern

    Der Antragsgegner kann sich gegenüber seinen minderjährigen Kindern nicht darauf berufen, eine solche völlig unwirtschaftliche Tätigkeit zu ihren Lasten fortsetzen zu wollen (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 28.04.2010 - 9 WF 41/10 - Rn 15; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.06.2009 - 7 WF 452/09 - Rn 5).
  • AG Starnberg, 21.11.2018 - 2 F 366/16

    Unterhaltsverfahren: Einkommensermittlung bei Gesellschaftergeschäftsführer

    Soweit die Antragstellerin insoweit auf die Entscheidungen des OLG Saarbrücken Urteil vom 28.04.2010, Az.: 9 WF 41/10 sowie des BGH vom 11.10.2012, Az.: IX ZB 138/11, verweist, betreffen diese nicht vergleichbare Sachverhalte.

    Dies ist mit dem Sachverhalt etwa des von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des OLG Saarbrücken Urteil vom 28.04.2010, Az.: 9 WF 41/10 nicht vergleichbar.

  • OLG Frankfurt, 27.03.2014 - 4 WF 33/14

    Keine Beschwerde bei Zurückweisung eines das Verfahren betreffenden Gesuches

    Die sofortige Beschwerde richtet sich demnach im Hinblick auf die Verfahrenskostenhilfe für Familienstreitsachen ebenfalls nach den §§ 567 bis 572 ZPO (so im Ergebnis auch OLG Schleswig FamRZ 2011, 131 juris Rn. 4; OLG Saarbrücken Beschluss vom 28. April 2010 - 9 WF 41/10 - juris Rn. 12).
  • OLG Brandenburg, 28.04.2023 - 13 UF 79/22

    Zahlung von Kindesunterhalt durch den Kindesvater nach Aufkündigung einer

    Einem selbständigen Unternehmer, der aus seinem Einkommen nicht den Mindestunterhalt für seine Kinder erwirtschaften kann, kann die Aufgabe des Unternehmens und die Aufnahme einer abhängigen Arbeit zugemutet werden, wenn er sonst auf längere Zeit nicht zu Unterhaltsleistungen in der Lage ist (vgl. dazu Wendl/Dose, a. a. O., § 1 Rn. 769; Viefhues in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 10. Aufl., § 1603 BGB (Stand: 29.03.2023), Rn. 1250 ff; Senat, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - 13 UF 52/18 -, Rn. 37, juris; OLG Saarbrücken v. 28.04.2010 - 9 WF 41/10 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 11.10.2016 - 13 UF 234/14

    Ausüben einer wirtschaftlich unzureichenden Tätigkeit des Unterhaltsschuldners zu

    Erzielt ein Unterhaltsschuldner seit Jahren als kaufmännischer Angestellter kein den Kindesunterhalt sicherndes Einkommen, so kann sich der Unterhaltspflichtige gegenüber seinen minderjährigen Kindern nicht darauf berufen, eine solche wirtschaftlich unzureichende Tätigkeit zu ihren Lasten ausüben zu wollen (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2009, 1921; OLG Saarbrücken Beschluss vom 28.04.2010 - 9 WF 41/10, zitiert nach juris, jew. zur selbständigen Tätigkeit).

    Jedenfalls kann sich der Unterhaltspflichtige gegenüber seinen minderjährigen Kindern nicht darauf berufen, eine solche völlig unwirtschaftliche Tätigkeit zu ihren Lasten ausüben zu wollen (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2009, 1921; OLG Saarbrücken Beschluss vom 28.04.2010 - 9 WF 41/10, zitiert nach juris, jew. zur selbständigen Tätigkeit).

  • OLG Frankfurt, 12.12.2012 - 4 WF 183/12

    Keine Anfechtung der Zurückweisung eines Gesuchs in Ehe- und Familienstreitsachen

    Die sofortige Beschwerde richtet sich demnach im Hinblick auf die Verfahrenskostenhilfe für Familienstreitsachen ebenfalls nach den §§ 567 bis 572 ZPO (so im Ergebnis auch OLG Schleswig FamRZ 2011, 131 juris Rn. 4; OLG Saarbrücken Beschluss vom 28. April 2010 - 9 WF 41/10 - juris Rn. 12).
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