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   OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 86/10   

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OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 86/10 (https://dejure.org/2010,9440)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30.09.2010 - 6 UF 86/10 (https://dejure.org/2010,9440)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30. September 2010 - 6 UF 86/10 (https://dejure.org/2010,9440)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 6 Abs 3 GG, § 1666a Abs 1 S 1 BGB, § 1666a Abs 2 BGB
    Sorgerechtsverfahren: Anforderungen an die Gestaltung eines Eilverfahrens; Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten; dringendes Bedürfnis als Voraussetzung für den Erlass einer vorläufigen Maßnahme; Einholung eines schriftlichen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an effektivem Rechtsschutz im einstweiligen Rechtsschutz hinsichtlich der elterlichen Sorge; Anforderungen an das gerichtliche Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; FamFG § 49 Abs. 1
    Anforderungen an effektivem Rechtsschutz im einstweiligen Rechtsschutz hinsichtlich der elterlichen Sorge; Anforderungen an das gerichtliche Verfahren

  • rechtsportal.de

    GG Art. 19 Abs. 4 ; FamFG § 49 Abs. 1
    Anforderungen an effektivem Rechtsschutz im einstweiligen Rechtsschutz hinsichtlich der elterlichen Sorge; Anforderungen an das gerichtliche Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Homburg - 9 F 293/09
  • OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 86/10

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 131
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Saarbrücken, 16.12.2009 - 6 UF 90/09

    Entziehung der elterlichen Sorge wegen Erziehungsunfähigkeit der in einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 86/10
    Der Staat muss daher nach Möglichkeit zunächst versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 1472; 2008, 492 und 2185; Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2009 - 6 UF 90/09 -, FamRZ 2010, 1092 m.w.N.).

    Der Senat hat unter den gegebenen Umständen von einer persönlichen Anhörung der Mutter und des Kindes in der Beschwerdeinstanz abgesehen, weil der zu beurteilende Sachverhalt erstinstanzlich verfahrensfehlerfrei und umfassend aufgeklärt worden ist und von einer erneuten Anhörung hier keine weitergehenden Erkenntnisse zu erwarten sind, zumal die anwaltlich vertretene Mutter keine neuen entscheidungserheblichen Gesichtspunkte vorgetragen hat, die für die Sachdienlichkeit - von ihr auch nicht angeregter - erneuter Anhörung sprechen (vgl. BVerfG FamRZ 1984, 139; VerfGH Berlin FamRZ 2001, 848; Senatsbeschlüsse vom 30. Juli 2010 - 6 UF 52/10 - und vom 16. Dezember 2009 - 6 UF 90/09 -, FamRZ 2010, 1092).

  • OLG Jena, 31.05.2010 - 1 UF 70/10

    Einstweilige Anordnung in Sorgerechtsverfahren: Aufklärungs- und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 86/10
    Insbesondere die Einholung jedenfalls eines schriftlichen Sachverständigengutachtens kommt im Eilverfahren aufgrund seines summarischen Zuschnittes und der dadurch ins Land gehenden Zeit regelmäßig nicht in Betracht (vgl. dazu OLG Jena, Beschluss vom 31. Mai 2010 - 1 UF 70/10 -, NJW-Spezial 2010, 485; Völker/Clausius, a.a.O., § 7, Rz. 4 und 14).
  • OLG Saarbrücken, 30.07.2010 - 6 UF 52/10

    Elterliche Sorge: Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei gewalttätigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 86/10
    Der Senat hat unter den gegebenen Umständen von einer persönlichen Anhörung der Mutter und des Kindes in der Beschwerdeinstanz abgesehen, weil der zu beurteilende Sachverhalt erstinstanzlich verfahrensfehlerfrei und umfassend aufgeklärt worden ist und von einer erneuten Anhörung hier keine weitergehenden Erkenntnisse zu erwarten sind, zumal die anwaltlich vertretene Mutter keine neuen entscheidungserheblichen Gesichtspunkte vorgetragen hat, die für die Sachdienlichkeit - von ihr auch nicht angeregter - erneuter Anhörung sprechen (vgl. BVerfG FamRZ 1984, 139; VerfGH Berlin FamRZ 2001, 848; Senatsbeschlüsse vom 30. Juli 2010 - 6 UF 52/10 - und vom 16. Dezember 2009 - 6 UF 90/09 -, FamRZ 2010, 1092).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 86/10
    Ist ein Abwarten der Hauptsacheentscheidung wegen der Eilbedürftigkeit nicht möglich, müssen daher zumindest die im Eilverfahren zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden (vgl. zum ganzen BVerfGE 63, 131; 67, 43; 69, 315; Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis, 3. Aufl., § 1, Rz. 152 und § 7, Rz. 4 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 86/10
    Ist ein Abwarten der Hauptsacheentscheidung wegen der Eilbedürftigkeit nicht möglich, müssen daher zumindest die im Eilverfahren zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden (vgl. zum ganzen BVerfGE 63, 131; 67, 43; 69, 315; Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis, 3. Aufl., § 1, Rz. 152 und § 7, Rz. 4 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 86/10
    Bei der Beurteilung, ob und wenn ja welche Maßnahmen nach den - vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsrechtlich unbedenklich befundenen (BVerfGE 60, 79; BVerfG FamRZ 2010, 528) - §§ 1666, 1666 a BGB erforderlich sind, ist der besondere Schutz zu beachten, unter dem die Familie sowohl nach dem Grundgesetz (Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG) als auch nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 8 EMRK) steht, deren Vorschriften die nationalen Gerichte im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung zu beachten haben und als Auslegungshilfen für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten des Grundgesetzes dienen (vgl. BVerfGE 111, 307).
  • VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 17/00

    Fachgerichtliche Übertragung des Sorgerechts von Kindesmutter auf einen Vormund -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 86/10
    Der Senat hat unter den gegebenen Umständen von einer persönlichen Anhörung der Mutter und des Kindes in der Beschwerdeinstanz abgesehen, weil der zu beurteilende Sachverhalt erstinstanzlich verfahrensfehlerfrei und umfassend aufgeklärt worden ist und von einer erneuten Anhörung hier keine weitergehenden Erkenntnisse zu erwarten sind, zumal die anwaltlich vertretene Mutter keine neuen entscheidungserheblichen Gesichtspunkte vorgetragen hat, die für die Sachdienlichkeit - von ihr auch nicht angeregter - erneuter Anhörung sprechen (vgl. BVerfG FamRZ 1984, 139; VerfGH Berlin FamRZ 2001, 848; Senatsbeschlüsse vom 30. Juli 2010 - 6 UF 52/10 - und vom 16. Dezember 2009 - 6 UF 90/09 -, FamRZ 2010, 1092).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 86/10
    Ist ein Abwarten der Hauptsacheentscheidung wegen der Eilbedürftigkeit nicht möglich, müssen daher zumindest die im Eilverfahren zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden (vgl. zum ganzen BVerfGE 63, 131; 67, 43; 69, 315; Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis, 3. Aufl., § 1, Rz. 152 und § 7, Rz. 4 m.w.N.).
  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 86/10
    Bei der Beurteilung, ob und wenn ja welche Maßnahmen nach den - vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsrechtlich unbedenklich befundenen (BVerfGE 60, 79; BVerfG FamRZ 2010, 528) - §§ 1666, 1666 a BGB erforderlich sind, ist der besondere Schutz zu beachten, unter dem die Familie sowohl nach dem Grundgesetz (Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG) als auch nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 8 EMRK) steht, deren Vorschriften die nationalen Gerichte im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung zu beachten haben und als Auslegungshilfen für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten des Grundgesetzes dienen (vgl. BVerfGE 111, 307).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2681/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Sorgerechtsentziehung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 86/10
    Der Staat muss daher nach Möglichkeit zunächst versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 1472; 2008, 492 und 2185; Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2009 - 6 UF 90/09 -, FamRZ 2010, 1092 m.w.N.).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83

    Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher

  • BVerfG, 17.06.2009 - 1 BvR 467/09

    Verletzung des Elternrechts durch auf § 1696 BGB anstelle von §§ 1666, 1666a BGB

  • BVerfG, 19.01.2010 - 1 BvR 1941/09

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch fachgerichtliche Weigerung,

  • BVerfG, 13.11.2008 - 1 BvR 1192/08

    Rechtmäßigkeit der gegen den zumindest rechtlichen Vater angeordneten

  • OLG Frankfurt, 19.05.2020 - 4 UF 82/20

    Entzug der elterlichen Sorge für Kinder einer IS-Rückkehrerin

    Ein dringendes Regelungsbedürfnis besteht dann, wenn ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht möglich ist, weil diese zu spät kommen würde, um die zu schützenden Interessen zu wahren (vgl. Keidel/Giers, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 49, Rdnr. 13 unter Verweis auf OLG Brandenburg, FamRZ 2010, 1743; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 30.9.2010 - 6 UF 86/10, BeckRS 2010, 26127).
  • OLG Saarbrücken, 25.05.2011 - 6 UF 76/11

    Sorgerechtliches Eilverfahren: Verfahrensbeschleunigung bei eigenmächtigem

    Auch gegen die von den Beteiligten nicht in Frage gestellte Annahme des Familiengerichts, dass in Bezug auf jenen Teilbereich ein Anordnungsgrund besteht, ist nichts zu erinnern, nachdem der Aufenthalt der Kinder zwischen den Eltern streitig ist und daher dringend einer Regelung bedarf, andernfalls eine nachteilige Beeinträchtigung des Kindeswohl ernsthaft zu befürchten wäre (§ 49 Abs. 1 FamFG; Senatsbeschluss vom 30. September 2010 - 6 UF 86/10 -, JAmt 2011, 49 m.w.N.).

    Diese vom Familiengericht beherzigten, der Gewährung effektiven Rechtschutzes geschuldeten besonderen Anforderungen an die Verfahrensbeschleunigung und zügige Entscheidungsfindung stehen der hierzu gegenläufigen Pflicht des Gerichts, die im kindschaftsrechtlichen Eilverfahren offenstehenden Erkenntnismöglichkeiten zu nutzen (BVerfG ZKJ 2011, 133 m.w.N.; FuR 2008, 338; Senatsbeschluss vom 30. September 2010 - 6 UF 86/10 -, JAmt 2011, 49 m.w.N.) hier schon deshalb nicht fallentscheidend entgegen, weil Aufgabe des Verfahrensbeistandes nur die subjektive Interessenvertretung des Kindes, nicht aber die Ermittlung des Sachverhalts ist (BVerfG FamRZ 2010, 109; Senatsbeschluss vom 20. Januar 2011 - 6 UF 106/10 -, MDR 2011, 429), und ... ihren Willen in ihrer Anhörung kundgetan hat.

  • OLG Frankfurt, 15.10.2020 - 4 UF 134/20

    Entzug der elterlichen Sorge bei Tötung der Mutter durch Kindsvater vor den Augen

    Ein dringendes Regelungsbedürfnis besteht dann, wenn ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht möglich ist, weil diese zu spät kommen würde, um die zu schützenden Interessen zu wahren (vgl. Keidel/Giers, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 49, Rn. 13 unter Verweis auf OLG Brandenburg, FamRZ 2010, 1743; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 30.9.2010 - 6 UF 86/10, BeckRS 2010, 26127).
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