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   OLG Saarbrücken, 19.10.2011 - 5 U 71/11 - 14, 5 U 71/11   

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https://dejure.org/2011,6846
OLG Saarbrücken, 19.10.2011 - 5 U 71/11 - 14, 5 U 71/11 (https://dejure.org/2011,6846)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19.10.2011 - 5 U 71/11 - 14, 5 U 71/11 (https://dejure.org/2011,6846)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - 5 U 71/11 - 14, 5 U 71/11 (https://dejure.org/2011,6846)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 1 Nr 2 Buchst a VGB 2003, § 6 Abs 1 S 1 VVG, § 6 Abs 5 S 1 VVG
    Gebäudeversicherung: Entschädigung für eine serienmäßig gefertigte Einbauküche; Versicherungsschutz infolge unterlassener Beratung über den Abschluss einer Hausratversicherung zur Risikoabsicherung; fiktive Abrechnung erstattungsfähiger Hotel- und Unterbringungskosten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung einer Entschädigung für eine durch einen Elementarschaden zerstörte, serienmäßig gefertigte, in einer Möbelfundgrube erworbene Einbauküche von einer Gebäudeversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VGB 2000 § 1 Nr. 2 a; VGB 2000 § 3 Nr. 1; VGB 2000 § 26; VVG § 6
    Die Zusage der Erstattung von "Kosten für Hotel" erfasst keine fiktiven Kosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VGB 2000 § 1 Nr. 2a
    Umfang der Gebäudeversicherung; Eintrittspflicht des Versicherers für Schäden an einer serienmäßig gefertigten Einbauküche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebäudeversicherung: Entschädigung für Einbauküche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hausrat und Hochwasser - Hauseigentümer hatte nur das Gebäude gegen Elementarschäden abgesichert: Fehler des Versicherungsagenten?

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Gebäudeversicherung: Entschädigung für eine serienmäßig gefertigte Einbauküche; Versicherungsschutz infolge unterlassener Beratung über den Abschluss einer Hausratversicherung zur Risikoabsicherung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Gebäudeversicherung, Entschädigung für eine serienmäßig gefertigte Einbauküche, Versicherungsschutz infolge unterlassener Beratung über den Abschluss einer Hausratversicherung zur Risikoabsicherung, Eigenverantwortlichkeit des VN

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Versicherte können sich nicht auf Unkenntnis berufen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hochwasserschaden: Gebäudeversicherung umfasst nicht den Schutz der Einrichtung und des Hausrats - Gesonderte Hausratsversicherung ist für Schäden an Möbeln und Einrichtungsgegenständen notwendig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 222
  • VersR 2012, 1029
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 26.09.2007 - IV ZR 252/06

    Vereinbarung eines Leistungsausschlusses für aufgrund angeborener Krankheiten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2011 - 5 U 71/11
    Nach dem für die Auslegung von Versicherungsbedingungen maßgeblichen Sprachgebrauch des täglichen Lebens (vgl. BGH, Urt. v. 26.9.2007 - IV ZR 252/06 - VersR 2007, 1690) gehören die von dem Kläger selbst gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin als Wohnung genutzten Räume in der ersten Etage nicht zu dem "privaten Lebensbereich" von dessen Mutter.

    Der durchschnittliche Versicherungsnehmer, auf dessen Verständnismöglichkeiten es nach gefestigter Rechtsprechung ankommt (vgl. BGH, Urt. v. 26.9.2007 - IV ZR 252/06 - VersR 2007, 1690), wird unter dem Begriff "Kosten" nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch aber nur tatsächlich entstandene Kosten verstehen.

  • OLG Hamm, 23.08.2000 - 20 U 22/00

    Sturmversicherung - Beweislast für Windstärke - Erweiterung des Deckungsschutzes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2011 - 5 U 71/11
    Vielmehr ist es grundsätzlich Aufgabe des Versicherungsnehmers, sich in eigener Verantwortung über die zu versichernden Risiken klar zu werden und über den hierfür in Betracht kommenden Versicherungsschutz zu informieren (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2001, 239).

    Ein solches Bedürfnis besteht immer dann, wenn der Versicherungsnehmer sich erkennbar falsche Vorstellungen über den abzuschließenden Vertrag oder den Umfang des Versicherungsschutzes macht oder wegen der Komplexität der Materie jedenfalls mit Missverständnissen und Irrtümern des Versicherungsnehmers zu rechnen ist oder das erkennbar zu versichernde Risiko von dem ins Auge gefassten Versicherungsschutz nicht vollständig umfasst wird (vgl. BGH, Urt. v. 9.10.1974 - IV ZR 118/73 - VersR 1975, 77; Urt. v. 13.12.1978 - IV ZR 177/77 - NJW 1979, 981; OLG Celle, VersR 2008, 1098; OLG Düsseldorf, Urt. v. 1.6.2004 - 4 U 192/03 - zitiert nach juris; OLG Köln, VersR 2000, 352 ; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 239; Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 18a, Rdn. 8 ff.).

  • AG Trier, 31.01.2003 - 32 C 489/02

    Keine Einbeziehung von Folgeschäden in die Schadensberechnung; Auslegung einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2011 - 5 U 71/11
    Der Kläger muss deshalb nachweisen, dass ihm die geltend gemachten Unterbringungskosten tatsächlich entstanden sind (so auch OLG Celle, VersR 2010, 526 zu § 2 Ziff. 1. h) VHB 92; LG Köln, VersR 2007, 792; AG Trier, NJW-RR 2003, 889; Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Aufl., W I Rdn. 25 f.; Knappmann in Prölss/Martin, aaO., § 2 VHB 2000, Rdn. 9: keine fiktive Abrechnung).
  • BGH, 13.12.1978 - IV ZR 177/77

    Ladefläche eines Kraftfahrzeugs als verschlossener Kofferraum im Sinne von 2.5

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2011 - 5 U 71/11
    Ein solches Bedürfnis besteht immer dann, wenn der Versicherungsnehmer sich erkennbar falsche Vorstellungen über den abzuschließenden Vertrag oder den Umfang des Versicherungsschutzes macht oder wegen der Komplexität der Materie jedenfalls mit Missverständnissen und Irrtümern des Versicherungsnehmers zu rechnen ist oder das erkennbar zu versichernde Risiko von dem ins Auge gefassten Versicherungsschutz nicht vollständig umfasst wird (vgl. BGH, Urt. v. 9.10.1974 - IV ZR 118/73 - VersR 1975, 77; Urt. v. 13.12.1978 - IV ZR 177/77 - NJW 1979, 981; OLG Celle, VersR 2008, 1098; OLG Düsseldorf, Urt. v. 1.6.2004 - 4 U 192/03 - zitiert nach juris; OLG Köln, VersR 2000, 352 ; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 239; Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 18a, Rdn. 8 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 01.02.1995 - 5 U 321/94

    Bestandteil; Einbauküche; Bestandteil eines Gebäudes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2011 - 5 U 71/11
    Die Abgrenzung von individuell für das Gebäude raumspezifisch geplanten und gefertigten Einbauküchen erfolgt vor dem - auch für den Versicherungsnehmer nachvollziehbaren - Hintergrund, dass die Wohngebäudeversicherung typischerweise das Risiko von Substanzschäden des Gebäudes abdeckt, während die Hausratversicherung die Einrichtung des Gebäudes umfasst (vgl. Senat, Urt. v. 1.2.1995 - 5 U 321/94 - VersR 1996, 97; OLG Köln, NJW-RR 1993, 861).
  • BGH, 09.10.1974 - IV ZR 118/73

    Anwendung des Grundsatzes der Spezialität der versicherten Gefahr im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2011 - 5 U 71/11
    Ein solches Bedürfnis besteht immer dann, wenn der Versicherungsnehmer sich erkennbar falsche Vorstellungen über den abzuschließenden Vertrag oder den Umfang des Versicherungsschutzes macht oder wegen der Komplexität der Materie jedenfalls mit Missverständnissen und Irrtümern des Versicherungsnehmers zu rechnen ist oder das erkennbar zu versichernde Risiko von dem ins Auge gefassten Versicherungsschutz nicht vollständig umfasst wird (vgl. BGH, Urt. v. 9.10.1974 - IV ZR 118/73 - VersR 1975, 77; Urt. v. 13.12.1978 - IV ZR 177/77 - NJW 1979, 981; OLG Celle, VersR 2008, 1098; OLG Düsseldorf, Urt. v. 1.6.2004 - 4 U 192/03 - zitiert nach juris; OLG Köln, VersR 2000, 352 ; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 239; Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 18a, Rdn. 8 ff.).
  • OLG Köln, 30.07.1992 - 5 U 36/92

    Abgrenzung zur Hausratversicherung (hier: Einbauküche)

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2011 - 5 U 71/11
    Die Abgrenzung von individuell für das Gebäude raumspezifisch geplanten und gefertigten Einbauküchen erfolgt vor dem - auch für den Versicherungsnehmer nachvollziehbaren - Hintergrund, dass die Wohngebäudeversicherung typischerweise das Risiko von Substanzschäden des Gebäudes abdeckt, während die Hausratversicherung die Einrichtung des Gebäudes umfasst (vgl. Senat, Urt. v. 1.2.1995 - 5 U 321/94 - VersR 1996, 97; OLG Köln, NJW-RR 1993, 861).
  • BGH, 20.06.1963 - II ZR 199/61

    Haftung des Versicherers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2011 - 5 U 71/11
    Der Kläger will einen solchen Anspruch aus einer Verletzung des seinerzeit für die Beklagte tätigen Zeugen W. ableiten, dessen Verschulden die Beklagte sich gemäß § 278 BGB zurechnen lassen müsste (vgl. BGH, Urt. v. 20.6.1963 - II ZR 199/61 - BGHZ 40, 22).
  • OLG Köln, 09.03.1999 - 9 U 82/98

    Unfall mit Gabelstapler im öffentlichen Verkehrsraum

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2011 - 5 U 71/11
    Ein solches Bedürfnis besteht immer dann, wenn der Versicherungsnehmer sich erkennbar falsche Vorstellungen über den abzuschließenden Vertrag oder den Umfang des Versicherungsschutzes macht oder wegen der Komplexität der Materie jedenfalls mit Missverständnissen und Irrtümern des Versicherungsnehmers zu rechnen ist oder das erkennbar zu versichernde Risiko von dem ins Auge gefassten Versicherungsschutz nicht vollständig umfasst wird (vgl. BGH, Urt. v. 9.10.1974 - IV ZR 118/73 - VersR 1975, 77; Urt. v. 13.12.1978 - IV ZR 177/77 - NJW 1979, 981; OLG Celle, VersR 2008, 1098; OLG Düsseldorf, Urt. v. 1.6.2004 - 4 U 192/03 - zitiert nach juris; OLG Köln, VersR 2000, 352 ; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 239; Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 18a, Rdn. 8 ff.).
  • OLG Celle, 20.05.2009 - 8 U 6/09

    Bei im Versicherungsvertrag mitversicherten Hotelkosten handelt es sich um eine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2011 - 5 U 71/11
    Der Kläger muss deshalb nachweisen, dass ihm die geltend gemachten Unterbringungskosten tatsächlich entstanden sind (so auch OLG Celle, VersR 2010, 526 zu § 2 Ziff. 1. h) VHB 92; LG Köln, VersR 2007, 792; AG Trier, NJW-RR 2003, 889; Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Aufl., W I Rdn. 25 f.; Knappmann in Prölss/Martin, aaO., § 2 VHB 2000, Rdn. 9: keine fiktive Abrechnung).
  • OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 682/03

    Anspruch auf Schadensminderungskosten auf Grund einer Geschäftsversicherung;

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2004 - 4 U 192/03

    Leistungspflichten einer Allgefahrenversicherung

  • OLG Celle, 07.02.2008 - 8 U 189/07

    Umfang der Aufklärungs- und Belehrungpflicht eines Versicherungsmaklers beim

  • OLG Saarbrücken, 06.04.2011 - 5 U 428/10

    Krankenversicherungsvertrag: Beratungspflicht bei Wegfall der

  • LG Köln, 10.08.2006 - 24 S 1/06

    Ausgestaltung der Haftungspflichten einer Hausratsversicherung für Kosten der

  • OLG Düsseldorf, 08.03.1975 - 4 W 11/75
  • OLG Düsseldorf, 22.10.1996 - 4 U 144/95

    Erfüllungshaftung aufgrund schlüssiger Erklärung eines Agenten

  • OLG Celle, 31.01.2019 - 8 U 180/18

    Rechtstellung des gerichtlich bestellten Bausachverständigen; Pflicht zur

    Die Abgrenzung von individuell für das Gebäude raumspezifisch geplanten und gefertigten Einbauküchen erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Wohngebäudeversicherung typischerweise das Risiko von Substanzschäden des Gebäudes abdeckt, während die Hausratversicherung die Einrichtung des Gebäudes umfasst (vgl. OLG Saarbrücken VersR 2012, 1029; OLG Saarbrücken VersR 1996, 97; OLG Köln, NJW-RR 1993, 861).

    Dementsprechend erfasst § 1 Nr. 2 a) VGB 2002 nur solche Einbauküchen, bei denen bei natürlicher Betrachtungsweise von einer Einheit zwischen Gebäude und Einbaumöbeln/-küchen auszugehen ist, weil diese individuell für das Gebäude gefertigt worden sind und deshalb jedenfalls nicht ohne größeren Aufwand von ihrem Standort zu trennen und an anderer Stelle wiederzuverwenden wären (vgl. OLG Saarbrücken VersR 2012, 1029).

  • OLG Saarbrücken, 26.06.2019 - 5 U 89/18

    1. Gibt der Versicherungsnehmer auf Nachfrage an, einige Jahre vor Antragstellung

    Vielmehr ist es - auch im Bereich der Lebensversicherung - grundsätzlich Aufgabe des Versicherungsnehmers, sich in eigener Verantwortung über die zu versichernden Risiken klar zu werden und über den hierfür in Betracht kommenden Versicherungsschutz zu informieren (vgl. Senat, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 5 U 71/11-14, VersR 2012, 1029; OLG Hamm, ZfS 2016, 449; Schneider, in: Prölss/Martin, a.a.O., Vor § 150 Rn. 80 ff.).

    Ein solches Bedürfnis besteht immer dann, wenn der Versicherungsnehmer sich erkennbar falsche Vorstellungen über den abzuschließenden Vertrag oder den Umfang des Versicherungsschutzes macht oder wegen der Komplexität der Materie jedenfalls mit Missverständnissen und Irrtümern des Versicherungsnehmers zu rechnen ist oder das erkennbar zu versichernde Risiko von dem ins Auge gefassten Versicherungsschutz nicht vollständig umfasst wird (Senat, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 5 U 71/11-14, VersR 2012, 1029; OLG Hamm, ZfS 2016, 449, jew. m.w.N.).

  • OLG Saarbrücken, 13.01.2016 - 5 U 15/15

    Umfang der Pflicht des Hausratversicherers zur Erstattung von Hotelkosten

    Das Landgericht ist nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme in verfahrensfehlerfreier Beweiswürdigung davon ausgegangen, dass der Klägerin der Nachweis gelungen ist, dass die erstattet verlangten Kosten dem Versicherungsnehmer in der geltend gemachten Höhe "tatsächlich entstanden" sind (vgl. Senat, Urt. v. 19.10.2011 - 5 U 71/11 - VersR 2012, 296: keine fiktiven Kosten; ebenso OLG Celle, VersR 2010, 526; Knappmann in Prölss/Martin, VVG , 29. Aufl. 2015, § 8 VHB 2010, Rdn. 9; Jula in Bruck/Möller, VVG , 9. Aufl. 2012, § 8 VHB 2010 Rdn. 12).
  • OLG Saarbrücken, 20.07.2022 - 5 U 72/21

    Inanspruchnahme von Krankentagegeldversicherer bei Altersrentenbezug

    Allerdings schuldet der Versicherer danach nicht stets und in allen Fällen Aufklärung und Beratung; vielmehr ist es grundsätzlich Aufgabe des Versicherungsnehmers, sich in eigener Verantwortung über die zu versichernden Risiken klar zu werden und über den hierfür in Betracht kommenden Versicherungsschutz zu informieren (vgl. Senat, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 5 U 71/11-14, VersR 2012, 1029; Urteil vom 26. Juni 2019 - 5 U 89/18, VersR 2020, 91; OLG Hamm, ZfS 2016, 449).

    Ein solches Bedürfnis besteht immer dann, wenn der Versicherungsnehmer sich erkennbar falsche Vorstellungen über den abzuschließenden Vertrag oder den Umfang des Versicherungsschutzes macht oder wegen der Komplexität der Materie jedenfalls mit Missverständnissen und Irrtümern des Versicherungsnehmers zu rechnen ist oder das erkennbar zu versichernde Risiko von dem ins Auge gefassten Versicherungsschutz nicht vollständig umfasst wird (Senat, Urteile vom 19. Oktober 2011 - 5 U 71/11-14, VersR 2012, 1029 und vom 26. Juni 2019 - 5 U 89/18, VersR 2020, 91; OLG Hamm, ZfS 2016, 449, jew. m.w.N.).

  • OLG Nürnberg, 03.02.2021 - 8 U 3471/20

    Keine Deckung in der Wohngebäudeversicherung für Wasseraustritt aus

    Es ist grundsätzlich Aufgabe des Versicherungsnehmers, sich in eigener Verantwortung über die zu versichernden Risiken klar zu werden (vgl. OLG Saarbrücken, r+s 2012, 296, 297).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 13.04.2016 - 215 C 236/15

    Hausratversicherung: Erstattung der notwendigen Kosten für eine Hotel- oder

    Die Klausel HR0005 ist nämlich als reine Schadenversicherung zu verstehen, in deren Rahmen nur tatsächlich entstandene Kosten ersetzt werden, und nicht als sogenannte Summenversicherung, aufgrund derer der Ersatz fiktiver oder pauschalierter Kosten ohne Nachweis von deren Entstehung verlangt werden könnte (vgl. OLG Celle, Urteil vom 20. Mai 2009, AZ: 8 U 6/09 zitiert nach juris, TZ 24; OLG Saarbrücken, Urteil vom 19. Oktober 2011, AZ: 5 U 71/11 -14 in VersR 2012, 1029 (1031); jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22

    Fortbestand des ursprünglichen Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages nach

    Ein Bedürfnis für eine Beratung besteht immer dann, wenn der Versicherungsnehmer sich erkennbar falsche Vorstellungen über den abzuschließenden Vertrag oder den Umfang des Versicherungsschutzes macht oder wegen der Komplexität der Materie jedenfalls mit Missverständnissen und Irrtümern des Versicherungsnehmers zu rechnen ist oder das erkennbar zu versichernde Risiko von dem ins Auge gefassten Versicherungsschutz nicht vollständig umfasst wird (Senat, a.a.O.; Urteile vom 19. Oktober 2011 - 5 U 71/11-14, VersR 2012, 1029 und vom 26. Juni 2019 - 5 U 89/18, VersR 2020, 91; OLG Hamm, ZfS 2016, 449, jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 12.08.2015 - 20 U 149/15

    Umfang der Beratungspflicht eines Versicherers

    Ein solches Bedürfnis besteht immer dann, wenn der Versicherungsnehmer sich erkennbar falsche Vorstellungen über den abzuschließenden Vertrag oder den Umfang des Versicherungsschutzes macht oder wegen der Komplexität der Materie jedenfalls mit Missverständnissen und Irrtümern des Versicherungsnehmers zu rechnen ist oder das erkennbar zu versichernde Risiko von dem ins Auge gefassten Versicherungsschutzes nicht vollständig umfasst wird (Senat, Urt. v. 27.02.2013, 20 U 164/12, n.v.; OLG Saarbrücken, Urt. v. 19.10.2011, 5 U 71/11, juris, Rn. 39 mit weiteren Nachweisen, VersR 2012, 1029 = r+s 2012, 296).
  • OLG Hamm, 11.10.2016 - 20 U 65/16

    Eigenhaftung des VV für vertragsbegleitende Beratung,

    Vielmehr ist es grundsätzlich Aufgabe des Versicherungsnehmers, sich in eigener Verantwortung über die zu versichernden Risiken klar zu werden (Prölss/Martin/Rudy, aaO Rn. 3; Senat, Urteil vom 23. August 2000 - 20 U 22/00 -, Rn. 41, juris, NJW-RR 2001, 239; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 5 U 71/11 - 14, 5 U 71/11 -, Rn. 39, VersR 2012, 1029).
  • OLG Nürnberg, 03.02.2021 - 8 U 3271/20

    Drainagerohr dient nicht der Wasserversorgung!

    Es ist grundsätzlich Aufgabe des Versicherungsnehmers, sich in eigener Verantwortung über die zu versichernden Risiken klar zu werden (vgl. OLG Saarbrücken, r+s 2012, 296, 297).
  • LG Münster, 07.03.2016 - 115 O 239/14

    Schadensersatzanspruch im Hinblick auf die von der Gebäudeversicherung nicht

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