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   OLG Saarbrücken, 21.07.2014 - 9 WF 49/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,26307
OLG Saarbrücken, 21.07.2014 - 9 WF 49/14 (https://dejure.org/2014,26307)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.07.2014 - 9 WF 49/14 (https://dejure.org/2014,26307)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Juli 2014 - 9 WF 49/14 (https://dejure.org/2014,26307)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs.

  • rechtsportal.de

    BGB § 1613 ; BGB § 160 ; BGB § 242
    Verwirkung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verwirkung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwirkung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Verwirkung des rückständigen Unterhalts wegen Verschweigens der tatsächlichen Vaterschaft

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.07.2013 - XII ZB 220/12

    Ausbildungsunterhalt für eine Erstausbildung auch nach dreijähriger Verzögerung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2014 - 9 WF 49/14
    Verletzt dieses aber nachhaltig seine Obliegenheit, die Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und durchzuführen, büßt es seinen Unterhaltsanspruch ein und muss sich darauf verweisen lassen, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen (BGH, FamRZ 2013, 1375).
  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2014 - 9 WF 49/14
    Dass § 1613 Abs. 2 Nr. 2 BGB die Geltendmachung von Unterhalt für die Vergangenheit ohne Rücksicht auf die in § 1613 Abs. 1 BGB geregelten Voraussetzungen ermöglicht, schließt die daraus ersichtlichen Einschränkungen des Unterhaltsanspruchs aus, hindert aber die Annahme, ein grundsätzlich in Betracht kommender Anspruch sei verwirkt, ebenso wenig, wie die Verjährungshemmung gemäß § 207 Abs. 1 Nr. 2 BGB einer Verwirkung in nicht verjährter Zeit entgegensteht (BGH, NJW 1988, 1137, 1138; OLG Dresden, OLGR Dresden 2009, 814, m.w.N.).
  • OLG Dresden, 24.06.2009 - 20 UF 311/09

    Verwirkung Kindesunterhalt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.07.2014 - 9 WF 49/14
    Dass § 1613 Abs. 2 Nr. 2 BGB die Geltendmachung von Unterhalt für die Vergangenheit ohne Rücksicht auf die in § 1613 Abs. 1 BGB geregelten Voraussetzungen ermöglicht, schließt die daraus ersichtlichen Einschränkungen des Unterhaltsanspruchs aus, hindert aber die Annahme, ein grundsätzlich in Betracht kommender Anspruch sei verwirkt, ebenso wenig, wie die Verjährungshemmung gemäß § 207 Abs. 1 Nr. 2 BGB einer Verwirkung in nicht verjährter Zeit entgegensteht (BGH, NJW 1988, 1137, 1138; OLG Dresden, OLGR Dresden 2009, 814, m.w.N.).
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