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   OLG Saarbrücken, 09.09.2003 - 6 UF 50/03   

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https://dejure.org/2003,7802
OLG Saarbrücken, 09.09.2003 - 6 UF 50/03 (https://dejure.org/2003,7802)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.09.2003 - 6 UF 50/03 (https://dejure.org/2003,7802)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. September 2003 - 6 UF 50/03 (https://dejure.org/2003,7802)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist bei Eingang des Verlängerungsantrags nach Ablauf der Begründungsfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einhaltung der Rechtsmittelbegründungsfrist bei Einreichung einer Beschwerde; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Judicialis

    BGB § 1666; ; BGB § 1666 a; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 233; ; ZPO § 520 Abs. 2; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 621 e Abs. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzen in den vorherigen Stand bei Beschwerdebegründungsfristversäumnis im Umgangsrecht mit dem eigenen Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.11.1995 - V ZB 20/95

    Versäumung der Berufungsfrist aufgrund einer Überlassungsreaktion des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2003 - 6 UF 50/03
    Der Verfahrensbevollmächtigte einer Partei trägt die persönliche Verantwortung dafür, dass eine fristwahrende Prozesshandlung vor dem zuständigen Gericht wahrgenommen wird (BGH, NJW 1996, 997, 998).

    Dass die zuständige anwaltliche Sachbearbeiterin die falsche Adressierung des Schriftsatzes unter Umständen in Folge zeitweiliger Überlastung auf Grund der Vorbereitung ihres für den darauffolgenden Tag geplanten kanzleiinternen "Umzuges" übersehen hat, räumt den Verschuldensvorwurf nicht aus, zumal nicht dargetan oder sonst ersichtlich ist, dass einer etwaigen Überbeanspruchung durch dieses - nicht überraschende - Ereignis nicht durch rechtzeitige organisatorische Maßnahmen, wie zum Beispiel eine vorübergehende Umverteilung der Geschäfte innerhalb der Kanzlei, Rechnung getragen werden konnte (dazu BGH, NJW 1996, 997, 998).

  • BGH, 17.12.1991 - VI ZB 26/91

    Unwirksame Verlängerung der Begründungsfrist bei Antragstellung nach Fristablauf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2003 - 6 UF 50/03
    Eine Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist war - unbeschadet der Frage, ob das nicht an das Beschwerdegericht gerichtete und in der Formulierung zumindest nicht eindeutige Gesuch der Antragsteller vom 15. Juli 2003 hier überhaupt als wirksamer Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist zu werten ist - schon deswegen nicht zu gewähren, weil der Schriftsatz erst nach Fristablauf, nämlich am 16. Juli 2003, beim Senat eingegangen ist und eine Fristverlängerung daher schon begrifflich nicht mehr möglich war (BGH, NJW 1992, 842).
  • BGH, 12.10.1995 - VII ZR 8/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristversäumung infolge unzutreffender

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2003 - 6 UF 50/03
    Die Verfahrensbevollmächtigten der Antragsteller haben ihre Pflichten hier jedenfalls dadurch verletzt, dass sie den Antrag auf Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist nicht auf die richtige Adressierung hin überprüft und entsprechend berichtigt haben; insbesondere musste ihnen auffallen, dass der Fristverlängerungsantrag an das Gericht gerichtet war, dessen Entscheidung angefochten werden sollte (BGH, a.a.O.; NJW 2000, 2511; NJW-RR 1996, 443).
  • BGH, 18.04.2000 - XI ZB 1/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unrichtiger Adressierung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2003 - 6 UF 50/03
    Die Verfahrensbevollmächtigten der Antragsteller haben ihre Pflichten hier jedenfalls dadurch verletzt, dass sie den Antrag auf Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist nicht auf die richtige Adressierung hin überprüft und entsprechend berichtigt haben; insbesondere musste ihnen auffallen, dass der Fristverlängerungsantrag an das Gericht gerichtet war, dessen Entscheidung angefochten werden sollte (BGH, a.a.O.; NJW 2000, 2511; NJW-RR 1996, 443).
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