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   OLG Saarbrücken, 27.04.2007 - 5 W 104/07 - 34   

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OLG Saarbrücken, 27.04.2007 - 5 W 104/07 - 34 (https://dejure.org/2007,2558)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27.04.2007 - 5 W 104/07 - 34 (https://dejure.org/2007,2558)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27. April 2007 - 5 W 104/07 - 34 (https://dejure.org/2007,2558)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bei Durchführung eines Ortstermins trotz Anwesenheit einer Streitpartei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit; Feststellungen zum Beweisthema unter Abwesenheit des Antragsgegners; Mitwirkung der Parteien bei der Beweisaufnahme zur Vermeidung etwaiger Unklarheiten und Unzulänglichkeiten

  • Judicialis

    ZPO § 491 Abs. 1; ; ZPO § 492 Abs. 1; ; ZPO § 357; ; ZPO § 411 Abs. 4; ; ZPO § 397 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bei Durchfühung eines Ortstermins ohne Mitwirkung des Antragsgegners

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterbliebene Ladung zum Ortstermin: Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ortsbesichtigung muss grundsätzlich in Anwesenheit beider Prozessparteien durchgeführt werden! (IBR 2007, 586)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1279
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Saarbrücken, 14.12.2006 - 5 W 276/06

    Fristablauf für Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.04.2007 - 5 W 104/07
    Der Wert des Beschwerdegegenstandes war entsprechend der geänderten Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v.14.12.2006, 5 W 276/06 - 82, Beschl. v. 2.11.2006, 5 W 252/06-75) auf 1/3 des Streitwertes der Hauptsache (§ 3 ZPO) festzusetzen.
  • BGH, 15.04.1975 - X ZR 52/75

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.04.2007 - 5 W 104/07
    Entscheidend ist vielmehr, ob vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus genügende objektive Gründe vorliegen, die in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit und Objektivität des Sachverständigen zu erregen (vgl. statt aller BGH, NJW 1975, 1363; Thüringer Oberlandesgericht, OLGR Jena 1999, 450).
  • OLG Celle, 22.01.2007 - 13 W 101/06

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen des Verdachts der Parteilichkeit;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.04.2007 - 5 W 104/07
    Deshalb müssen sich die Parteien darauf verlassen können, dass der Sachverständige in seinem Ergebnis noch nicht festgelegt ist, solange die Parteien ihr Fragerecht noch nicht ausgeübt haben und die Begutachtung noch nicht abgeschlossen ist (OLG Celle, OLGR 2007, 270).
  • OLG Saarbrücken, 08.07.2013 - 5 W 64/13

    Ablehnung des Sachverständigen: Durchführung eines Ortstermins in Abwesenheit der

    Führt ein Sachverständiger zur Vorbereitung seines Gutachtens eine Orts- und Sachbesichtigung in Anwesenheit nur einer der Parteien durch, ohne der anderen die Gelegenheit zur Teilnahme zu geben, so lässt ihn dies nach herrschender Meinung als befangen erscheinen (BGH, Beschl. v. 15.04.1975 - X ZR 52/75 - NJW 1975, 1363; OLG Karlsruhe MDR 2010, 1148; OLG Saarbrücken, MDR 2007, 1279; OLG Bremen OLGR 2009, 700; OLG Frankfurt OLGR 2009, 573).

    Dies ist aus Sicht eines unbefangenen Dritten geeignet, Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Sachverständigen zu begründen (Senat, Beschl. v. 28.07.2004 - 5 W 88/04 - OLGR Saarbrücken 2004, 612; Beschl. v. 27.04.2007 - 5 W 104/07 - OLGR Saarbrücken 2007, 636).

    Die Parteien müssen sich darauf verlassen können, dass der Sachverständige in seinem Ergebnis noch nicht festgelegt ist, solange die Parteien ihr Fragerecht noch nicht ausgeübt haben und die Begutachtung nicht abgeschlossen ist (OLG Bremen OLGR 2009, 700; OLG Saarbrücken, MDR 2007, 1279).

    Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens ist auf 1/3 des Streitwerts der Hauptsache festzusetzen (BGH, Beschl. v. 15.12.2003 - II ZB 32/03 - AGS 2004, 159; Senat, Beschl. v. 27.04.2007 - 5 W 104/07 - OLGR Saarbrücken 2007, 636).

  • OLG Saarbrücken, 18.12.2012 - 5 W 430/12

    Sachverständigenablehnung: Verstoß gegen den Grundsatz der Parteiöffentlichkeit

    Führt ein Sachverständiger zur Vorbereitung seines Gutachtens eine Orts- und Sachbesichtigung in Anwesenheit nur einer der Parteien durch, ohne die andere zu benachrichtigen und ihr Gelegenheit zur Teilnahme zu geben, so lässt ihn dies nach herrschender Meinung als befangen erscheinen (BGH, Beschl. v. 15.04.1975 - X ZR 52/75 - NJW 1975, 1363; OLG Karlsruhe MDR 2010, 1148; OLG Saarbrücken, MDR 2007, 1279; OLG Bremen OLGR 2009, 700; OLG Frankfurt OLGR 2009, 573).

    Dies ist aus Sicht eines unbefangenen Dritten geeignet, Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Sachverständigen zu begründen (Senat, Beschl. v. 28.07.2004 - 5 W 88/04 - OLGR Saarbrücken 2004, 612; Beschl. v. 27.04.2007 - 5 W 104/07 - OLGR Saarbrücken 2007, 636).

    Deshalb ist es grundsätzlich unerheblich, ob die fehlende Unterrichtung der abwesenden Partei über den Ortstermin auf einem Versehen beruhte und ob es zu einer Einflussnahme der anwesenden Partei tatsächlich gekommen ist (OLG Saarbrücken MDR 2007, 1279; OLG Bremen OLGR 2009, 700; OLG Karlsruhe MDR 2010, 1148).

    Vielmehr müssen sich die Parteien darauf verlassen können, dass der Sachverständige in seinem Ergebnis noch nicht festgelegt ist, solange die Parteien ihr Fragerecht noch nicht ausgeübt haben und die Begutachtung nicht abgeschlossen ist (OLG Bremen OLGR 2009, 700; OLG Saarbrücken, MDR 2007, 1279).

    Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens ist auf 1/3 des Streitwerts der Hauptsache festzusetzen (BGH, Beschl. v. 15.12.2003 - II ZB 32/03 - AGS 2004, 159; Senat, Beschl. v. 27.04.2007 - 5 W 104/07 - OLGR Saarbrücken 2007, 636).

  • OLG Frankfurt, 19.01.2009 - 19 W 66/08

    Sachverständigenablehnung: Unterlassen des Sachverständigen, den

    Danach rechtfertigt das Gesamtverhalten des Sachverständigen die Besorgnis seiner Befangenheit (vgl. BGH NJW 1975, 1.363; OLG Saarbrücken, MDR 2007, 1279; OLG Frankfurt FamRZ 1986, 1021).
  • OLG Schleswig, 23.10.2018 - 16 W 112/18

    Parteigutachter darf nicht an Ortstermin teilnehmen: Sachverständiger befangen?

    Zwar können Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen gerechtfertigt sein, wenn dieser einen Ortstermin in Anwesenheit einer Partei durchführt, ohne der anderen Partei Gelegenheit zur Teilnahme zu geben (BGH NJW 1975, 1363; OLG Karlsruhe MDR 2010, 1148; OLG Saarbrücken MDR 2007, 1279; OLG Bremen OLGR 2009, 700; OLG Frankfurt OLGR 2009, 573 Greger a. a. O., § 406 Rn. 7).

    Dies rechtfertigt sich aus dem Verstoß gegen das Gebot der Waffengleichheit, weil sich der Sachverständige der einseitigen Einflussnahme einer Partei aussetzt Denn eine verständige Partei darf in der Folge mutmaßen, dass hierbei auch ein für sie nach Inhalt und Umfang nicht zu überblickender - Informations- und Meinungsaustausch über das streitige Rechtsverhältnis zwischen dem Sachverständigen und der gegnerischen Partei stattgefunden hat (OLG Saarbrücken MDR 2014, 180; 2007, 1279; vgl. auch OLG Saarbrücken MDR 2005, 233).

  • KG, 06.09.2007 - 12 W 52/07

    Befangenheit des Sachverständigen: Unsachliche Reaktion auf einen Vorhalt des

    Ein Sachverständiger kann wie ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn vom Standpunkt einer Partei aus objektive und vernünftige Gründe vorliegen, die geeignet sind, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit des Sachverständigen zu rechtfertigen (vgl. bspw. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 27.4.2007, OLGR Saarbrücken 2007, 636 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.04.2009 - 2 L 360/02

    Sachverständigenablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei Durchführung eines

    Zwar mag es für die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen in der Regel genügen, wenn er eine Ortsbesichtigung in Anwesenheit nur einer Partei durchführt, ohne die andere zu benachrichtigen (vgl. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 27.04.2007 - 5 B 107/07-34, 5 W 104/07 -, zit. nach Juris).
  • OLG Rostock, 05.10.2010 - 3 W 153/10

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen wegen Überschreitung der Grenzen

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Gericht selbst Zweifel an der Unparteilichkeit hat (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 27.04.2007, 5 W 104/08, MDR 2007, 1279).
  • OLG Karlsruhe, 23.02.2010 - 14 W 37/09

    Selbstständiges Beweisverfahren: Sachverständigenablehnung wegen

    Führt ein Sachverständiger jedoch zur Vorbereitung seines Gutachtens eine Orts- und Sachbesichtigung in Anwesenheit nur einer der Parteien durch, ohne die andere zu benachrichtigen und ihr Gelegenheit zur Teilnahme zu geben, so läßt ihn dies nach herrschender Meinung als befangen erscheinen (BGH NJW 1975, 1363; OLG Bremen OLGR 2009, 700; OLG Frankfurt OLGR 2009, 573; OLG Saarbrücken OLGR 2007, 636; OLG Nürnberg MDR 2007, 237; OLG Jena MDR 2000, 169; OLG Oldenburg BauR 2004, 1817; OLG Koblenz MDR 2004, 831; OLG München NJW-RR 1998, 1687; OLG Dresden NJW-RR 1997, 1354, 1355; Greger in: Zöller, ZPO, 27. Aufl., § 406 Rn 8; Leipold in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 406 Rn 28; Huber in: Musielak, ZPO, 7. Aufl., § 406 Rn 6; Reichold in: Thomas-Putzo, ZPO, 29. Aufl., § 406 Rn 2).
  • OLG Köln, 13.12.2010 - 11 W 83/10

    Befangenheit des Sachverständigen durch Telefonat mit Partei?

    Entsprechendes gilt für Telefonate des Sachverständigen mit der Gegenpartei, sofern sie nicht offengelegt werden oder bei denen der Inhalt des Gutachtens erörtert wird ( BGH NJW 75, 1363; OLG Frankfurt FamRZ 89, 410 und OLGR 97, 306; OLG Saarbrücken MDR 05, 233 und MDR 07, 1279; OLG Dresden IBR 97, 525; Zöller / Greger, ZPO 28. Aufl., § 406 Rn. 8; Werner / Pastor, Der Bauprozess, 13. Aufl., Rn. 3119 ).
  • OLG Bremen, 06.07.2009 - 3 U 6/07

    Unzulässiger Ortstermin: Keine Vergütung!

    Ausreichend ist bereits, dass vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus ein objektiver Grund gegeben ist, der in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit und Objektivität des Sachverständigen zu erregen (BGH, Beschluss vom 15.04.1975 - X ZR 52/75, NJW 1975, 1363; OLG Celle, Beschluss vom 22.01.2007 - 13 W 101/06; OLGR Celle 2007, 270; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.04.2007 - 5 W 104/07, OLGR Saarbrücken 2007, 636).
  • OLG Hamm, 02.09.2010 - 4 WF 111/10

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen im Sorgerechtsverfahren

  • OLG Rostock, 08.04.2011 - 3 W 29/11

    Befangenheit eines Sachverständigen

  • OLG Koblenz, 27.02.2009 - 4 W 121/09

    Ablehnung: Anschein der Parteilichkeit ist ausreichend!

  • OLG Rostock, 27.05.2010 - 3 W 99/09

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen Durchführung eines

  • KG, 25.10.2011 - 13 WF 195/11

    Sachverständigenablehnung im Umgangsverfahren: Überschreitung des

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