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   OLG Schleswig, 01.02.1995 - 9 U 61/94   

Volltextveröffentlichungen

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    AKB § 13 Abs. 6
    Nutzungsausfall während des Verzugs der Kfz-Kaskoversicherung

Verfahrensgang

  • LG Kiel - 9 O 4/94
  • OLG Schleswig, 01.02.1995 - 9 U 61/94

Zeitschriftenfundstellen

  • VersR 1996, 448



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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Hamm, 15.12.2010 - 20 U 108/10  

    Anspruch auf Nutzungsausfall im Rahmen der Abwicklung eines

    Damit steht es dem Versicherungsnehmer frei, den seitens des Versicherers gezahlten Betrag sowohl für die Schadensbeseitigung selbst als auch für außerhalb des Schadensereignisses liegende Zwecke einzusetzen (OLG Düsseldorf r+s 2006, 63; OLG Schleswig r+s 1995, 408; Prölls/Martin/Knappmann, Versicherungsvertragsgesetz, 28. Aufl., A.2.13 AKB 2008 Rz 28 Hahn/Kreuter-Lange/Schwab/Stomper A.2.14 AKB 2008 Rz 1039).

    Da der geltend gemachte Nutzungsausfall vorliegend somit schon keinen ersatzfähigen Verzugsschaden darstellt, kann offenbleiben, ob die Parteien den Ersatz von Nutzungsausfall durch die Regelung in Ziffer A.2.15.1 der AKB der Beklagten Stand 01.01.2008 auch für den Fall des Verzuges seitens des Versicherers ausgeschlossen haben (so OLG Schleswig r+s 1995, 408; Stiefel/Maier/Meinecke A.2.14 Rz 8, dagegen Hahn/Kreuter-Lange/.

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2005 - 4 W 45/05  

    Ersatz für entgangene Nutzungen bei verspäteter Zahlung einer nicht

    Ein Anspruch darauf entsteht auch nicht, wenn der Versicherer mit der Leistung einer Diebstahlsentschädigung in Verzug gerät (OLG Schleswig VersR 1996, 448; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 286 Rn. 51; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 11 Rn. 24; Stiefel/Hofmann, AKB, 17. Aufl., § 13 Rn. 76).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2005 - 4 W 45/05  

    Kasko - Trotz Zahlungsverzug keine Nutzungsausfallentschädigung

    Ein Anspruch darauf entsteht auch nicht, wenn der Versicherer mit der Leistung einer Diebstahlsentschädigung in Verzug gerät (OLG Schleswig VersR 1996, 448; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 286 Rn. 51; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 11 Rn. 24; Stiefel/Hofmann, AKB, 17. Aufl., § 13 Rn. 76).
  • LG Bochum, 18.06.2010 - 4 O 42/10  
    Ein Anspruch sowohl aus dem Versicherungsvertrag, als auch aufgrund eines Schadensersatzanspruchs, scheitert bereits an Ziff. A 2.15.1 der AKB 2008, wonach Nutzungsausfall ausdrücklich nicht ersetzt wird und damit nicht zum Leistungsumfang der Kraftfahrversicherung gehört (OLG Schleswig, r+s 1995, 408; zur damaligen Fassung aus § 13 Nr. 6 AKB).
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