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OLG Schleswig, 02.04.2009 - 15 UF 104/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Herausgabe des in einer Pflegefamilie befindlichen Kleinkindes an die leibliche Mutter; Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung
- Judicialis
GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2; ; BGB § 1632 Abs. 1; ; BGB § 1632 Abs. 4; ; BGB § 1666; ; SGB VIII § 27
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Herausgabe des in einer Pflegefamilie befindlichen Kleinkindes an die leibliche Mutter; Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Eckernförde, 18.07.2008 - 8 F 109/07
- OLG Schleswig, 02.04.2009 - 15 UF 104/08
Papierfundstellen
- FamRZ 2009, 2015
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Frankfurt, 14.10.2003 - 1 UF 64/03
Anspruch auf Herausgabe eines Kindes: Voraussetzungen einer Anordnung auf …
Auszug aus OLG Schleswig, 02.04.2009 - 15 UF 104/08
In dem Beschluss des OLG Frankfurt FamRZ 2004, 720 gehe es um die Voraussetzungen einer Anordnung auf Verbleiben in der Pflegefamilie für ein Kind, das 18 Monate nach seiner Geburt ausschließlich bei den Pflegeeltern verbracht habe. - EGMR, 26.02.2004 - 74969/01
Görgülü ./. Deutschland: Verweigerung des Sorgerechts und Umgangsrechts mit dem …
Auszug aus OLG Schleswig, 02.04.2009 - 15 UF 104/08
Die Risikogrenze ist generell weiter zu ziehen, wenn die leiblichen Eltern oder ein Elternteil wieder selbst die Pflege des Kindes übernehmen wollen (…BVerfG aaO juris-Veröffentlichung Rn 55 ff., Rn. 57; vgl. ferner EuGHMR FamRZ 2004, 1456 ff., wonach unter dem Gesichtspunkt des Art. 8 EMRK die Vertragsstaaten verpflichtet sind, geeignete Maßnahmen zur Zusammenführung eines leiblichen Elternteils mit seinem Kind zu ergreifen). - BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB
Auszug aus OLG Schleswig, 02.04.2009 - 15 UF 104/08
Unabhängig von der Art ihres Zustandekommens ist in Übereinstimmung mit Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG anzustreben, Pflegeverhältnisse nicht so zu verfestigen, dass die leiblichen Eltern mit der Weggabe in nahezu jedem Fall den dauernden Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie befürchten müssen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.04.1987, BVerfGE 75, 201ff = NJW 1988, 125ff; juris-Veröffentlichung Rn 55f). - BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78
Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB
Auszug aus OLG Schleswig, 02.04.2009 - 15 UF 104/08
Es entspricht auch grundsätzlich dem Kindeswohl, wenn sich ein Kind in der Obhut seiner Eltern befindet; denn die Erziehung und Betreuung eines minderjährigen Kindes durch Mutter und Vater innerhalb einer harmonischen Gemeinschaft gewährleistet am ehesten, dass das Kind zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit heranwächst [vgl. BVerfGE 56, 363 ff., 395].