Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 03.09.2008 - 16 W 91/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,39228
OLG Schleswig, 03.09.2008 - 16 W 91/08 (https://dejure.org/2008,39228)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03.09.2008 - 16 W 91/08 (https://dejure.org/2008,39228)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03. September 2008 - 16 W 91/08 (https://dejure.org/2008,39228)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,39228) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Ablehnung trotz fehlender Parteibeteiligung?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständige: Keine Ablehnung trotz fehlender Parteibeteiligung? (IBR 2009, 1131)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 30.05.1986 - 3 WF 105/86
    Auszug aus OLG Schleswig, 03.09.2008 - 16 W 91/08
    Zwar wird der Umstand, dass ein Sachverständiger bei der Vorbereitung seines Gutachtens (bei einem Ortstermin ebenso wie bei einer Materialsammlung) lediglich eine der beiden Parteien hinzuzieht, regelmäßig Anlass zur Besorgnis der Befangenheit geben, weil in einem solchen Verhalten eine Verletzung der Pflicht zur Einhaltung des gleichen Abstands zu den Parteien liegt, die dem Sachverständigen wie einem Richter obliegt (ständige Rechtsprechung seit BGH, NJW 1975, 1363; vgl. etwa auch OLG Frankfurt, FamRZ 1986, 1021; OLG Koblenz, VersR 1977, 1133).
  • BGH, 15.04.1975 - X ZR 52/75

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.09.2008 - 16 W 91/08
    Zwar wird der Umstand, dass ein Sachverständiger bei der Vorbereitung seines Gutachtens (bei einem Ortstermin ebenso wie bei einer Materialsammlung) lediglich eine der beiden Parteien hinzuzieht, regelmäßig Anlass zur Besorgnis der Befangenheit geben, weil in einem solchen Verhalten eine Verletzung der Pflicht zur Einhaltung des gleichen Abstands zu den Parteien liegt, die dem Sachverständigen wie einem Richter obliegt (ständige Rechtsprechung seit BGH, NJW 1975, 1363; vgl. etwa auch OLG Frankfurt, FamRZ 1986, 1021; OLG Koblenz, VersR 1977, 1133).
  • OLG Koblenz, 02.09.1977 - 4 W 594/77
    Auszug aus OLG Schleswig, 03.09.2008 - 16 W 91/08
    Zwar wird der Umstand, dass ein Sachverständiger bei der Vorbereitung seines Gutachtens (bei einem Ortstermin ebenso wie bei einer Materialsammlung) lediglich eine der beiden Parteien hinzuzieht, regelmäßig Anlass zur Besorgnis der Befangenheit geben, weil in einem solchen Verhalten eine Verletzung der Pflicht zur Einhaltung des gleichen Abstands zu den Parteien liegt, die dem Sachverständigen wie einem Richter obliegt (ständige Rechtsprechung seit BGH, NJW 1975, 1363; vgl. etwa auch OLG Frankfurt, FamRZ 1986, 1021; OLG Koblenz, VersR 1977, 1133).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht