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OLG Schleswig, 03.09.2008 - 16 W 91/08 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Ablehnung trotz fehlender Parteibeteiligung?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sachverständige: Keine Ablehnung trotz fehlender Parteibeteiligung? (IBR 2009, 1131)
Verfahrensgang
- LG Kiel, 08.07.2008 - 9 O 216/05
- OLG Schleswig, 03.09.2008 - 16 W 91/08
- LG Kiel, 06.07.2009 - 9 O 216/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 30.05.1986 - 3 WF 105/86
Auszug aus OLG Schleswig, 03.09.2008 - 16 W 91/08
Zwar wird der Umstand, dass ein Sachverständiger bei der Vorbereitung seines Gutachtens (bei einem Ortstermin ebenso wie bei einer Materialsammlung) lediglich eine der beiden Parteien hinzuzieht, regelmäßig Anlass zur Besorgnis der Befangenheit geben, weil in einem solchen Verhalten eine Verletzung der Pflicht zur Einhaltung des gleichen Abstands zu den Parteien liegt, die dem Sachverständigen wie einem Richter obliegt (ständige Rechtsprechung seit BGH, NJW 1975, 1363; vgl. etwa auch OLG Frankfurt, FamRZ 1986, 1021; OLG Koblenz, VersR 1977, 1133). - BGH, 15.04.1975 - X ZR 52/75
Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen
Auszug aus OLG Schleswig, 03.09.2008 - 16 W 91/08
Zwar wird der Umstand, dass ein Sachverständiger bei der Vorbereitung seines Gutachtens (bei einem Ortstermin ebenso wie bei einer Materialsammlung) lediglich eine der beiden Parteien hinzuzieht, regelmäßig Anlass zur Besorgnis der Befangenheit geben, weil in einem solchen Verhalten eine Verletzung der Pflicht zur Einhaltung des gleichen Abstands zu den Parteien liegt, die dem Sachverständigen wie einem Richter obliegt (ständige Rechtsprechung seit BGH, NJW 1975, 1363; vgl. etwa auch OLG Frankfurt, FamRZ 1986, 1021; OLG Koblenz, VersR 1977, 1133). - OLG Koblenz, 02.09.1977 - 4 W 594/77
Auszug aus OLG Schleswig, 03.09.2008 - 16 W 91/08
Zwar wird der Umstand, dass ein Sachverständiger bei der Vorbereitung seines Gutachtens (bei einem Ortstermin ebenso wie bei einer Materialsammlung) lediglich eine der beiden Parteien hinzuzieht, regelmäßig Anlass zur Besorgnis der Befangenheit geben, weil in einem solchen Verhalten eine Verletzung der Pflicht zur Einhaltung des gleichen Abstands zu den Parteien liegt, die dem Sachverständigen wie einem Richter obliegt (ständige Rechtsprechung seit BGH, NJW 1975, 1363; vgl. etwa auch OLG Frankfurt, FamRZ 1986, 1021; OLG Koblenz, VersR 1977, 1133).