Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 04.05.2011 - 12 UF 83/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16739
OLG Schleswig, 04.05.2011 - 12 UF 83/11 (https://dejure.org/2011,16739)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.05.2011 - 12 UF 83/11 (https://dejure.org/2011,16739)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - 12 UF 83/11 (https://dejure.org/2011,16739)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,16739) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht des nichtsorgeberechtigten Kindesvaters auf Beteiligung am Verfahren der Entziehung der elterlichen Sorge hinsichtlich der Kindesmutter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666; BGB § 1680; FamFG § 7 Abs. 2
    Beteiligung des nichtsorgeberechtigten Kindesvaters am Verfahren der Entziehung der elterlichen Sorge hinsichtlich der Kindesmutter

  • rechtsportal.de

    BGB § 1666 ; BGB § 1680 ; FamFG § 7 Abs. 2
    Recht des nichtsorgeberechtigten Kindesvaters auf Beteiligung am Verfahren der Entziehung der elterlichen Sorge hinsichtlich der Kindesmutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Hinzuziehung des Nichtsorgeberechtigten im Sorgerechtsentziehungsverfahren

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Hinzuziehung des nicht sorgeberechtigten Vaters im Sorgerechtsentziehungsverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1229
  • FamRZ 2012, 725
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.06.2010 - XII ZB 35/10

    Elterliche Sorge für ein Kind nicht verheirateter Eltern: Beschwerderecht des

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.05.2011 - 12 UF 83/11
    Insoweit kann dahinstehen, ob dem Kindesvater allein aufgrund seines Elternrechtes aus Art. 6 Abs. 2 GG das Recht zusteht, die vom Familiengericht zu treffende Entscheidung, insbesondere im Falle der Ablehnung von Maßnahmen nach § 1666 BGB, durch Einlegung eines Rechtsmittels überprüfen zu lassen (abgelehnt noch durch BGH FamRZ 2009, 220; ausdrücklich offengelassen nunmehr in BGH FamRZ 2010, 1242).

    Jedenfalls begründen die §§ 1680 Abs. 3, Abs. 2 Satz 2 BGB - danach hat das Familiengericht dem Kindesvater im Fall des Sorgerechtsentzugs der gemäß § 1626a Abs. 2 BGB alleinsorgeberechtigten Kindesmutter die elterliche Sorge zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient - ein subjektives Recht des Vaters, aus dem sich auch dessen Beschwerdeberechtigung ergibt (vgl. BGH FamRZ 2010, 1242 zu § 20 FGG a.F.).

  • BGH, 26.11.2008 - XII ZB 103/08

    Zulässigkeit der Beschwerde des nichtsorgeberechtigten Vaters eines Kindes gegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.05.2011 - 12 UF 83/11
    Insoweit kann dahinstehen, ob dem Kindesvater allein aufgrund seines Elternrechtes aus Art. 6 Abs. 2 GG das Recht zusteht, die vom Familiengericht zu treffende Entscheidung, insbesondere im Falle der Ablehnung von Maßnahmen nach § 1666 BGB, durch Einlegung eines Rechtsmittels überprüfen zu lassen (abgelehnt noch durch BGH FamRZ 2009, 220; ausdrücklich offengelassen nunmehr in BGH FamRZ 2010, 1242).
  • OLG Jena, 26.04.2016 - 1 WF 93/16

    Elterliche Sorge: Auskunftspflicht des betreuenden Elternteils

    Sowohl die unterbliebene Kindesanhörung (OLG Hamm FamRZ 2012, 725; OLG Saarbrücken NJW 2011, 2306) als auch die unterbliebene Anhörung beider Eltern (OLG Brandenburg BeckRS 2014, 07026; OLG Naumburg BeckRS 2011, 29333) können für sich schon die Zurückverweisung eines Verfahrens an das Ausgangsgericht rechtfertigen.
  • OLG Frankfurt, 05.01.2015 - 5 UF 350/14

    Anhörungsvorschriften nach §§ 159 ff. FamFG für Verfahren nach § 1674 BGB

    Sowohl die unterbliebenen Kindesanhörungen (OLG Hamm FamRZ 2012, 725; OLG Saarbrücken NJW 2011, 2306) als auch die unterbliebene Anhörung beider Eltern (OLG Brandenburg BeckRS 2014, 07026; OLG Naumburg BeckRS 2011, 29333) sowie die unterbliebene Anhörung des Jugendamts (BGH NJW 1987, 1024; Keidel/Engelhardt § 162 FamFG Rn. 7) können für sich schon die Zurückverweisung eines Verfahrens an das Ausgangsgericht rechtfertigen.
  • OLG Brandenburg, 29.08.2012 - 3 UF 77/12

    Verfahren des Gerichts im Umgangsverfahren

    Eine umfangreiche oder aufwändige - gesetzlich vorgeschriebene - Anhörung kann ebenso wie eine umfangreiche oder aufwändige Beweiserhebung die Zurückverweisung rechtfertigen (vgl. OLG Saarbrücken, NJOZ 2009, 1566, 1568; OLG Hamm, FamRZ 2012, 725).
  • LG Stuttgart, 10.02.2022 - 19 T 46/22

    Grobe Verfahrensverstöße bei der Durchführung des Unterbringungsverfahrens

    Eine unzureichende Sachaufklärung, verbunden mit der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, stellt einen solchen wesentlichen Verfahrensmangel dar (OLG Naumburg FamRZ 2014, Seite 1884); ebenso eine unterbliebene umfangreiche Anhörung von Beteiligten (OLG Frankfurt a. M. FamRZ 2015, 1521; OLG Celle FamRZ 2013, 1681; OLG Saarbrücken NJOZ 2009, 1566; OLG Hamm FamRZ 2012, 725).
  • OLG Frankfurt, 13.12.2011 - 3 WF 310/11

    Nichtehelicher Vater im Verfahren nach § 1666 BGB Beteiligter

    Allein dadurch ist er bereits in dem Verfahren nach § 1666 BGB in seinem subjektiven Recht als Vater unmittelbar betroffen (OLG Schleswig, Beschluss vom 4. Mai 2011, 12 UF 83/11, ZKJ 2011, 395 = FamFR 2011, 358).
  • KG, 26.11.2013 - 18 UF 219/13

    Elterliche Sorge: Beschwerdebefugnis des nicht sorgeberechtigten Vaters gegen

    Es liegt auch kein Fall vor, wie er vom Bundesgerichtshof (FamRZ 2010, 1242) und vom OLG Schleswig (FamRZ 2012, 725) entschieden worden sind, da der Mutter das Sorgerecht (teilweise) entzogen worden ist und der Vater eine Rechtsverletzung geltend machen kann, weil ihm nach § 1680 Abs. 3 BGB das Sorgerecht zu übertragen ist, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht (so auch BVerfG FamRZ 2008, 2185, 2186).
  • KG, 26.11.2013 - 18 UF 224/13

    Umgangsregelung: Beschwerdeberechtigung des nicht sorgeberechtigten betreuenden

    Es liegt kein Fall vor, wie er vom Bundesgerichtshof (FamRZ 2010, 1242) und vom OLG Schleswig (FamRZ 2012, 725) entschieden worden ist, da der Mutter das Sorgerecht (teilweise) entzogen worden ist und der Vater nach Auffassung der genannten Gerichte eine Rechtsverletzung geltend machen kann, weil ihm nach § 1680 Abs. 3 BGB das Sorgerecht zu übertragen ist, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht (so auch BVerfG FamRZ 2008, 2185, 2186).
  • OLG Karlsruhe, 02.03.2012 - 2 WF 20/12

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren über den Entzug der elterlichen Sorge

    In Verfahren, die die Prüfung des Sorgerechtsentzuges der Mutter nach § 1666 BGB zum Gegenstand haben, ist der Kindesvater unmittelbar in eigenen Rechten betroffen (so auch OLG Schleswig, NJW-RR 2011, 1229 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 27.05.2021 - 13 UF 145/20

    Unzulässigkeit einer Beschwerde im familiengerichtlichen Verfahren wegen

    Indem es den gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 1 FamFG - auch als Nichtsorgeberechtigten zwingend (vgl. OLG Schleswig, FamRZ 2012, 725; Abramenko in Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl. 2020, § 7 Rn. 25) am Verfahren zu beteiligenden Vater von L... F...- L... aus dem Verfahren ausgeschlossen hat, hat es unterlassen, gegenüber einem "Muss-Beteiligten" eine Entscheidung in der Sache zu treffen, was die Aufhebung und Zurückverweisung ohne Antrag rechtfertigt (vgl. OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2021, 4688; OLG Düsseldorf, FamRZ 2020, 531; Abramenko a. a. O. § 69 Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht