Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 05.12.2002 - 5 U 28/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beitritt als atypischer stiller Gesellschafter; Rückabwicklung nach Prospekt- bzw. Beratungsverantwortlichkeit; Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft bei Einlagenrückforderung des atypisch stillen Gesellschafters wegen Prospekthaftung oder Beratungsverschuldens ("Real Direkt AG II")
Kurzfassungen/Presse (3)
Besprechungen u.ä.
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft bei Einlagenrückforderung des atypischen stillen Gesellschafters wegen Prospekthaftung oder Beratungsverschuldens ("Real Direkt AG II")
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 07.01.2002 - 10 O 198/01
- OLG Schleswig, 05.12.2002 - 5 U 28/02
Zeitschriftenfundstellen
- ZIP 2003, 74
Wird zitiert von ... (8)
- KG, 19.01.2004 - 8 U 191/03
Anfechtung des Gesellschaftvertrages einer stillen Gesellschaft, Aufklärung über …
Ebenso habe das OLG Schleswig in seiner Entscheidung vom 05.Dezember 2001 - 5 U 28/02 - (ZIP 2003, 74) betreffend eine stille Beteiligung an der R D AG auch aus anderen Gründen die Sittenwidrigkeit bejaht.Soweit der Kläger sich auf die Entscheidung des OLG Schleswig vom 05. Dezember 2002 - 5 U 28/02 - (OLG Report 2003, 203 = ZIP 2003, 74) beruft, welche eine Fortführung der Entscheidung vom 29. August 2002 - 5 U 8/02 - (ZIP 2002, 1725) ist, ergibt sich hieraus für die Sittenwidrigkeit nichts.
- OLG Braunschweig, 05.02.2003 - 3 U 266/02
Anwendung der Grundsätze über fehlerhafte Gesellschaften auf atypische stille …
Soweit das OLG Schleswig (ZIP 2002, 1725; ZIP 2003, 74) die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft bei Einlagenrückforderungen eines atypischen stillen Gesellschafters bei Prospekthaftung und Beratungsverschulden unter bestimmten Voraussetzungen nicht anwenden will, sieht der Senat darin eine Abweichung von der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die dem Senat keine Veranlassung gibt, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in Frage zu stellen und erneut überprüfen zu lassen. - OLG Schleswig, 12.12.2002 - 5 U 7/02
Wirksamkeit des Beitritts eines atypischen stillen Gesellschafters zu einer …
a) Der Senat hat bereits mehrfach ausgesprochen, dass die als Prospekt zu verstehende "Präsentation" der Beklagten, deren Empfang jeder bei der Beklagten Zeichnende mit seiner Unterschrift bestätigt, nicht den Anforderungen genügt, die an eine aus dem Verständnishorizont eines breiteren Adressatenkreises hinreichend deutliche Darstellung von Strukturen, Chancen und Risiken eines Anlagekonzepts zu stellen sind (Senatsurteile vom 11. Juli 2002 - 5 U 182/00 -, vom 29. August 2002 - 5 U 8/02, ZIP 2002, 1725, 1726 sowie Urteil vom 5. Dezember 2002 - 5 U 28/02 -).
- OLG Jena, 26.02.2003 - 4 U 786/02
Rückabwicklung einer stillen Gesellschaft nach Widerruf der Beitrittserklärung
Allerdings weisen die Entscheidungen im Ergebnis in die richtige Richtung: Denn die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft können nur dort angewendet werden, wo diese Rechtsfigur Sinn macht und nicht losgelöst von ihrem Zweck zu widersinnigen Ergebnissen führt (wie hier auch OLG Schleswig ZIP 2003, 74, 76 ff., dazu EWiR 2003, 207 (Wilsing/Siebmann) ). - OLG Celle, 16.07.2004 - 9 U 15/04
Rückabwicklung eines unwirksamen Gesellschaftsvertrages einer stillen …
HGB/K.Schmidt, 2002, § 230 Rz. 128 für atypische stille Gesellschaften, die eine den Handelspersonengesellschaften angenäherte Vermögens- und Organisationsstruktur aufweisen, insbesondere stille Publikumsgesellschaften; a.A. OLG Schleswig ZIP 2003, 74, 77 - Real Direkt AG; MünchKomm. - OLG Dresden, 09.02.2005 - 8 U 2037/04
Anwendung der Grundsätze zum unternehmensbezogenen Geschäft
Abschließend weist der Senat auf die R -D -Entscheidungen des Oberlandesgerichts Schleswig vom 05.12.2002 (ZIP 2003, 74) und - bestätigend - des Bundesgerichtshofs vom 19.07.2004 (WM 2004, 1823) hin. - OLG Jena, 29.01.2003 - 4 U 704/02 Eine derartige Auseinandersetzung ist jedoch kein Selbstzweck, sondern dient dem Schutz der Gläubiger der Gesellschaft und der Mitgesellschafter (so auch OLG Schleswig ZIP 2003, 74, 76 ff.).
- OLG Jena, 26.02.2003 - 3 HKO 486/01 Allerdings weisen die Entscheidungen im Ergebnis in die richtige Richtung: Denn die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft können nur dort angewendet werden, wo diese Rechtsfigur Sinn macht und nicht losgelöst von ihrem Zweck zu widersinnigen Ergebnissen führt (wie hier auch OLG Schleswig ZIP 2003, 74, 76 ff.).
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