Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 11.07.2002 - 5 U 154/01 |
Volltextveröffentlichungen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Eigenhaftung einer Bank für Aufklärungsfehler eines Vermittlers; Voraussetzungen für Einwendungsdurchgriff
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Nichtfinanzierungsbezogene Aufklärungsfehler eines Vermittlers - Haftungsfragen
Verfahrensgang
- LG Kiel, 29.08.2001 - 12 O 281/00
- OLG Schleswig, 11.07.2002 - 5 U 154/01
Wird zitiert von ...
- OLG Schleswig, 22.04.2004 - 5 U 62/03
Voraussetzungen eines der Arglisthaftung gleichzusetzenden Haftung wegen …
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, aber auch des Senats, dass eine kreditgebende Bank grundsätzlich keine Veranlassung hat, den Kreditnehmer über die Zweckmäßigkeit der Verwendung des Darlehens für den vorgesehenen Zweck und insbesondere Rentabilitätserwartungen - nicht zuletzt auch in steuerlicher Hinsicht - zu beraten, sofern nicht ein schwerwiegender Interessenkonflikt zu Lasten des Anlegers besteht, die Bank einen speziellen Gefährdungstatbestand schafft, die Bank ihre Rolle als Kreditgeberin überschreitet, indem sie sich z. B. aktiv in die Planung, Durchführung oder Vermarktung des Projekts einschaltet oder sofern nicht die Bank für sie selbst erkennbar einen konkreten Wissensvorsprung über spezielle Risiken des Projektes hat (vgl. nur BGH WM 2003, 1710, 1713; BGH WM 1999, 678, 679; BGH WM 1992, 901, 905; vgl. auch Senatsurteile vom 30. März 2000 - 5 U 181/98 -, WM 2000, 1381, 1385 f., vom 23. März 2000 - 5 U 80/98 -, vom 6. Juni 2002 - 5 193/00 -, vom 11. Juli 2002 - 5 U 154/01 -, OLGR 2002, 475 f., vom 8. Mai 2003 - 5 U 142/03 -).
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