Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 19.04.2006 - 3 W 28/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 7 Abs 3 TDSV
Zahlungsklage aus einer Telefonrechnung: Beweislast des Telekommunikationsunternehmens bei Abrechnung von 0190er Gesprächen; ausreichende Einwendungen gegen die Telefonrechnung bei Nichtzahlung der auf 0190er-Gespräche entfallenden Gebühren - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beweislast des Telekommunikationsunternehmens bei Abrechnung von 0190er Gesprächen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Mehrwertdienste | Beweislast des Telekommunikationsunternehmens bei Abrechnung von 0190er Gesprächen
Kurzfassungen/Presse (3)
- finanztip.de (Kurzinformation)
Unrichtige Telefonrechnung? 0900-Telefonnummer
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Telefonrechnung: Streit um 0190er/0900er-Gespräche - Telefongesellschaft muss Telefonverbindungen beweisen
- lto.de (Kurzinformation)
Pauschale Berechnung sog. Mehrwertdienste durch Telekommunikationsunternehmen ist nicht ausreichend
Verfahrensgang
- LG Kiel, 21.02.2006 - 9 O 204/05
- OLG Schleswig, 19.04.2006 - 3 W 28/06
Wird zitiert von ...
- LG Augsburg, 24.04.2007 - 3 O 678/06
Mobilfunkbetreiber obliegt Darlegungs- und Beweislast für das Herstellen einer …
In diesem Fall ist es ihre Sache, substanziiert dazulegen und bei Bestreiten zu beweisen, dass auch der jeweilige Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter der Mehrwertdienste zustande gekommen ist, aus welchem die Forderung hergeleitet wird ( OLG Schleswig, Beschl. v. 19.04.2006 - 3 W 28/06, OLGR Schleswig 2006, 529-530;… BGH, a. a. O.).
