Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 25.01.2002 - 2 W 17/02 |
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Zwangsbehandlung bei Magersucht
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Zwangsbehandlung bei Magersucht
Verfahrensgang
- AG Kiel - 2 XVII R 469
- LG Kiel - 3 T 737/01
- OLG Schleswig, 25.01.2002 - 2 W 17/02
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2002, 794
- FGPrax 2002, 138
- FamRZ 2002, 984
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05
Familienrecht - Befugnisse des Betreuers
Mit dieser Rechtsansicht weiche es von den Entscheidungen des OLG Schleswig vom 25. Januar 2002 (FamRZ 2002, 984 ff.), des OLG München vom 30. März 2005 (FamRZ 2005, 1196 ff.) und des OLG Düsseldorf - I-25 Wx 73/03 - vom 24. Juli 2003 (veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank bei www.justiz.nrw.de) ab, wonach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB eine vom Unterbringungszweck umfasste Zwangsbehandlung auch gegen den natürlichen Willen eines im Rechtssinne einwilligungsunfähigen Betreuten ermögliche. - OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05
Zulässige Fixierung des einwilligungsunfähigen Betroffenen bei notwendiger …
Dies widersprich jedoch den Ausführungen des BGH, der in seiner Entscheidung zum Ausdruck gebracht hat, dass er den Einsatz von Zwangsmitteln zu einer vom Unterbringungszweck umfassten Behandlung nicht für generell ausgeschlossen hält (vgl. hierzu auch OLG Schleswig BtPrax 2002, 126 und BtPrax 2003, 223und Dodegge, Betreuungsrecht G Rn. 29 in Fn. 97). - OLG Celle, 10.08.2005 - 17 W 37/05
Betreuungsrecht: Zulässigkeit der betreuungsrechtlichen Zwangsmedikation; …
Die Gegenposition (OLG Schleswig, FamRZ 2002, 984; OLG Düsseldorf, Az. I -25 Wx 73/03; OLG München, OLGR 2005, 394;… Roth in Erman, 11.Aufl. Rdnr. 29; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht 3.Aufl., § 1904, Rdnr.16) geht von einer grundsätzlichen Zulässigkeit der betreuungsrechtlichen Zwangsmedikation aus und sieht dabei die Regelungen des § 1906 Abs. 1 Nr. 2 bzw. des § 1906 Abs. 4 BGB als ausreichende Rechtsgrundlage an.
- OLG Celle, 21.12.2005 - 17 W 132/05
Betreuungsrecht: Genehmigungsbedürftigkeit der zwangsweisen Behandlung eines …
Der Senat hält jedoch die erteilte Genehmigung, den Betroffenen geschlossen unterzubringen und ihn dort gegen seinen Willen zwangsweise zu behandeln, nach den hier allein in Betracht kommenden betreuungsrechtlichen Grundsätzen für rechtlich unzulässig und daher nicht genehmigungsfähig (vgl. auch Entscheidung des Senats 17 W 37/05, BtPrax 2005, 235; anders hingegen OLG München, OLGR 2005, 394; OLG Düsseldorf, 25 Wx 73/03; OLG Schleswig, FamRZ 2002, 984;… Roth in Erman, 11.Aufl. Rdnr. 29;… Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht 3. Aufl., § 1904, Rdnr. 16). - BGH, 05.07.2005 - VI ZR 217/04
Schadensersatz wegen unterlassener Unterbringung zum Zwecke einer Heilbehandlung
Hier dagegen war darüber zu entscheiden, ob die Beklagten eine stationäre Unterbringung nach § 1906 BGB mit Erfolg hätten veranlassen können und müssen (vgl. auch OLG Schleswig NJW-RR 2002, 794 f.; Art. 13 Abs. 2 bayUnterbringungsgesetz). - OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 235/07 Die Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung gem. § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB setzt im Hinblick auf ihre Eingriffsintensität eine besondere Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme voraus; unter diesem Gesichtspunkt kann die Zulässigkeit der Maßnahme nicht unabhängig von einer Eigengefährdung der Betroffenen beurteilt werden (OLG Schleswig FGPrax 2002, 138).
