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| OLG Schleswig, 25.06.1982 - 6 RE-Miet 1/82 |
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Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1982, 2672
- MDR 1982, 1019
- ZMR 1983, 15
- WM 1982, 264
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 22.11.1995 - VIII ARZ 4/95
Geltendmachung des Herausgabe- und Räumungsanspruchs nach Beendigung des …
Zur Begründung seiner dagegen gerichteten Berufung hat sich der Beklagte auf den Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Schleswig vom 25. Juni 1982 (6 RE-Miet 1/82 = RES Bd. II § 556 BGB Nr. 3) berufen, nach dem bei Beendigung eines Wohnraummietverhältnisses mit mehreren gesamtschuldnerisch verpflichteten Mietern ein Mitmieter auf Rückgabe der Wohnung nicht in Anspruch genommen werden könne, wenn er den Besitz an der Wohnung endgültig aufgegeben und den Vermieter davon in Kenntnis gesetzt habe. - LG Hagen, 21.01.1991 - 10 S 453/90
Räumungsanspruch gegen ausgezogenen Mitmieter
Bei Beendigung eines Wohnraummietverhältnisses mit mehreren gesamtschuldnerisch verpflichteten Mietern kann ein Mitmieter auf Räumung der Wohnung nicht in Anspruch genommen werden, wenn er den Besitz an der Wohnung endgültig aufgegeben und den Vermieter davon in Kenntnis gesetzt hat (RE OLG Schleswig, WuM 1982, 264 ).Doch ist das Innenverhältnis eine Angelegenheit der Gesamtschuldner und kann nicht den Anspruchsinhalt des § 556 BGB , welcher das Außenverhältnis betrifft, bestimmen (vgl. auch RE OLG Schleswig, WuM 1982, 264 ).
- OLG Frankfurt, 13.12.1990 - 20 REMiet 2/90
BGB § 242, § 425, § 535, § 536, §§ 564 ff.
In erweiternder Auslegung des vom Oberlandesgericht Schleswig unter dem erlassenen Rechtsentscheids (NJW 1982, 2672 = MDR 1982, 1019 mit abl. Anm. Boiczenko in MDR 1983, 895 = WuM 1982, 264 = ZMR 1983, 15 = DWW 1982, 275 = RES II § 556 BGB Nr. 3), wonach bei Beendigung eines Wohnraummietverhältnisses mit mehreren gesamtschuldnerisch verpflichteten Mietern ein Mitmieter auf Rückgabe der Wohnung nicht in Anspruch genommen werden könne, wenn er den Besitz an der Wohnung endgültig aufgegeben und den Vermieter davon in Kenntnis gesetzt hat, erscheine es als unnötiger Formalismus, wenn man von einem Vermieter verlange, auch an denjenigen Mitmieter die Kündigung zu richten, der sich bereits längere Zeit nicht mehr in der Wohnung aufhalte.
- BayObLG, 26.07.1989 - REMiet 5/88
3. MRÄndG Art. 3 Abs. 1
Das Landgericht will dies in Übereinstimmung mit dem Amtsgericht bejahen und meint, die Beklagte habe ihre Rückgabepflicht nicht erfüllt, sieht sich aber an einer solchen Entscheidung durch den Rechtsentscheid des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 25.6.1982 (NJW 1982, 2672 ) gehindert. - OLG Hamm, 30.07.1991 - 30 REMiet 3/91
BGB § 564a
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Koblenz, 05.05.1995 - 4 W-RE-61/95
Voraussetzungen für einen Rechtsentscheid - Divergenz - …
Die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache festzustellen und die Berufung des Beklagten zurückzuweisen, sieht die Kammer sich jedoch durch den Rechtsentscheid des OLG Schleswig vom 25. Juni 1982 (Weber/Marx, Rechtsentscheide zum Wohnraummietrecht, Sammelband der Jahre 1968 - 1991 Nr. 44 Seite 121 = NJW 1982, 2672 = WM 1982, 264 = ZMR 1983, 15 = MDR 1982, 1019) gehindert. - OLG Stuttgart, 22.05.1995 - 8 REMiet 3/93
Rechtsentscheid zur Frage einer Räumungsklage gegen den bereits ausgezogenen …
Es hält den vertraglichen Herausgabeanspruch gemäß § 556 Abs. 1 BGB gegen den Beklagten 2 für begründet und damit dessen Berufung für unbegründet, sieht sich aber an ihrer Zurückweisung durch den Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Schleswig vom 25.06.1982 (6 REMiet 1/82 = NJW 1982, 2672 = WuM 1982, 264 ) gehindert. - OLG Düsseldorf, 18.03.1987 - 15 U 183/86
BGB §§ 535, 536
Die Gegenmeinung ([u. a.] OLG Schleswig in NJW 1982, 2672 [hier: I (133) 239 a]..) verkennt das Wesen der Gesamtschuld. - VGH Baden-Württemberg, 15.02.1993 - 2 S 2674/92
Freistellungsanspruch gegen einen eine Gebühr festsetzenden Verwaltungsakt; …
Indes ist ein dahingehender Verwaltungsakt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (dazu Urteil vom 4.6.1982, NJW 1982, 2672) und des Senats (…dazu Urteil vom 5.6.1985 - 2 S 1377/83 - vgl. dazu auch Scholz in: Driehaus, KAG, § 6 Rdnr. 624 m.w.N.). - LG Karlsruhe, 06.04.1990 - 9 S 612/89
Räumungsanspruch gegen ausgezogenen Mitmieter
Zwar kann bei Beendigung eines Wohnungsmietverhältnisses mit mehreren gesamtschuldnerisch verpflichteten Mietern ein Mitmieter auf Rückgabe der Wohnung nicht in Anspruch genommen werden, wenn er den Besitz an der Wohnung endgültig aufgegeben und den Vermieter davon in Kenntnis gesetzt hat (OLG Schleswig, Rechtsentscheid vom 25.6.1982, NJW 1982, 2672 ), Vorliegendenfalls ist die Zweitbeklagte zwar unstreitig bereits vor Jahren im Zuge der der Ehescheidung vorangegangenen Trennung vom Erstbeklagten ausgezogen. - LG Köln, 02.05.1990 - 10 S 470/89
Verzug mit Räumung einer Mietwohnung
