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   OLG Schleswig, 30.08.2000 - 4 U 158/98   

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https://dejure.org/2000,6569
OLG Schleswig, 30.08.2000 - 4 U 158/98 (https://dejure.org/2000,6569)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.08.2000 - 4 U 158/98 (https://dejure.org/2000,6569)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. August 2000 - 4 U 158/98 (https://dejure.org/2000,6569)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abfindungsvergleich; Unzulässige Rechtsausübung; Spätfolgen; Vergleichssumme

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 831 I; ; BGB § 847 I; ; BGB § 852 I

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 779; BGB § 242
    Treuwidrige Berufung auf Abfindungsvergleich wegen krassen Missverhältnisses zwischen Vergleichssumme und unvorhergesehenen Spätschäden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 831 Abs. 1 § 847 Abs. 1 § 852 Abs. 1
    Abfindungsvergleich - unzulässige Rechtsausübung - Spätfolgen - krasses Mißverhältnis zwischen Vergleichssumme und Schaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 983
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.12.1965 - VI ZR 168/64

    Zulässigkeit von Nachforderungen nach Abschluß einer Abfindungsvereinbarung

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2000 - 4 U 158/98
    Andererseits verstieße der Schädiger, wenn er gleichwohl an den Vergleich festhalten wollte, gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), indem er sich rücksichtslos und grob unbillig über die Belange der Gegenseite hinwegsetzen würde (vgl. BGH VersR 1961, 382, 383; 1966, 243 f und 1967, 804, 805; auch NJW 1991, 1535 sowie Staudinger/Marburger, a. a. O., § 779 Rn 59).

    Diese Voraussetzung war jedoch in Anbetracht der strengen Erfordernisse für eine Nachforderungsklage nach einem Abfindungsvergleich erst ab 1993 erfüllt, als seiner Geltendmachung der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenstand (vgl. BGH VersR 1966, 243, 245).

  • BGH, 19.06.1990 - VI ZR 255/89

    Festhalten an einem Abfindungsvergleich nach Veränderungen der die Schadenshöhe

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2000 - 4 U 158/98
    Fallen eingetretene Veränderungen in den Risikobereich, für den der Geschädigte sich als abgefunden erklärt hat, muß dieser grundsätzlich auch bei erheblichen Opfern, die sich später herausstellen, die Folgen tragen (vgl. BGH NJW 1984, 115, 116 und 1991, 1535).

    Andererseits verstieße der Schädiger, wenn er gleichwohl an den Vergleich festhalten wollte, gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), indem er sich rücksichtslos und grob unbillig über die Belange der Gegenseite hinwegsetzen würde (vgl. BGH VersR 1961, 382, 383; 1966, 243 f und 1967, 804, 805; auch NJW 1991, 1535 sowie Staudinger/Marburger, a. a. O., § 779 Rn 59).

  • BGH, 12.07.1983 - VI ZR 176/81

    Keine Anpassung bei unvorhergesehenen strukturellen Besoldungsverbesserungen bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2000 - 4 U 158/98
    Fallen eingetretene Veränderungen in den Risikobereich, für den der Geschädigte sich als abgefunden erklärt hat, muß dieser grundsätzlich auch bei erheblichen Opfern, die sich später herausstellen, die Folgen tragen (vgl. BGH NJW 1984, 115, 116 und 1991, 1535).
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58

    Elterliche Gewalt

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2000 - 4 U 158/98
    Somit galt bis Abschluß des Abfindungsvergleichs an sich der Grundsatz der Gesamtvertretung durch beide Eltern (seit BVerfG NJW 1959, 1483).
  • BGH, 20.12.1977 - VI ZR 190/75

    Beginn der Verjährungsfrist bei Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2000 - 4 U 158/98
    Bei späteren Schadensfolgen, die wie hier durch eine bereits 1957 abgeschlossene Handlung verursacht worden sind, beginnt die Verjährungsfrist für nachträgliche Verschlimmerungen, wenn sie im Zeitpunkt der Kenntnis vom Schaden schon als möglich erscheinen, bereits mit diesem Zeitpunkt (vgl. BGH WM 1978, 331, 332).
  • BGH, 28.02.1961 - VI ZR 95/60

    Einschränkende Auslegung eines Abfindungsvergleichs hinsichtlich von Ansprüchen

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.2000 - 4 U 158/98
    Andererseits verstieße der Schädiger, wenn er gleichwohl an den Vergleich festhalten wollte, gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), indem er sich rücksichtslos und grob unbillig über die Belange der Gegenseite hinwegsetzen würde (vgl. BGH VersR 1961, 382, 383; 1966, 243 f und 1967, 804, 805; auch NJW 1991, 1535 sowie Staudinger/Marburger, a. a. O., § 779 Rn 59).
  • OLG Oldenburg, 28.02.2003 - 6 U 231/01

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall; Umfang des Schmerzensgelds bei langwierigen

    Handelt es bei der Hüftkopfnekrose also nicht um einen "künftigen" Schaden im Sinne der in dem Abfindungsvergleich vereinbarten Vorbehaltsklausel, kann der Kläger weiteres Schmerzensgeld nach ständiger Rechtsrechung nur dann verlangen, wenn ihm ein Festhalten an der Abfindungsvereinbarung nach Treu und Glauben ( § 242 BGB ) nicht zuzumuten ist, weil sich auf Grund von den Parteien nicht vorhergesehener Spätfolgen zwischen Schaden und der Vergleichssumme ein so krasses Missverhältnis ergibt, dass es für den Kläger eine außergewöhnliche und unzumutbare Härte bedeuten würde, wenn ihm Nachforderungsansprüche versagt blieben (vgl. BGH, VersR 1966, 243, 244; NJW 1984, 115 f [BGH 12.07.1983 - VI ZR 176/81] ; NJW 1991, 1535; OLG Celle, ZfS 1997, 332; OLG Schleswig, VersR 2001, 983, 984) [OLG Schleswig 30.08.2000 - 4 U 158/98] .
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