Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 17 UF 105/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Internationale Kindesentführung: Rückführung eines von Polen nach Deutschland verbrachten Kindes
- Justiz Baden-Württemberg
Internationale Kindesentführung: Rückführung eines von Polen nach Deutschland verbrachten Kindes
- fr-blog.com
Kindesverbringung ins Ausland bei vorgeschobenem Einverständnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HKiEntÜ Art. 13 Satz 1
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Zustimmung des anderen Elternteils mit der Verbringung eines Kindes in das Ausland - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- 123recht.net (Leitsatz)
Umzug in das Ausland - Zustimmung des anderen Elternteils
- lto.de (Kurzinformation)
Verbringt ein Elternteil ein Kind ins Ausland, obliegt ihm die Beweislast für die Zustimmung des anderen Elternteils
Verfahrensgang
- AG Stuttgart, 20.04.2009 - 20 F 112/09
- OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 17 UF 105/09
Zeitschriftenfundstellen
- FamRZ 2009, 2017
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Saarbrücken, 05.11.2010 - 9 UF 112/10
Begriff des gewöhnlichen Aufenthaltes i.S. von Art. 12 HKÜ
Eine solche Zustimmung kann nicht nur ausdrücklich, sondern unter Umständen auch konkludent erteilt werden (OLG Stuttgart, FamRZ 2009, 2017; OLG Nürnberg, FamRZ 2009, 240;… Völker/Clausius, a.a.O., § 11, Rz. 110 ff).Bei der Beurteilung dessen kommt es darauf an, wie der Kindesvater das Verhalten der Kindesmutter bei objektiver Betrachtung auffassen musste; entscheidend für die Auslegung dieses Verhaltens ist also der "objektive Empfängerhorizont" (OLG Stuttgart, FamRZ 2009, 2017; OLG Nürnberg, FamRZ 2009, 240; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 1699, 1700, mit Anm. Völker in jurisPR-FamR 4/2007, Anm. 3).
- OLG Hamm, 15.12.2011 - 11 UF 240/11
Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts eines Kindes i.S. von Art. 4 S. 1 HKÜ
Eine solche Zustimmung kann nicht nur ausdrücklich, sondern unter Umständen auch konkludent erteilt werden (OLG Stuttgart, FamRZ 2009, 2017; OLG Nürnberg, FamRZ 2009, 240;… Völker/Clausius, a. a. O., § 11, Rz. 110 ff).Bei der Beurteilung kommt es darauf an, wie die Kindesmutter das Verhalten des Kindesvaters bei objektiver Betrachtung auffassen musste; entscheidend für die Auslegung dieses Verhaltens ist also der "objektive Empfängerhorizont" (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 2009, 2017; OLG Nürnberg, FamRZ 2009, 240; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 1699, 1700).
- OLG Stuttgart, 22.06.2011 - 17 UF 150/11
Internationale Kindesentführung: Rückführung eines Kindes nach Australien
Entgegen der Auffassung der insoweit beweisbelasteten Antragsgegnerin (vgl. hierzu OLG Stuttgart, FamRZ 2009, 2017) hat der Antragsteller das Zurückhalten des Kindes nicht nachträglich genehmigt (Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a HKiEntÜ). - OLG Karlsruhe, 18.03.2010 - 2 UF 179/09
Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts einer Person i.S. des KHÜ
Eine solche Genehmigung des Mitsorgeberechtigten kann nicht nur ausdrücklich, woran es hier unstreitig fehlt, sondern auch stillschweigend, d.h. konkludent erklärt, werden (Senat, FamRZ 2006, 1699 m.w.N.; OLG Stuttgart, FamRZ 2009, 2017 ; OLG Nürnberg, FamRZ 2009, 240 ).
