Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 02.05.2002 - 20 U 13/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Baden-Württemberg
GmbH-Einlageforderung: Geltendmachung durch Prozessstandschafter auch beim Abtretungsverbot; verdeckte Sacheinlage bei Hin- und Herzahlen; fehlende Anerkennungsfähigkeit eines ausländischen Urteils über eine negative Feststellungsklage bei im Inland früher rechtshängig gewordener Zahlungsklage eines Dritten nach Umdeutung der unwirksamen Abtretung in Prozessstandschaft
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Geltendmachung einer Einlageforderung durch den Gläubiger einer GmbH in gewillkürter Prozessstandschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Zur Geltendmachung einer Einlagenforderung durch den Gläubiger einer GmbH gegen einen ihrer Gesellschafter in gewillkürter Prozessstandschaft- Zu den Voraussetzungen der Erfüllung der Bareinlagepflicht nach den Grundsätzen der Rechtsprechung über die Behandlung verdeckter Sacheinlagen- Zu den Voraussetzungen der Anerkennung einer rechtskräftigen Entscheidung eines ausländischen Gerichts gem. § 328 Abs. 1 Nr. 4 ZPO
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Gläubiger einer GmbH kann deren Einlageforderung gegen einen ihrer Gesellschafter in gewillkürter Prozessstandschaft geltend machen
Besprechungen u.ä.
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Zulässigkeit der Klage eines Gläubigers gegen einen Gesellschafter auf Zahlung einer Einlagenforderung in gewillkürter Prozessstandschaft an verschuldete GmbH
Verfahrensgang
- LG Ulm, 12.01.2001 - 2 O 260/00
- OLG Stuttgart, 02.05.2002 - 20 U 13/01
Zeitschriftenfundstellen
- BB 2002, 2086
- DB 2002, 2268
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Düsseldorf, 08.03.2006 - 12 Sa 1331/05
Anteilige Kürzung von tariflicher Jahresleistung und Urlaubsgeld für Zeiten der …
Anders verhält es sich, wenn durch das Abtretungsverbot lediglich erreicht werden soll, dass der ursprüngliche Gläubiger die Leistung erhält und durch die Prozessführung des Prozessstandschafters nicht Rechte Dritter beeinträchtigt werden (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 02.05.2002, GmbHR 2002, 1123, Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., vor § 50, Rz. 46). - OLG Düsseldorf, 16.12.2005 - 16 U 176/05
Vereinbarung einer mit den Vorschriften des GmbH-Gesetzes unvereinbaren …
Hierzu gehören die Fälle des förmlichen "Hin- und Herzahlens" von Beträgen, durch welche die Bareinlage nicht endgültig und auf Dauer in das Vermögen der Gesellschaft fließt und zur freien Verfügung ihrer Organe steht (vgl. BGH GmbHR 2002, 1123, 1128 f.; BGH ZIP 2001, 1997, 1998; BGH WM 1998, 925, 926;… Senatsurteil vom 24. Januar 2003 - 16 U 12/01 - Baumbach/Hueck, GmbHG, 17. Aufl., § 19 Rn 8). - KG, 15.01.2007 - 10 U 267/05
Ad-hoc-Mitteilung: Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung bei Mitteilung objektiv …
Die obergerichtliche Rechtsprechung hat im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilungen eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung im Sinne des § 826 BGB angenommen, wenn die Mitteilungen vorsätzlich mit bewusst unwahrem Inhalt veröffentlicht wurden (so z.B. BGH -Informatec- NJW 2004, 2668, 2669 und NJW 2004, 2671, 2673; OLG München NZG 2005, 697; vgl. auch LG Kassel NZG 2003, 136, 137 und Spindler, Persönliche Haftung der Organmitglieder für Falschinformationen des kapitalmarktes, WM 2004, 2089, 2091).
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