Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 03.12.2009 - 2 U 30/09   

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Bauspargeschäft: Inhaltskontrolle der in den Allgemeinen Bausparbedingungen enthaltenen Regelung über die Abschlussgebühr

  • Betriebs-Berater

    BGB §§ 307 ff.
    Klausel über Abschlussgebühr in AGB-Bausparvertrag unterliegt als Preisabrede nicht der Inhaltskontrolle

  • Justiz Baden-Württemberg

    Bauspargeschäft: Inhaltskontrolle der in den Allgemeinen Bausparbedingungen enthaltenen Regelung über die Abschlussgebühr

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  • IWW
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 307 ff.
    Rechtmäßigkeit der Abschlussgebühren bei Bausparverträgen (Schwäbisch Hall)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung einer nicht rückzahlbaren Abschlussgebühr beim Abschluss eines Bausparvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsrecht - Zur Rechtmäßigkeit von Abschlussgebühren bei Bausparvertrag

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    BGB §§ 307 ff.
    Klausel über Abschlussgebühr in AGB-Bausparvertrag unterliegt als Preisabrede nicht der Inhaltskontrolle

  • ZIP-online.de

    Rechtmäßigkeit der Abschlussgebühren bei Bausparverträgen ("Schwäbisch Hall")

Kurzfassungen/Presse (5)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Abschlussgebühr für Bauspar-AGBs zulässig

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 307 ff.
    Rechtmäßigkeit der Abschlussgebühren bei Bausparverträgen ("Schwäbisch Hall")

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Gericht billigt Abschlussgebühren bei Bausparverträgen

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  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bausparkassen: Dürfen weiterhin Abschlussgebühr erheben - Letztes Wort aber noch nicht gesprochen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bausparkasse darf Abschlussgebühren für Bausparvertrag erheben - Verbraucherzentrale NRW unterliegt erneut

Besprechungen u.ä. (2)

  • kanzlei-klumpe.de , S. 5 (Entscheidungsbesprechung)

    Auch das OLG Stuttgart anerkennt die Befugnis von Bausparkassen zur Erhebung einer Abschlussgebühr

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtmäßigkeit der Abschlussgebühren bei Bausparverträgen ("Schwäbisch Hall")

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Die Zulässigkeit von Abschlussgebühren in Bausparverträgen - Zugleich Besprechung von OLG Stuttgart, Urt. v. 3.12.2009 - 2 U 30/09 -" von RA Peter Frey und RA Dr. Matthäus Schindele, original erschienen in: ZfIR 2010, 176 - 178.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des OLG Stuttgart vom 03.12.2009, Az.: 2 U 30/09 (Klausel über Abschlussgebühr in AGB-Bausparvertrag unterliegt als Preisabrede nicht der Inhaltskontrolle)" von Dipl.-Jur. Mareike Lentz, original erschienen in: BB 2010, 598 - 599.

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 2010, 74
  • WM 2010, 705
  • BB 2010, 594



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 07.12.2010 - XI ZR 3/10  

    Bankrecht - Klausel über Abschlussgebühren in AGB

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in WM 2010, 705 ff. veröffentlicht ist, hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.

    Entsprechend diesem Vertragsinhalt kann die Klausel - wie die Revisionserwiderung im Anschluss an eine in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum vertretene Ansicht (OLG Hamm, WM 2010, 702, 703; LG Hamburg, WM 2009, 1315, 1316 f.; Batereau, WuB IV C. § 307 BGB 3.09; Edelmann in Münscher/Grziwotz/Lang/Krepold, Praktikerhandbuch Baufinanzierung, 3. Aufl., Rn. 52; Frey, ZfIR 2009, 424, 425; Bülow, WuB IV C. § 307 BGB 3.10; Frey/Schindele, ZfIR 2010, 176, 178; Haertlein/ Thümmler, ZIP 2009, 1197, 1199, 1202 und EWiR 2010, 71, 72; Krepold, BKR 2010, 108, 110; Nobbe, WuB IV C. § 307 BGB 1.10; Stoffels, BKR 2010, 359, 365; Wallner, BB 2009, 1152, 1153) meint - so verstanden werden, dass der Bausparer die Abschlussgebühr als "Eintrittgebühr" für seine Aufnahme in die "Bausparergemeinschaft" zahlt, mit der er bereits die Option erwirbt, später ein Darlehen ohne Rücksicht auf die Zinsentwicklung am Kapitalmarkt zu einem schon bei Abschluss des Bausparvertrages festgelegten, besonders günstigen Zinssatz zu erhalten.

  • OLG Stuttgart, 21.10.2010 - 2 U 30/10  

    AGB von Banken: Formularmäßige Forderung einer Kontoführungsgebühr bei

    Der Senat verweist hierzu auf die Gründe seines Urteils zur Zulässigkeit einer in einer AGB-Klausel einer Bausparkasse vereinbarten Abschlussgebühr (Senatsurteil vom 03.12.2009 - 2 U 30/09, NJOZ 2010, 558; n.rkr.; Az. des Bundesgerichtshofes: XI ZR 3/10; im Ergebnis gleichlaufend wohl - inzident - auch Brandenb.

    Zweifel bei der Auslegung gehen nach § 305c Abs. 1 BGB zu Lasten des Verwenders (dazu ausführlich Senatsurteil vom 03.12.2009, a.a.O).

  • OLG Hamm, 01.02.2010 - 31 U 130/09  

    Klausel über Abschlussgebühr wirksam

    Da die Vertragsparteien nach dem im Bürgerlichen Recht geltenden Grundsatz der Privatautonomie Leistung und Gegenleistung grundsätzlich frei bestimmen können, unterliegen AGB-Klauseln, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistungspflicht und den dafür zu zahlenden Preis unmittelbar regeln, nicht der Inhaltskontrolle (BGH WM 93, 2237; WM 09, 1077; OLG Stuttgart ZIP 2010, 74).
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  • OLG Bamberg, 04.08.2010 - 3 U 78/10  

    Sparkassen-AGB: Wirksamkeit einer Entgeltklausel im Preisaushang über ein

    Ebenso wenig spielt die betriebswirtschaftliche Betrachtung, auf die das OLG Stuttgart in seiner Entscheidung zur Abschlussgebühr beim Bausparvertrag (OLG Stuttgart WM 2010, 705 Tz. 76) abhebt, eine Rolle.
  • OLG Zweibrücken, 21.02.2011 - 4 U 174/10  

    Unzulässige Preisnebenabrede in den Kreditbedigungen einer Bank

    e) Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass vergleichbare Klauseln in Bausparverträgen für zulässig erachtet werden (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2010 - XI ZR 3/10 - OLG Stuttgart Urteil vom 3. Dezember 2009 - 2 U 30/09 - OLG Hamm Urteil vom 1. Februar 2010.
  • LG Düsseldorf, 06.10.2010 - 23 S 377/09  
    Eine solche Gebühr für das Darlehen kann in banküblicher Höhe ohne Verstoß gegen die §§ 307 ff. BGB ausbedungen werden (BGH, NJW-RR 1989, 947, 949; BGH, NJW 1985, 1831; 1981, 2181; OLG Celle, NJW 2010, 2141; OLG Stuttgart, NJOZ 2010, 558, 559; MüKo-BGB/Kieninger, 5. Auflage 2007 § 307 Rn. 223).
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