Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 04.07.2002 - 2 Ss 138/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Baden-Württemberg
Ahndung von Bagatelldelikten: Verstoß gegen das Übermaßverbot durch Verhängung einer Freiheitsstrafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StBG § 242; GG Art. 20
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (3)
- bonell-collegen.de (Kurzinformation)
Gefängnis wegen einer gestohlenen Milchschnitte?
- finanztip.de (Kurzinformation)
Wegen geklauter Milchschnitte in den Knast
- rp-online.de (Kurzinformation)
Haftstrafe für geklaute Milchschnitte
Verfahrensgang
- LG Ravensburg - 35 Js 18735/99
- LG Ravensburg - AK 231/00
- LG Ravensburg, 26.09.2000 - 4 Ns 35 Js 18735/99
- OLG Stuttgart, 04.07.2002 - 2 Ss 138/02
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2002, 3188
Wird zitiert von ... (26)
- OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05 Dies sei dann der Fall, wenn das Tatunrecht aufgrund der Geringwertigkeit des gestohlenen Gutes so wenig wiege, dass die Verhängung einer Freiheitsstrafe selbst dann, wenn der Täter einschlägig vielfach vorbestraft ist, eine unangemessen harte Sanktion darstelle (vgl. OLG Frankfurt StV 2004, 382 f.; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188/3189).
Insoweit wird teilweise befürwortet, bei gewissen Wertgrenzen - in einigen Entscheidungen werden wenige Cent genannt (OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; OLG Hamm StraFo 2003, 99, 100), manchmal auch ein Betrag von 2, 50 Euro (OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75; ebenso: Krumm NJW 2004, 328, 329) - die Verhängung einer Freiheitsstrafe als absolut unvertretbar anzusehen.
Ein genereller Ausschluss der Freiheitsstrafe zu Gunsten der Geldstrafe bei Ladendiebstählen geringwertiger Sachen ist daher nicht anzuerkennen (im Ergebnis ebenso: OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72, 73; OLG Hamm, Beschl, v. 1. Dezember 2003 - 2 Ss 643/03; OLG Celle Beschl, v. 18. August 2003 - 22 Ss 101/03; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188 a.E.).
- OLG Stuttgart, 09.02.2006 - 1 Ss 575/05
Übermaßverbot: Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikt
Aus diesen Gründen könnte sich der Senat vereinzelten - zu anderen Tatbeständen und anders gelagerten Sachverhalten - ergangenen Entscheidungen, die dahin verstanden werden könnten, das Übermaßverbot stehe in als besonders geringfügig einzustufenden Fällen der Verhängung einer Freiheitsstrafe ausnahmslos entgegen, sodass nur eine niedrige Geldstrafe in Betracht komme (OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189: Diebstahl einer Milchschnitte im Wert von 0, 26 EUR während der Haftzeit durch einen vielfach Vorbestraften, dessen Persönlichkeit - bei möglicherweise erheblich verminderter Schuldfähigkeit - Besonderheiten aufwies; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825, 1826: Besitz von 4, 8 g Weichdrogen schlechter Qualität eines mehrfach und einschlägig vorbestraften bewährungsbrüchigen und in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich verminderten Dauerkonsumenten), nicht anschließen. - OLG Hamm, 01.12.2003 - 2 Ss 643/03
kurzfristige Freiheitsstrafe; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Bagatelldelikt; …
Zutreffend geht die Revision zwar davon aus, dass die obergerichtliche Rechtsprechung mehr und mehr dazu übergeht, bei der Verurteilung wegen eines Bagatelldelikts die Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe als unangemessen anzusehen (vgl. OLG Stuttgart NJW 2002, 3188; OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 78, Senat in StraFo 2003, 99 und 177; Beschluss des 3. Strafsenat v. 20.3. 2003, 3 Ss 78/03, http://www.burhoff.de), womit sich das Landgericht nicht auseinandergesetzt hat.Vielmehr kann, wenn bei einem Angeklagten eine Häufung von Taten mit geringer Schuld festzustellen ist, aufgrund der Häufung ein hartnäckiges rechtsmissbräuchliches und gemeinschädliches Verhalten angenommen werden, das die Verhängung einer auch kurzfristigen Freiheitsstrafe rechtfertigt (so im Übrigen auch schon Senat in StraFo 2003, 99 und auch OLG Stuttgart NJW 2002, 3188).
- OLG Stuttgart, 16.12.2002 - 2 Ss 535/02 Bei einem Diebstahl geringwertiger Sachen unterliegt die Verhängung einer Freiheitsstrafe gemäß § 47 StGB wegen des zu beachtenden Übermaßverbots strengen Anforderungen (vgl. Senatsbeschluss vom 04. Juli 2002 in NJW 2002, 3188).
In diesem Zusammenhang wird der Tatrichter die Rechtsprechung des Senats zum Übermaßverbot bei der Verhängung einer Freiheitsstrafe wegen Diebstahls geringwertiger Sachen zu beachten haben (vgl. Beschluss vom 04. Juli 2002, NJW 2002, 3188).
- OLG Hamm, 20.03.2003 - 3 Ss 78/03
Diebstahl, Freiheitsstrafe, unangemessene Reaktion, geringwertige Sache, …
Hartnäckiges rechtsmissbräuchliches und gemeinschädliches Verhalten kann auch bei einer Häufung von Diebstählen geringwertiger Sachen vorliegen (so zutreffend OLG Stuttgart, NJW 2002, 3188; Beschluss des 2. Strafsenates des OLG Hamm vom 18. November 2002 - 2 Ss 768/02 -).Handelt es sich um einen Diebstahl einer absolut geringwertigen Sache, wie es hier bei der Entwendung von Waren im Werte von 2, 18 DM der Fall war, kann, wenn nicht besondere schulderhöhende Umstände hinzutreten, die Verhängung einer Freiheitsstrafe, deren Mindestmaß nach § 38 Abs. 2 StGB ein Monat beträgt, angesichts des erheblich unterdurchschnittlichen Schuldgehaltes der Straftat nicht mehr als gerechter Schuldausgleich angesehen werden (ebenso OLG Stuttgart, NJW 2002, 3188, betreffend den Diebstahl einer Milchschnitte im Wert von 0, 26 EUR; vgl. auch Beschluss des 2. Senats des OLG Hamm vom 18. November 2002 - 2 Ss 768/02 -, der für den Diebstahl einer Tafel Schokolade im Werte von 0, 50 EUR durch einen mehrfach vorbestraften Täter die Verhängung einer einmonatigen Freiheitsstrafe für möglicherweise nicht vertretbar, auf jeden Fall aber die Verhängung einer zweimonatigen Freiheitsstrafe als unangemessen harte Sanktion ansieht, sowie OLG Braunschweig, NStZ-RR 2002, 75, das für den Diebstahl von Zigaretten im Werte von 5, 00 DM durch einen vielfach vorbestraften Täter etwa einen Monat nach seiner Haftentlassung die Verhängung einer zweimonatigen Freiheitsstrafe als unverhältnismäßig, eine einmonatige Strafe aber als angemessen angesehen hat).
- KG, 09.12.2003 - 1 Ss 404/03
Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe wegen Schwarzfahrens in der U-Bahn
Das gebietet es, in Fällen, in denen der Unrechtsgehalt der Tat und die Schuld des Täters gering erscheinen, zu prüfen und in den Urteilsgründen zu erörtern, ob die Verhängung einer Freiheitsstrafe als Sanktion unangemessen hart ist (vgl. OLG Stuttgart NJW 2002, 3188; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825).Ob ein außergewöhnlich geringfügiger Schaden als Folge der Tat der Verhängung einer Freiheitsstrafe entgegensteht, wird in der jüngeren Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet (verneinend: OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75 für den Diebstahl von Zigaretten im Wert von 5 DM; BayObLG NJW 2003, 2926 für den Diebstahl von Waren im Wert von 31, 26 DM; bejahend OLG Stuttgart NJW 2002, 3188 für den Diebstahl einer Milchschnitte im Wert von 26 Cent; vgl. dazu auch OLG Karlsruhe NJW 2003, 25: Unverhältnismäßigkeit einer Freiheitsstrafe für den Besitz geringster Mengen eines Betäubungsmittels).
- KG, 15.01.2007 - 1 Ss 245/06
Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe allein wegen täterbezogener …
Hier wie im gesamten Bereich der Strafzumessung ist das verfassungsrechtliche Gebot der Verhältnismäßigkeit von Tat und Rechtsfolge zu beachten (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825; NStZ-RR 1997, 2; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188; KG StV 2004, 383).Zwar steht der Bagatellcharakter einer Tat der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe nach § 47 Abs. 1 StGB nicht ausnahmslos entgegen (vgl. OLG Stuttgart NJW 2006, 1222; 2002, 3188; KG, Beschluß vom 31. Mai 2006 - (5) 1 Ss 68/06 (8/06) -).
- OLG Hamm, 18.11.2002 - 2 Ss 768/02
Freiheitsstrafe, Bagatelldelikt, Übermaßverbot
Hartnäckiges rechtsmissbräuchliches und gemeinschädliches Verhalten kann auch bei einer Häufung von Diebstählen geringwertiger Sachen vorliegen (vgl. zu allem auch zutreffend OLG Stuttgart NJW 2002, 3188). - OLG Hamm, 07.02.2003 - 2 Ss 3/03
Verfahrensrüge, gesetzlicher Richter, Aliasname, ausreichender Vortrag, …
In solchen Fällen ist aber durch die Verhängung einer auch kurzfristigen Freiheitsstrafe das Übermaßverbot nicht verletzt (so schon Senat im Beschluss vom 18.11.2002; so auch OLG Stuttgart NJW 2002, 3188). - OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 68/11
Strafzumessung bei Bagatelldelikten; Einschlägige Vorstrafen
Gleiches gilt im Hinblick auf § 47 Abs. 1 StGB (Senat, Beschluss vom 11. Juni 2008, 2 Ss 484/07 - zitiert in juris; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189 [OLG Stuttgart 04.07.2002 - 2 Ss 138/02]). - KG, 31.05.2006 - 1 Ss 68/06
Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Beförderungserschleichung: …
- KG, 20.11.2006 - 1 Ss 215/06
Berufung im Strafverfahren wegen eines Betäubungsmitteldelikts: Bindungswirkung …
- OLG Brandenburg, 19.01.2009 - 1 Ss 99/08
Strafzumessung: (Un-)Verhältnismäßigkeit von kurzen Freiheitsstrafen auf Grund …
- OLG Dresden, 10.02.2012 - 2 Ss 9/12
Rechtsmittel; Berufungsbeschränkung; Bewährung
- OLG Brandenburg, 24.10.2007 - 1 Ss 79/07
Aufenthaltsrecht: Strafbarkeit von Verstößen gegen eine räumliche …
- OLG Hamburg, 11.08.2003 - II 56/03
Kein Verstoß gegen das Übermaßverbot bei Ausgleich des geringen Wertes durch …
- BayObLG, 22.07.2003 - 5St RR 167/03
Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Straftaten mit geringer Schadenshöhe
- OLG Hamburg, 27.09.2006 - III 104/06
Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Besitz von Betäubungsmitteln in …
- OLG Stuttgart, 16.07.2008 - 4 Ss 383/08
Strafurteil: Notwendige Prüfung und Begründung der Unerlässlichkeit einer kurzen …
- OLG Hamburg, 27.09.2006 - 104/06
- OLG Hamburg, 27.09.2006 - III - 104/06
- OLG Hamburg, 11.08.2003 - II - 56/03
- OLG Hamburg, 27.09.2006 - 1 Ss 104/06
- OLG Köln, 30.08.2005 - 82 Ss 22/05
- OLG Köln, 30.08.2005 - 81 Ss 31/05
- KG, 20.11.2006 - 1 Ss 215/06 (36/06).20.11
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