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   OLG Stuttgart, 04.10.2011 - 8 W 321/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4945
OLG Stuttgart, 04.10.2011 - 8 W 321/11 (https://dejure.org/2011,4945)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.10.2011 - 8 W 321/11 (https://dejure.org/2011,4945)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Oktober 2011 - 8 W 321/11 (https://dejure.org/2011,4945)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Art. 17 Abs. 1, 14 Abs. 1 Nr. 1; BGB §§ 2279 Abs. 2, 2077 Abs. 1 S. 2
    Unwirksamkeit der Erbeinsetzung des Ehegatten durch Erbvertrag bei im Ausland (hier: Liechtenstein) anhängigem Scheidungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der erbvertraglichen Alleinerbeneinsetzung eines Ehegatten bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe zur Zeit des Todes des Erblassers und bei Zustimmung desselben zur Scheidung; Anwendbares Recht bei deutscher Staatsangehörigkeit von ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Erbscheinerteilung - Unwirksamkeit Alleinerbeneinsetzung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Alleinerbeneinsetzung Ehegatte - Unwirksamkeit - Scheidungsvoraussetzungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer erbvertraglichen Alleinerbeneinsetzung bei Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens zum Zeitpunkt des Versterbens des Erblassers; Auf die Ehescheidung deutscher Staatsangehöriger in Liechtenstein anwendbares Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Erbschein trotz Erbvertrag

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Erbeinsetzung der Ehefrau in Erbvertrag wird im Falle der Scheidung in Liechtenstein unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Alleinerbeinsetzung der getrenntlebenden Ehefrau unwirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 306
  • FamRZ 2012, 480
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 27.11.2006 - 12 U 136/06

    Ehegattenerbrecht: Ausschluss des Ehegattenerbrechts bei vom Erblasser

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.10.2011 - 8 W 321/11
    Denn angesichts der langen Trennungszeit von über zweieinhalb Jahren im Zeitpunkt des Todes des Erblassers, auf den abzustellen ist (§§ 2077 Abs. 1 Satz 2, 1933 Satz 1 BGB), war vorliegend das Scheitern der Ehe im Sinne des § 1565 Abs. 1 BGB nicht zu überprüfen, weil die Vermutung des § 1566 Abs. 1 BGB eingreift (BGH NJW 1978, 1810; OLG Koblenz FamRZ 2007, 590; - die von der Antragstellerin zitierte Entscheidung BGH ErbR 2008, 397, betrifft nicht den Fall der einverständlichen Scheidung und damit nicht den Anwendungsbereich des § 1566 Abs. 1 BGB).
  • BGH, 14.06.1978 - IV ZR 164/77

    Getrenntleben innerhalb der ehelichen Wohnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.10.2011 - 8 W 321/11
    Denn angesichts der langen Trennungszeit von über zweieinhalb Jahren im Zeitpunkt des Todes des Erblassers, auf den abzustellen ist (§§ 2077 Abs. 1 Satz 2, 1933 Satz 1 BGB), war vorliegend das Scheitern der Ehe im Sinne des § 1565 Abs. 1 BGB nicht zu überprüfen, weil die Vermutung des § 1566 Abs. 1 BGB eingreift (BGH NJW 1978, 1810; OLG Koblenz FamRZ 2007, 590; - die von der Antragstellerin zitierte Entscheidung BGH ErbR 2008, 397, betrifft nicht den Fall der einverständlichen Scheidung und damit nicht den Anwendungsbereich des § 1566 Abs. 1 BGB).
  • BGH, 02.07.2008 - IV ZR 34/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Erbenstellung des Ehegatten bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.10.2011 - 8 W 321/11
    Denn angesichts der langen Trennungszeit von über zweieinhalb Jahren im Zeitpunkt des Todes des Erblassers, auf den abzustellen ist (§§ 2077 Abs. 1 Satz 2, 1933 Satz 1 BGB), war vorliegend das Scheitern der Ehe im Sinne des § 1565 Abs. 1 BGB nicht zu überprüfen, weil die Vermutung des § 1566 Abs. 1 BGB eingreift (BGH NJW 1978, 1810; OLG Koblenz FamRZ 2007, 590; - die von der Antragstellerin zitierte Entscheidung BGH ErbR 2008, 397, betrifft nicht den Fall der einverständlichen Scheidung und damit nicht den Anwendungsbereich des § 1566 Abs. 1 BGB).
  • BayObLG, 23.09.1980 - BReg. 1 Z 62/80
    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.10.2011 - 8 W 321/11
    Ob die materiellen Scheidungsvoraussetzungen vorgelegen haben, ist entgegen der Auffassung der Beteiligten Ziff. 2 nicht nach dem Recht Liechtensteins zu beurteilen, sondern ebenfalls nach deutschem Recht (Art. 17 Abs. 1, 14 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB; BayObLGZ 1980, 276, m.w.N.).
  • BGH, 16.01.2019 - IV ZB 20/18

    Frist für die Ausschlagung der Erbschaft: Fristverlängerung bei Tagesausflug ins

    Der Begriff des Aufenthalts im Sinne dieser Norm war weit zu verstehen, so dass auch nur eine kurze Verweildauer des Erblassers an einem bestimmten Ort vor seinem Tod genügte, um eine Zuständigkeit der inländischen Gerichte zu begründen (vgl. etwa OLG Karlsruhe ZEV 2013, 564, 565 [juris Rn. 11]: ein oder zwei Tage in einem Hospiz; OLG Stuttgart ZEV 2012, 208 [juris Rn. 8]: Krankenhausaufenthalt; BayOblG Rpfleger 1978, 126; Tod des Erblassers mit ausländischem Wohnsitz während einer Reise in einem inländischen Krankenhaus; ferner BayObLG ZEV 2003, 168 [juris Rn. 6]; KG NJW 1973, 434: Tod des Erblassers während einer Durchreise).
  • OLG Köln, 11.03.2013 - 2 Wx 64/13

    Anforderungen an die Zustimmung des Erblassers zur Scheidung der Ehe

    Dieser Gesetzeszweck rechtfertigt es nicht, die Erklärungen nach § 133 Abs. 1 Nr. 2 FamFG zu den Voraussetzungen der Scheidung nach § 1933 S. 1 BGB zu rechnen (OLG Stuttgart, FamRZ 2012, 480 ff. [juris-Rz. 44]); Leipold, a.a.O., § 1933 BGB Rn. 11).
  • BVerfG, 12.01.2012 - 1 BvR 2761/11

    Voraussetzung des § 2077 Abs 1 S 1 BGB für Unwirksamkeit letztwilliger

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau Dr. O ..., - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Kahlert, Padberg, Willy-Brandt-Platz 9, 59065 Hamm - gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 4. Oktober 2011 - 8 W 321/11 -, b) den Beschluss des Notariats II Stuttgart - Bad Cannstatt vom 23. August 2011 - II NG 44/2011 -, c) den Beschluss des Notariats II Stuttgart - Bad Cannstatt vom 12. Juli 2011 - II NG 44/2011 - hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richter Gaier, Paulus und die Richterin Britz gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 12. Januar 2012 einstimmig beschlossen:.
  • OLG Hamm, 04.07.2013 - 10 U 122/12
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Klägerin wies das Oberlandesgericht Stuttgart mit Beschluss vom 04.10.2011 zurück (AZ : 8 W 321/11).

    Die Akten des Amtsgerichts Berlin - Schöneberg, 67 IV 195/11, und die Akten des Notariats Stuttgart - J, II NG 44 / 211 ( = OLG Stuttgart , 8 W 321/11), wurden beigezogen und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • BGH, 16.01.2019 - IV ZB 21/18

    Auslandsaufenthalt bei Aufenthalt des einen gesetzlichen Vertreters eines

    Der Begriff des Aufenthalts im Sinne dieser Norm war weit zu verstehen, so dass auch nur eine kurze Verweildauer des Erblassers an einem bestimmten Ort vor seinem Tod genügte, um eine Zuständigkeit der inländischen Gerichte zu begründen (vgl. etwa OLG Karlsruhe ZEV 2013, 564, 565 [juris Rn. 11]: ein oder zwei Tage in einem Hospiz; OLG Stuttgart ZEV 2012, 208 [juris Rn. 8]: Krankenhausaufenthalt; BayOblG Rpfleger 1978, 126; Tod des Erblassers mit ausländischem Wohnsitz während einer Reise in einem inländischen Krankenhaus; ferner BayObLG ZEV 2003, 168 [juris Rn. 6]; KG NJW 1973, 434: Tod des Erblassers während einer Durchreise).
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