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   OLG Stuttgart, 07.04.2011 - 8 W 120/11   

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https://dejure.org/2011,5454
OLG Stuttgart, 07.04.2011 - 8 W 120/11 (https://dejure.org/2011,5454)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.04.2011 - 8 W 120/11 (https://dejure.org/2011,5454)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. April 2011 - 8 W 120/11 (https://dejure.org/2011,5454)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 40 Abs. 2 S. 2
    Wortlaut der Notarbescheinigung; zulässige Einschränkungen; Gesellschafterliste

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Notarbescheinigung bei der Einreichung einer Gesellschafterliste muss nicht dem genauen Wortlaut des § 40 Abs. 2 S. 2 GmbHG entsprechen; Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit einer Notarbescheinigung bei Einreichung der Gesellschafterliste

  • notar-drkotz.de

    Handelsregisterverfahren - Eintragungsfähigkeit der Gesellschafterliste einer GmbH

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 40 Abs. 2
    Anforderungen an die Notarbescheinigung bei Einreichung der Gesellschafterliste

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anforderungen an die Notarbescheinigung bei Einreichung der Gesellschafterliste gem. § 40 Abs. 2 GmbHG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anforderungen an Notarbescheinigung bei Einreichung der Gesellschafterliste

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Angaben in der Gesellschafterliste, Einreichung durch Notar nach § 40 Abs. 2 GmbHG, Ergänzende Angaben in Gesellschafterliste, Unterzeichnung der Gesellschafterliste von unzuständiger Person

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1106
  • MDR 2011, 677
  • FGPrax 2011, 196
  • DB 2011, 2309
  • NZG 2011, 752
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Jena, 28.07.2010 - 6 W 256/10

    Handelsregisteranmeldung der Kapitalerhöhung bei einer GmbH: Zeitpunkt der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.04.2011 - 8 W 120/11
    Legitimations- und Rechtsscheinsgrundlage ist dementsprechend nur die in das Handelsregister aufgenommene Gesellschafterliste und nicht die Notarbescheinigung (OLG Jena DNotZ 2011, 65, m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 29.07.2009 - 8 W 305/09

    Notargebühr: Notarbescheinigung nach GmbHG § 40 Abs. 2 S. 2

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.04.2011 - 8 W 120/11
    Nachdem aber die Bescheinigung selbst kein Rechtsscheinsträger ist (vgl. hierzu auch: OLG Stuttgart/Senat MDR 2009, 1313; Zöllner/Noack in Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Aufl. 2010, § 40 GmbHG Rn. 65; je m.w.N.), muss dem Notar zugestanden werden, Auslegungszweifel in Bezug auf den Inhalt seiner Bescheinigung zu vermeiden und - wie vorliegend - eine entsprechende Einschränkung aufzunehmen, ohne die von § 40 Abs. 2 Satz 2 GmbHG vom Notar verlangte Bescheinigung, dass die geänderten Eintragungen den Veränderungen entsprechen, an denen er mitgewirkt hat, und die übrigen Eintragungen mit dem Inhalt der zuletzt im Handelsregister aufgenommenen Liste übereinstimmen, in ihrem Sinngehalt irgendwie zu verändern.
  • OLG München, 27.05.2009 - 31 Wx 38/09

    Handelsregisteranmeldung einer Veränderung des Gesellschafterbestandes der GmbH:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.04.2011 - 8 W 120/11
    Zwar sind nach Krafka/Willer/Kühn, RegisterR, 8. Aufl. 2010, Rn. 1103 - unter Bezugnahme auf OLG München GmbHR 2009, 825 - über den Wortlaut des § 40 Abs. 2 Satz 2 GmbHG hinausgehende oder diesen einschränkende Zusätze zu unterlassen.
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