Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 07.05.2003 - 16 UF 22/03   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Anwaltsverschulden bei Berufung nach Ablauf der absoluten Berufungsfrist: Anwaltspflicht zur Überwachung des Fristablaufs; Wegfalls eines möglichen Hindernisses an rechtzeitiger Berufungseinlegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung des Anwalts zur Überwachung des Ablaufs der absoluten Berufungsfrist gem. § 517 Halbsatz 2 ZPO

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 2003, 1312



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Jena, 06.08.2007 - 4 U 248/07  

    Verwerfung einer Berufung wegen Versäumung der absoluten Berufungsfrist

    Die Frist des § 517, 2. Halbsatz ZPO soll gerade den Eintritt der Rechtskraft trotz fehlender oder mangelhafter Zustellung sichern; sie hätte keinen Sinn, wenn ihre Nichteinhaltung bei fehlender Zustellung praktisch stets folgenlos bliebe (BGH MDR 1994, 200 - 201; OLG Stuttgart MDR 2003, 1312 - 1313).
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