Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 07.05.2003 - 16 UF 22/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Baden-Württemberg
Anwaltsverschulden bei Berufung nach Ablauf der absoluten Berufungsfrist: Anwaltspflicht zur Überwachung des Fristablaufs; Wegfalls eines möglichen Hindernisses an rechtzeitiger Berufungseinlegung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpflichtung des Anwalts zur Überwachung des Ablaufs der absoluten Berufungsfrist gem. § 517 Halbsatz 2 ZPO
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- MDR 2003, 1312
Wird zitiert von ...
- OLG Jena, 06.08.2007 - 4 U 248/07
Verwerfung einer Berufung wegen Versäumung der absoluten Berufungsfrist
Die Frist des § 517, 2. Halbsatz ZPO soll gerade den Eintritt der Rechtskraft trotz fehlender oder mangelhafter Zustellung sichern; sie hätte keinen Sinn, wenn ihre Nichteinhaltung bei fehlender Zustellung praktisch stets folgenlos bliebe (BGH MDR 1994, 200 - 201; OLG Stuttgart MDR 2003, 1312 - 1313).
