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   OLG Stuttgart, 10.01.2007 - 17 UF 190/06   

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https://dejure.org/2007,3353
OLG Stuttgart, 10.01.2007 - 17 UF 190/06 (https://dejure.org/2007,3353)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.01.2007 - 17 UF 190/06 (https://dejure.org/2007,3353)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Januar 2007 - 17 UF 190/06 (https://dejure.org/2007,3353)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Umgangsrecht: Pflicht zur Konkretisierung einer Umgangsregelung auch bei betreutem Umgang; Zulässigkeit der Anordnung der Teilnahme an Beratungsgesprächen bei einer Erziehungsberatungsstelle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der gerichtlichen Bemessung des betreuten Kinderumgangs eines Elternteils nach Zeit, Ort und Abständen; Zulässigkeit der gerichtlichen Verpflichtung von Eltern zur Teilnahme an Beratungsgesprächen oder Therapiegesprächen

  • Judicialis

    BGB § 1684 Abs. 1; ; BGB § 1684 Abs. 2; ; BGB § 1684 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1684
    Konkretisierung des Zeitpunkts bei Anordnung des betreuten Umgangs - Gerichtlichen Verpflichtung der Eltern an einer Teilnahme an Beratungs- oder Therapiegesprächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zu unbestimmte Umgangsregelung - Familiengericht muss Modalitäten für Kontakte zwischen Vater und Kind genau festlegen

  • efkir.de PDF, S. 5 (Leitsatz)

    § 1684 BGB
    Festlegung der Modalitäten bei betreutem Umgang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1083
  • FamRZ 2007, 1682
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 17 UF 99/00

    Umgang des Kindes - Wiederanbahnung eines abgebrochenen Kontaktes -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2007 - 17 UF 190/06
    Die geltende Gesetzeslage bietet keine Grundlage zu einer gerichtlichen Verpflichtung der Eltern an einer Teilnahme an Beratungs- oder Therapiegesprächen (Aufgabe der früheren Rechtsprechung in FamRZ 2001, 932).

    Soweit das Familiengericht den Eltern die Teilnahme an Beratungsgesprächen bei der Erziehungsberatungsstelle für Familien und Jugendliche in ... aufgegeben hat, findet dies im Gesetz keine Grundlage, insbesondere kann eine solche Befugnis des Gerichts nicht aus § 1684 Abs. 2, Abs. 3 S. 2 BGB hergeleitet werden (OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 56; OLG Brandenburg Jugendamt 2002, 133; soweit der Senat früher, FamRZ 2001, 932, eine andere Auffassung vertreten hat, wird an dieser nicht festgehalten).

  • OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 20 WF 152/02

    Umgangsrecht: Gerichtlich angeordnete Verpflichtung der Eltern zu einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2007 - 17 UF 190/06
    Soweit das Familiengericht den Eltern die Teilnahme an Beratungsgesprächen bei der Erziehungsberatungsstelle für Familien und Jugendliche in ... aufgegeben hat, findet dies im Gesetz keine Grundlage, insbesondere kann eine solche Befugnis des Gerichts nicht aus § 1684 Abs. 2, Abs. 3 S. 2 BGB hergeleitet werden (OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 56; OLG Brandenburg Jugendamt 2002, 133; soweit der Senat früher, FamRZ 2001, 932, eine andere Auffassung vertreten hat, wird an dieser nicht festgehalten).
  • BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 2222/01

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch zwangsweise Durchführung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2007 - 17 UF 190/06
    § 1684 Abs. 3 S. 2 BGB gibt dem Gericht lediglich ein Instrument an die Hand, um unterhalb der Eingriffsschwelle des § 1666 BGB Handlungen eines Elternteils zu begegnen, die den Umgang erschweren oder verhindern, indem es insbesondere konkrete Gebote oder Verbote zur Einhaltung der Wohlverhaltenspflicht trifft, um dadurch der wechselseitigen Loyalität der Beteiligten Rechnung zu tragen, nicht aber kann hieraus die Befugnis hergeleitet werden, Eltern zu psychologischen oder therapeutischen Gesprächen zu zwingen, zumal die Entscheidung des Elternteils, sich dahingehend beraten zu lassen, einem besonderen Grundrechtsschutz unterliegt (BVerfG FamRZ 2004, 523).
  • OLG Köln, 12.12.2001 - 26 WF 193/01

    Umgangsrecht des Kindes mit dem gleichgültigen Elternteil

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2007 - 17 UF 190/06
    Wenn das Gericht mit einem Umgangsstreit befasst wird, wobei es eines konkreten Antrags des antragstellenden Elternteils nicht bedarf (OLG Köln FamRZ 2002, 979), und eine gütliche Regelung nicht erreicht wird, darf es den Umgang nicht nur "dem Grunde nach" regeln, sondern hat entweder nach Tagen, Uhrzeit und Ort, Häufigkeit, Abholung und ggf. weiterer konkreten Modalitäten nach Bedarf Regelungen zu treffen, oder aber den Umgang für einen gewissen Zeitraum auszuschließen.
  • OLG Zweibrücken, 03.04.2003 - 5 UF 216/02

    Konkrete Regelung des Umgangsrechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2007 - 17 UF 190/06
    Dieses Konkretheitsgebot gilt auch für den betreuten Umgang (Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl., Rn. 32 zu § 1684), insbesondere darf das Gericht die Regelung des Umgangs nicht einem Dritten überlassen, da dieser keine eigene Entscheidungskompetenz vom Gesetz zugewiesen erhalten hat (OLG Zweibrücken KindPrax 2003, 108; Weisbrodt, KindPrax 2000, 9 ff.).
  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10

    Auflage der Fortsetzung einer Psychotherapie im Rahmen einer Umgangsregelung

    Die - hier allein in Betracht kommende - Vorschrift des § 1666 Abs. 1 und 3 BGB genügt diesen Anforderungen insoweit nicht (vgl. hierzu auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 6 UF 48/09 -, NJW-RR 2010, S. 146 , OLG Bremen, Beschluss vom 2. November 2009 - 4 UF 83/09 -, FamRZ 2010, S. 821 ; zur zwangsweisen Begutachtung in Sorgerechtsverfahren vgl. außerdem: BGH, Beschluss vom 17. Februar 2010 - XII ZB 68/09 -, NJW 2010, S. 1351 ; sowie zur Zulässigkeit von Therapieauflagen im Rahmen von § 1684 (§ 1634 a.F.) BGB: BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - XII ZB 88/92 -, FamRZ 1994, S. 158 ; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21. November 2001 - 9 UF 219/01 -, FamRZ 2002, S. 975 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. Februar 2003 - 20 WF 152/02 -, FamRZ 2004, S. 56 ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 17 UF 190/06 -, NJW-RR 2007, S. 1083).
  • OLG Brandenburg, 15.10.2009 - 9 UF 61/09

    Umgang: Regelung des Umgangs durch das Gericht bei bestehender Gefahr einer

    In derartigen Fällen ist dann - im Zusammenwirken mit dem mitwirkungsbereiten Dritten - ein konkretes Konzept für die Umgangsgestaltung auszuarbeiten (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. Februar 2008, Az. 3 UF 307/07; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. Januar 2007, Az. 17 UF 190/06).
  • OLG Hamm, 13.07.2010 - 2 UF 277/09

    Verhältnismäßigkeit des Teilentzugs der elterlichen Sorge; Gerichtliche Regelung

    Dieses Konkretheitsgebot gilt auch für den begleiteten Umgang, denn das Gericht darf die Regelung des Umgangs nicht einem Dritten überlassen, dem vom Gesetz keine eigene Entscheidungskompetenz zugewiesen worden ist (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1682, 1683; Palandt-Diederichsen, a. a. O., § 1684 Rz. 43).
  • OLG Brandenburg, 31.05.2012 - 9 UF 6/12

    Umgangsverfahren: Anwendung neuen Verfahrensrechts im Beschwerdeverfahren; Inhalt

    Dieses Gebot zur Konkretisierung der Umgangsregelung gilt uneingeschränkt sowohl für den begleiteten oder geschützten Umgang wie auch für den Fall einer Einsetzung eines Umgangspflegers, denn das Gericht darf die Regelung des Umgangs nicht einem Dritten überlassen, dem vom Gesetz keine eigene Entscheidungskompetenz zugewiesen worden ist (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2011, 150 [OLG Hamm 13.07.2010 - II-2 UF 277/09]; OLG München FamRZ 2011, 823; OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1682).
  • OLG Saarbrücken, 25.03.2010 - 6 UF 136/09

    Umgangsregelung: Pflicht zur Protokollierung des wesentlichen Anhörungsinhaltes

    Dieses Konkretheitsgebot gilt auch für den begleiteten Umgang (OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 1682; OLG Zweibrücken, OLGR 2003, 287 m.w.N.; Palandt/ Diederichsen, BGB, 69. Aufl., § 1684, Rz. 43).
  • OLG Frankfurt, 05.02.2008 - 3 UF 307/07

    Gerichtliche Umgangsregelung: Anforderungen an die vom Familiengericht zu

    Sofern ein begleiteter Umgang im Sinne des § 1684 Abs. 4 S. 3 BGB bestimmt wird, muss sich das Familiengericht zunächst vor seiner Entscheidung davon überzeugen, dass ein zur Mitwirkung bereiter Dritter vorhanden ist, und dann auch in diesem Punkt eine verbindliche und durchsetzungsfähige Regelung treffen (vgl. u.a. die Beschlüsse des Senats vom 14.1.1999, AZ: 3 UF 309/98, FamRZ 1999, 617, v. 27.8.2001, AZ: 3 UF 127/01 und v. 30.5.2006, AZ: 3 UF 172/06; so auch OLG Stuttgart, Beschluss v. 10.1.2007, AZ: 17 UF 190/06, FamRZ 2007, 1682).
  • OLG Saarbrücken, 12.03.2010 - 6 UF 128/09

    Umgangsrecht: Voraussetzungen einer Teilentscheidung über den begleitenden Umgang

    Dieses Erfordernis gilt auch für den begleiteten Umgang (OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 1682; OLG Zweibrücken, OLGR 2003, 287 m.w.N.; Palandt/Diederichsen, BGB, 69. Aufl., § 1684, Rz. 43).
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 205-IV-20

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen eine familiengerichtliche

    Jede gerichtliche Entscheidung über die Umgangsbefugnis muss grundsätzlich eine konkrete, einheitliche Regelung treffen, weswegen die Entscheidung über die Gewährung eines Umgangsrechts von dessen konkreter Ausgestaltung nicht getrennt werden kann und der Umgang vom Gericht nach Tagen, Uhrzeit und Ort, Häufigkeit, Abholung und gegebenenfalls weiterer konkreter Modalitäten präzise und in vollstreckungsfähiger Weise zu regeln ist (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25. März 2010 - 6 UF 136/09 - juris Rn. 23; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 17 UF 190/06 - juris Rn. 14; OLG Celle, Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 12 WF 141/05 - juris Rn. 11).
  • OLG Köln, 17.01.2011 - 21 UF 190/10

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Umgangsanordnung

    Dieses Konkretheitsgebot gilt auch für den begleiteten Umgang (OLG Saarbrücken FamRZ 2010, 2085, 2086; OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 1682; OLG Zweibrücken, OLGR 2003, 287 m.w.N.; Palandt/ Diederichsen, BGB, 70. Aufl., § 1684, Rdn. 43).
  • OLG Naumburg, 08.09.2008 - 8 UF 126/08

    Anfechtbarkeit einer gerichtlichen Anordnung zur Teilnahmeverpflichtung der

    Diese gehen allerdings nicht so weit, dass den Kindeseltern ein Handeln abverlangt werden darf, das - wie die Teilnahme an psychologischen Behandlungen - in erheblicher Weise ihr Persönlichkeitsrecht berührt (OLG Nürnberg FamRZ 2006, 1146; OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1682 unter ausdrücklicher Aufgabe der früheren Rechtsprechung).
  • OLG Celle, 26.11.2007 - 2 UF 220/04

    Grundsätzliches Recht eines jeden Elternteils zum Umgang mit seinem Kind gem. §

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