Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 10.12.2009 - 2 U 51/09   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 312c Abs. 2, 312d Abs. 2, 312e Abs. 1 Satz 1, 357 Abs. 2 Satz 3, 355 Abs. 2 Satz 1 BGB; §§ 4 Nr. 11, 12 Abs. 1 Satz 2, 5a Abs. 3 UWG
    Zu den Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung; Kostenerstattungsanspruch bei teilberechtigten Abmahnungen

  • Justiz Baden-Württemberg

    Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung; Rücksendekosten; Kostenerstattungsanspruch bei teilberechtigter Abmahnung

  • webshoprecht.de

    Kostenverteilung bei teilweise berechtigter und teilweise unberechtigter Abmahnung

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Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 12 Abs. 1 S. 2 UWG
    Bei teilweise berechtigter Abmahnung richtet sich der Streitwert nach dem berechtigten Teil / Keine Quotelung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenerstattung bei einer nur teilweise berechtigten Abmahnung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen Wettbewerbsverstößen // Verbraucherschutzbestimmungen und AGB

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  • medienrecht-kanzlei.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an die sog. "40 Euro Klausel” in Widerrufsbelehrungen und AGB

  • wbs-law.de (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen Widerrufsbelehrung nur zum Teil berechtigt: Wer trägt die Kosten? Neues Urteil des OLG Stuttgart

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des LG Stuttgart vom 10.12.2009, Az.: 2 U 51/09 (Abmahnkostenerstattung bei teilberechtigter Abmahnung)" von RA Jörg Faustmann, original erschienen in: MMR 2010, 284 - 287.

Verfahrensgang

  • LG Stuttgart, 20.05.2009 - 42 O 41/08
  • OLG Stuttgart, 10.12.2009 - 2 U 51/09

Zeitschriftenfundstellen

  • MMR 2010, 284



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Wird zitiert von ... (5)  

  • OLG Brandenburg, 22.02.2011 - 6 U 80/10  

    AGB-Formulierung "Kosten der Rücksendung" wettbewerbswidrig

    Das Oberlandesgericht Hamm hat das Erfordernis einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung bejaht, ebenso haben das Oberlandesgericht Stuttgart (MMR 2010, 284), das Oberlandesgericht Hamburg (MMR 2010, 320) und das Oberlandesgericht Koblenz (K&R 2010, 353) entschieden.
  • OLG Hamm, 02.03.2010 - 4 U 180/09  

    Belehrung über die Kosten der Rücksendung bei einem Fernabsatzgeschäft unter 40

    Die nötige Vereinbarung kann, wie vom Senat auch bereits entschieden, nicht nur im Rahmen der Belehrung über die Widerrufsfolgen geschehen, da die Belehrung einseitigen Charakter besitzt, nicht zum eigentlichen Bestellvorgang gehört und insofern nicht zugleich beansprucht, selbst Vertragsbestandteil zu sein (ebenso OLG Stuttgart, Urt. v. 10.12.2009, 2 U 51/09, S. 8 f.; vorausgesetzt auch vom OLG Hamburg Beschl. v. 24.01.2008, Az. 3 W 7/08, Rn. 22).
  • OLG Hamm, 02.03.2010 - 4 U 174/09  

    Belehrung über die Kosten der Rücksendung bei einem Fernabsatzgeschäft unter 40

    Die nötige Vereinbarung kann, wie vom Senat auch bereits entschieden, nicht nur im Rahmen der Belehrung über die Widerrufsfolgen geschehen, da die Belehrung einseitigen Charakter besitzt, nicht zum eigentlichen Bestellvorgang gehört und insofern nicht zugleich beansprucht, selbst Vertragsbestandteil zu sein (ebenso OLG Stuttgart, Urt. v. 10.12.2009, 2 U 51/09, S. 8 f.; vorausgesetzt auch vom OLG Hamburg Beschl. v. 24.01.2008, Az. 3 W 7/08, Rn. 22).
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  • OLG Hamm, 15.04.2010 - 4 U 207/09  

    Wettbewerbswidrigkeit einer unrichtigen Belehrung über die Kosten der Rücksendung

    Die nötige Vereinbarung kann schon deshalb nicht nur im Rahmen der Belehrung über die Widerrufsfolgen geschehen, weil diese Belehrung einseitigen Charakter besitzt, nicht zum eigentlichen Bestellvorgang gehört und insofern nicht zugleich beansprucht, selbst Vertragsbestandteil zu sein (ebenso OLG Stuttgart, Urt. v. 10.12.2009, 2 U 51/09, S. 8 f.; vorausgesetzt auch vom OLG Hamburg Beschl. v. 24.01.2008, Az. 3 W 7/08, Rn. 22).
  • LG Cottbus, 23.08.2011 - 11 O 73/11  
    Eine vertragliche Vereinbarung liegt nur dann vor, wenn sich die Klausel außerhalb der Belehrung über die Widerrufsfolgen befindet (vgl. OLG Hamm MMR 2010, 330; OLG Stuttgart, Urteil vom 10.12.2009, 2 U 51/09; OLG Hamburg, Beschluss vom 24.01.2008, 3 W 7/08).
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