Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 12.04.2012 - 17 UF 22/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Sorgerechtsverfahren: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte nach Wechsel des Kindes zu einem neuen gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Türkei während eines Umgangsverfahrens
- Justiz Baden-Württemberg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EuEheVO Art. 8 Abs. 1; EuEheVO Art. 60 Buchst. a; MSA Art. 1; MSA Art. 5
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte nach Wohnsitzwechsel in die Türkei - rechtsportal.de
EuEheVO Art. 8 Abs. 1; EuEheVO Art. 60 Buchst. a; MSA Art. 1; MSA Art. 5
Zur fehlenden internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte nach Wechsel des Kindes in einen nicht durch die EuEheVO gebundenen Drittstaat (hier Türkei) und Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts während der Anhängigkeit eines Umgangsverfahrens (keine "perpetuatio fori"); Zur Anwendung des MSA vom 05.10.1961 im Verhältnis zur Türkei
Verfahrensgang
- AG Stuttgart, 21.12.2011 - 26 F 1932/11
- OLG Stuttgart, 12.04.2012 - 17 UF 22/12
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 23.04.2012 - 17 UF 35/12
Zu den Voraussetzungen eines widerrechtlichen Zurückhaltens nach Art. 3 Satz 1 …
Hat der Aufenthalt jedenfalls sechs Monate gedauert, wird vielfach von einem gewöhnlichen Aufenthalt ausgegangen (Senatsbeschluss vom 12. April 2012 - 17 UF 22/12; OLG Karlsruhe, FamRZ 2010, 1577).
