Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 15.02.2012 - 7 U 197/11   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter als Streithelfer in einem Berufungsverfahren zur Abwehr etwaiger Schadensersatzansprüche einfacher Insolvenzgläubiger bei Masseunzulänglichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter für die Führung eines Passivprozesses

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine PKH für Insolvenzverwalter als Streithelfer ineinem Passivprozess nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 2012, 1314
  • MDR 2012, 551



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Wird zitiert von ...  

  • FG Köln, 13.06.2012 - 13 K 2588/09  
    Das gilt sowohl im Hinblick auf Aktivprozesse (vgl. dazu Bundesgerichtshof - BGH - Beschluss vom 16. Juli 2009 IX ZB 221/08, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - Rechtsprechungsreport - RR - 2009, 1346) als auch für Passivprozesse (Oberlandesgericht - OLG - Stuttgart-Beschluss vom 15. Februar 2012 7 U 197/11, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 2012, 551).

    Prozesskostenhilfe wird nicht für einen Prozess bewilligt, zu dessen Führung der Insolvenzverwalter weder verpflichtet noch auch nur berechtigt ist (vgl. dazu BGH-Beschluss vom 16. Juli 2009 IX ZB 221/08, NJW-RR 2009, 1346; OLG Stuttgart-Beschluss vom 15. Februar 2012 7 U 197/11, MDR 2012, 551).

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