Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 6 U 8/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Baden-Württemberg
Verbraucherdarlehensvertrag zur Finanzierung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds: Erlöschen des Widerrufsrechts nach beiderseits vollständiger Leistungserbringung bei verbundenen Geschäften; Anwendung der Grundsätze des kleinen Rückforderungsdurchgriffs bei Fahrlässigkeit; Herausgabepflicht von Fondsausschüttungen; Offenbarungspflicht der Vertriebskosten; Rechtsirrtum über Offenlegungspflicht; Aufklärung über eingeschränkte Fungibilität; Abschaffung des großen Rückforderungsdurchgriffs
- rws-verlag.de
Zu Schadensersatzansprüchen des Anlegers in Schrottimmobilien gegen die finanzierende Bank bei verbundenem Geschäft
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Erlöschen des Widerrufrechts; Rückforderungsdurchgriff; Initiatororientierte Bankenhaftung; Vermittlerorientierte Bankenhaftung; Fungibilität; Innenprovision; Prognoserisiko; Weiche Kosten
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zu Schadensersatzansprüchen des Anlegers in Schrottimmobilien gegen die finanzierende Bank bei verbundenem Geschäft
Kurzfassungen/Presse
Besprechungen u.ä. (2)
- vur-online.de (Entscheidungsbesprechung)
Beschränkungen des Haustürwiderrufs in der aktuellen Rechtsprechung (RA Arne Maier, Esslingen)
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Zu Schadensersatzansprüchen des Anlegers in Schrottimmobilien gegen die finanzierende Bank bei verbundenem Geschäft
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 23.09.2005 - 8 O 694/04
- OLG Stuttgart, 24.07.2006 - 6 U 8/06
- OLG Stuttgart, 02.10.2006 - 6 U 8/06
- Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2007 - C-412/06
- EuGH, 10.04.2008 - C-412/06
- OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 6 U 8/06
- BGH, 10.11.2009 - XI ZR 252/08
Zeitschriftenfundstellen
- ZIP 2008, 1570
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 10.11.2009 - XI ZR 252/08
Verbraucherrecht - Widerruf: Rückforderungsdurchgriff beim verbundenen Geschäft
Das Berufungsgericht, dessen Urteil in ZIP 2008, 1570 veröffentlich ist, hat zur Begründung seiner Entscheidung - soweit im Revisionsverfahren noch von Interesse - im Wesentlichen ausgeführt:. - BGH, 19.10.2010 - XI ZR 376/09
Aktienrecht - Vorsätzliche Falschangaben oder Fahrlässigkeit bei Anlageberatung
Wie auch die Revision nicht verkennt, hat der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden, dass der finanzierenden Bank auch in Fällen eines verbundenen Geschäfts nur ein vorsätzliches Verhalten des Vermittlers zuzurechnen ist (…Senatsurteile vom 25. April 2006 - XI ZR 106/05, BGHZ 167, 239 Rn. 27 ff., vom 5. Juni 2007 - XI ZR 348/05, WM 2007, 1367 Rn. 21 …und vom 1. Juli 2008 - XI ZR 411/06, WM 2008, 1596 Rn. 19; aA OLG Stuttgart, ZIP 2008, 1570, 1571 f.;… dem folgend Palandt/Sprau, BGB, 69. Aufl., § 705 Rn. 19b).cc) Nichts anderes kann die Revision zu ihren Gunsten im Anschluss an das oben zitierte Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (ZIP 2008, 1570, 1571 f.) aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Juli 2003 (II ZR 387/02, BGHZ 156, 46 ff.) herleiten.
- OLG Stuttgart, 23.07.2008 - 6 U 32/08
Darlehensvertrag im Haustürgeschäft: Erlöschen des Widerrufsrechts nach …
Wie der Senat in seinen beiden, zur Veröffentlichung bestimmten Urteilen vom 8. Juli 2008 (6 U 274/06) und 15. Juli 2008 (6 U 8/06, ein Verfahren unter Beteiligung der Klägervertreter) entschieden und eingehend begründet hat, sind mit "beiderseits vollständiger Erbringung der Leistung" nur die Leistungen im Darlehensvertrag gemeint und nicht etwa die Leistungen auch in weiteren, mit dem Darlehensvertrag verbundenen Verträgen.Der Vortrag der Kläger reicht nicht einmal für eine fahrlässige Pflichtverletzung von einem solchem Gewicht, dass eine außerordentliche Kündigung der Gesellschaftsbeteiligung aus wichtigem Grund möglich war (vgl. zu den rechtlichen Fragen das Urteil des Senats vom 15. Juli 2008 im Verfahren 6 U 8/06 unter B. I.).
Für eine außerordentliche Kündigung wegen der Gesamtvertriebskosten fehlt es an der Täuschung, denn sie konnten weder vortragen, dass (anders als im Verfahren 6 U 8/06) sie die ausgewiesenen 6% zur Kenntnis genommen hätten, noch hinreichend dazu, dass die Gesamtprovisionen die Grenze von 15% überschritten hätten (oben II. 3. b. ee).
- OLG Brandenburg, 02.12.2009 - 4 U 28/09
§ 9 Abs 1 VerbrKrG
Gestützt auf eine Entscheidung des OLG Stuttgart (Urteil vom 15.07.2008 - 6 U 8/06 -) vertritt der Beklagte weiterhin die Auffassung, auch eine fahrlässige Täuschung des Vermittlers über wesentliche Eigenschaften der vermittelten Kapitalanlage begründe den Vorwurf einer vorvertraglichen Aufklärungspflichtverletzung gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft.Dabei verkennt der Senat nicht, dass in Rechtsprechung und Literatur Uneinigkeit darüber besteht, ob ein Einwendungsdurchgriff gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 VerbrKrG, ebenso wie ein Rückforderungsdurchgriff, nur bei einer arglistigen Täuschung durch einen Vermittler über die Risiken eines Beitritts zu einer Fonds KG, d.h. nur bei einem vorsätzlichen Aufklärungsverschulden des Vermittlers, in Betracht kommt oder ob die Möglichkeit der Kündigung des Gesellschaftsvertrages und in deren Folge auch der entsprechende Einwendungsdurchgriff bei jeder, d.h. auch bei einer bloß fahrlässigen, Verletzung der Aufklärungspflichten eines Vermittlers besteht (auch bei Fahrlässigkeit: OLG Stuttgart, Urteil vom 15.07.2008, 6 U 8/06, Rn. 84 ff; Strohn, WM 2005, 1441;… nur bei Vorsatz: Nobbe, a.a.O., S. 33; offen gelassen: OLG Hamm…, Urteil vom 11.03.2009, 8 U 21/08, Rn. 46;… unklar: BGH (II. Zivilsenat) Urteil vom 21.07.2003, II ZR 378/02, Rn. 21 "unter Verletzung einer Aufklärungspflicht oder sogar unter arglistiger Täuschung";… K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl., § 57 IV 2, S. 1683).
Die Revision wird im Hinblick auf die Abweichung von der Rechtsauffassung des OLG Stuttgart (Urteil vom 15.07.2008 - 6 U 8/06) zugelassen.
- OLG Hamm, 11.03.2009 - 8 U 21/08
Begriff des Haustürgeschäfts; Wirksamkeit einer Treuhandvollmacht
Es kommt angesichts dessen hier nicht auf die streitige Frage an, ob bei einer fahrlässigen Aufklärungspflichtverletzung eines Anlagevermittlers nur dieser persönlich, nicht aber die Fondsgesellschaft hafte und erst bei arglistiger Täuschung durch den Vermittler die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft anzuwenden sind (…so Nobbe, a.a.O., S. 33, linke Spalte, letzter Absatz, unter Hinweis auf die Entscheidung BGHZ 156, 46, 50 = NJW 2003, 2821 = WM 2003, 1762, 1764; dagegen ausdrücklich OLG Stuttgart, ZIP 2008, 1570 = BeckRS 2008, 15564 (Revision zugelassen);… vgl. ferner K. Schmidt, GesR, 4. Auflage, § 57 IV 2, S. 1683; Strohn, WM 2005, 1441, 1442 m. w. N.). - OLG Stuttgart, 28.04.2009 - 6 U 227/08
Verbraucherdarlehensvertrag zur Finanzierung einer Beteiligung an einem …
Steht der Darlehensvertrag im geschäftlichen Verbund mit einem anderen Vertrag, vorliegend der Fondsbeteiligung, ist § 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG nicht dahingehend auszulegen, dass es auch auf die vollständige Erbringung der Leistungen in dem verbundenen anderen Geschäft ankommt (vgl. schon Urteile des Senats 6 U 274/06 v. 8.7.2008, ZIP 2008, 1579, und 6 U 8/06 v. 15.7.2008, ZIP 2008, 1570).
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