Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 16.06.2010 - 4 U 182/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Zweckfremde Veröffentlichung durch Akteneinsicht erlangter Daten: Schutzgesetzverletzung durch Veröffentlichung anonymisierter Daten; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Einstufung einer Aussage als Tatsachenbehauptung
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Durch Akteneinsicht erlangte Details über Vermögensdelikte eines Priesters dürfen nicht in identifizierbarer Weise veröffentlicht werden
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 19.11.2009 - 6 O 394/09
- OLG Stuttgart, 16.06.2010 - 4 U 182/09
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 16.06.2010 - 4 U 20/10
Persönlichkeitsrechtsverletzung in einem Sachbuch: Identifizierende Beschreibung …
Die Akte des Parallelverfahrens 4 U 182/09 (LG Ravensburg 394/09) und die dort beigezogene Akte 6 O 383/09 des Landgerichts Ravensburg waren beigezogen.Der Kläger hat im Parallelverfahren 4 U 182/09 mit Erfolg bereits das Verbot einer ähnlichen Stelle in dem Buch auf Seite 145 beantragt.
Der Senat nimmt insoweit Bezug auf die Entscheidungsgründe des Urteils im Parallelverfahren 4 U 182/09, wo es heiß (S.27f)t:.
Sie betreiben juristische Internetseiten?