Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 18.04.2012 - 8 W 147/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Registerrecht
- Justiz Baden-Württemberg
Aktiengesellschaf-Grundkapitalerhöhungt: Eintragungshindernis nach Eintritt der Unverbindlichkeit zur Zeichnung neuer Aktien durch Fristablauf; Nachbesserungsmöglichkeit durch vorherige Zwischenverfügung; Nachschieben einer neuen Zeichnung in der ursprünglichen Anmeldung
- Deutsches Notarinstitut
AktG §§ 185, 189
Eintragungshindernis nach Ablauf der Frist gem. § 185 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 AktG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eintragung einer Kapitalerhöhung nach Eintritt der Unverbindlichkeit der Zeichnung neuer Aktien durch Fristablauf
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Eintragung einer Kapitalerhöhung nach Ablauf der in den Zeichnungsscheinen bestimmten Frist
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fristablauf nach der Zeichnung neuer Aktien
- beck.de (Kurzinformation)
Eintritt der Unverbindlichkeit der Zeichnung von neuen Aktien durch Fristablauf begründet endgültiges Verfahrenshindernis
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz)
Anmeldung, Gesellschaftsrecht, Handelsregister, Kapitalerhöhung
Zeitschriftenfundstellen
- ZIP 2012, 921
- FGPrax 2012, 216
