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   OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 18 UF 30/03   

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https://dejure.org/2004,4407
OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 18 UF 30/03 (https://dejure.org/2004,4407)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.04.2004 - 18 UF 30/03 (https://dejure.org/2004,4407)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. April 2004 - 18 UF 30/03 (https://dejure.org/2004,4407)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts bei nicht miteinander verheirateten Eltern; Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit von § 1626a Abs. 1 Nr. 1 und Absatz 2 im Hinblick auf das Sorgerecht von vor dem Inkrafttreten des ...

  • Judicialis

    BGB § 1626 a; ; BGB § 1687; ; EGBGB Art. 224; ; EGBGB § 2 Abs. 3; ; EGBGB § 2 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Ersetzung der Sorgeerklärung eines Elternteils nach Art. 224 § 2 Abs. 3 EGBGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1397
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 18 UF 30/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 29.01.2003 (1 BvR 933/01, FamRZ 2003, 285) in Bezug auf die angegriffene Gesetzesnorm und die erwähnten Beschlüsse des AG Tübingen, OLG Stuttgart und BGH wie folgt entschieden:.

    Bei dieser vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 29.01.2003 (FamRZ 2003, 285) verlangten Übergangsvorschrift handelt es sich um die gerichtliche Ersetzung einer Erklärung des mit dem Antragsteller nicht verheirateten Elternteils gem. § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB.

    Wie das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 29.01.2003 unter C. I. 2. a) (FamRZ 2003, 285, 288 f.) ausgeführt hat, beruht die mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz durch § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB den Eltern eines nichtehelichen Kindes eröffnete Möglichkeit, rechtlich gemeinsam Sorge für ihr Kind zu tragen, auf einem Regelungskonzept, das unter Kindeswohlgesichtspunkten den Konsens der Eltern über die gemeinsame Sorgetragung zu deren Voraussetzung macht.

  • BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00

    Verfassungsmäßigkeit von Regelungen des gemeinsamen Sorgerechts bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 18 UF 30/03
    Der BGH hat mit Beschluss vom 04.04.2001 (XII ZB 3/00, FamRZ 2001, 907) die weitere Beschwerde zurückgewiesen.

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 04.04.2001 - XII ZB 3/00 -, der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 02.12.1999 - 18 UF 259/99 - und der Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 19.05.1999 - 6 F 60/99 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes.

  • OLG Stuttgart, 02.12.1999 - 18 UF 259/99

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1626a ff. BGB bei Bestehen einer Konfliktlage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 18 UF 30/03
    Der Senat hat mit Beschluss vom 02.12.1999 (18 UF 259/99) die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Tübingen vom 19.05.1999 als unbegründet zurückgewiesen.

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 04.04.2001 - XII ZB 3/00 -, der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 02.12.1999 - 18 UF 259/99 - und der Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 19.05.1999 - 6 F 60/99 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes.

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 18 UF 30/03
    Deshalb kann nicht ausschlaggebend sein, ob wichtige, unter § 1687 Abs. 1 S. 1 BGB fallende Entscheidungen in absehbarer Zeit anstehen (Senat FamRZ 1999, 1596 für die Anwendung von § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB; bestätigt durch BGH FamRZ 1999, 1646, 1647).
  • OLG Stuttgart, 01.12.1998 - 18 UF 389/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 18 UF 30/03
    Deshalb kann nicht ausschlaggebend sein, ob wichtige, unter § 1687 Abs. 1 S. 1 BGB fallende Entscheidungen in absehbarer Zeit anstehen (Senat FamRZ 1999, 1596 für die Anwendung von § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB; bestätigt durch BGH FamRZ 1999, 1646, 1647).
  • BVerfG, 23.04.2003 - 1 BvR 1248/99

    Keine Verletzung von GG Art 6 Abs 2 durch Ablehnung der Übertragung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 18 UF 30/03
    Erwähnt seien § 1680 Abs. 2 S. 2 BGB, an dessen Verfassungsmäßigkeit Zweifel in der Rechtsprechung - soweit ersichtlich - bisher nicht geäußert wurden, sowie § 1672 Abs. 1 S. 2 BGB, dessen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 23.04.2003 (FamRZ 2003, 1447) bestätigt hat.
  • BGH, 15.11.2007 - XII ZB 136/04

    Voraussetzungen und Umfang der Ersetzung der Sorgeerklärung

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2004, 1397 ff. veröffentlicht ist, hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet: Die Voraussetzungen des Art. 224 § 2 Abs. 3 und 4 EGBGB, unter denen der Vater die von ihm angestrebte Beteiligung an der elterlichen Sorge für J. erlangen könne, lägen nicht vor.
  • OLG Celle, 04.01.2008 - 15 WF 241/07

    Bestimmung einer Aufenthaltsregelung im Sinne eines Wechselmodells durch das

    Die Aufhebung eines praktizierten Wechselmodells kann im Einzelfall nicht gerechtfertigt sein (vgl. KG FamRZ 2006, 798. OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1397).
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