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   OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 81/05   

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https://dejure.org/2005,3105
OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 81/05 (https://dejure.org/2005,3105)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.07.2005 - 4 U 81/05 (https://dejure.org/2005,3105)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Juli 2005 - 4 U 81/05 (https://dejure.org/2005,3105)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Amtshaftung: Keine Haftung des Jugendamts für Pflichtverletzung der Pflegeeltern bei vorläufiger Unterbringung eines Kindes mit Zustimmung des Sorgeberechtigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Gefährdung für das Kindeswohl; Zustimmung zu vom Jugendamt veranlassten vorläufigen Schutzmaßnahmen durch ein sorgeberechtigtes Elternteil; Verletzung von Aufsichtspflichten durch Mitarbeiter des Jugendamtes im Rahmen einer vorläufigen Schutzmaßnahme in ...

  • Judicialis

    SGB VIII § 42; ; SGB VIII § 43; ; BGB § 839; ; GG Art. 34

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten des Jugendamts im Rahmen der Unterbringung eines Kindes bei Pflegeeltern - mögliche Amtshaftung bei Pflichtverletzung der Pflegeeltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3579
  • NJW 2006, 1168 (Ls.)
  • FamRZ 2006, 416 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.01.1993 - III ZR 189/91

    Haftungsverteilung bei Schädigung eines Kraftfahrers bei der Bergung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 81/05
    Entscheidend ist hierbei, ob die öffentliche Hand in so weitgehendem Maße auf die Durchführung Einfluss nimmt, dass sie die Tätigkeit wie ihre eigene gegen sich gelten lassen und es so angesehen werden muss, wie wenn der Beauftragte lediglich als Werkzeug der öffentlichen Behörde bei der Durchführung ihrer hoheitlichen Aufgaben tätig geworden wäre (BGHZ 48, 98; BGHZ 121, 161).

    Danach kann sich die öffentliche Hand jedenfalls im Bereich der Eingriffsverwaltung der Amtshaftung für fehlerhaftes Verhalten ihrer Bediensteten grundsätzlich durch einen privatrechtlichen Vertrag nicht entziehen (BGHZ 121, 161).

  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 254/03

    Zur Haftung des Jugendamts bei Mißhandlung von Pflegekindern durch Pflegeeltern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 81/05
    Das oberste Ziel des SGB VIII ist, die Eltern bei ihrer Erziehungsaufgabe zu unterstützen und ihnen ein an den unterschiedlichen Lebenslagen von Familien orientiertes System von beratenden und unterstützenden Leistungen anzubieten (BGH NJW 2005, 68; BT-Drucks. 11/5948, Vorblatt).

    Außerdem würde eine starke Einflussnahme durch das Jugendamt auch dem Grundgedanken des Jugendhilferechts, wonach das Jugendamt nur beratend und unterstützend tätig sein soll (BGH NJW 2005, 68; BT-Drucks. 11/5948, Vorblatt), widersprechen.

  • BGH, 20.04.1953 - IV ZR 155/52

    Haftung des Amtsvormunds

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 81/05
    Die Haftung als Amtsvormunds wäre grundsätzlich nicht anders zu beurteilen wie die Haftung des Vormunds nach § 1833 BGB (BGHZ 9, 255; BGH NJW 1980, 2249).
  • LG Tübingen, 18.02.2005 - 7 O 560/03

    Amtshaftungsklage gegen den Jugendamtsträger bei Verletzung eines bei einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 81/05
    Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 18.02.2005 (7 O 560/03) wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 12.08.2004 - 5 C 51.03

    Inobhutnahme, Kostenerstattung nach - von unbegleitet eingereisten ausländischen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 81/05
    Allein mit der Unterrichtung des Personensorgeberechtigten und dessen Zustimmung in die Inobhutnahme ist die vorläufige Schutzmaßnahme noch nicht beendet (BVerwG NVwZ-RR 2005, S. 119; Wiesner u.a., a.a.O., § 42, Rn. 8d; Schellhorn-Mann, a.a.O., § 42 Rn. 11; Röchling in LPK-SGB VIII, 2. Aufl., § 42, Rn. 9; a. A.: Jans/Happe/Saurbier, a.a.O., § 42 Rn. 40 u. § 43 Rn. 26).
  • OLG Zweibrücken, 09.02.1996 - 5 UF 13/96
    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 81/05
    Ein Verlust des elterlichen Sorgerechts ist damit nicht verbunden (OLG Zweibrücken, FamRZ 1996, 1026).
  • BGH, 15.06.1967 - III ZR 23/65

    Bürgerlichrechtlicher Aufopferungsanspruch und öffentlichrechtlicher

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 81/05
    Entscheidend ist hierbei, ob die öffentliche Hand in so weitgehendem Maße auf die Durchführung Einfluss nimmt, dass sie die Tätigkeit wie ihre eigene gegen sich gelten lassen und es so angesehen werden muss, wie wenn der Beauftragte lediglich als Werkzeug der öffentlichen Behörde bei der Durchführung ihrer hoheitlichen Aufgaben tätig geworden wäre (BGHZ 48, 98; BGHZ 121, 161).
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 81/05
    Eine geschützte Grundrechtsposition ist erst dann gegeben, wenn bei einem länger andauernden Pflegeverhältnis zwischen dem Kind und den Pflegeeltern eine gewachsene Bindung entstanden ist (BVerfGE 68, 176).
  • BGH, 04.06.1980 - IVb ZR 514/80

    Pflicht des Vormundes zur Versicherung des Mündels gegen gesetzliche Haftpflicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 81/05
    Die Haftung als Amtsvormunds wäre grundsätzlich nicht anders zu beurteilen wie die Haftung des Vormunds nach § 1833 BGB (BGHZ 9, 255; BGH NJW 1980, 2249).
  • RG, 01.05.1911 - IV 413/10

    Haftung des Vormundes für Hilfspersonen; Beweislast

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 81/05
    Nach herrschender Auffassung haftet der Vormund gemäß § 1833 BGB bei der zulässigen Übertragung von Aufgaben an Dritte aber nur, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig einem ungeeigneten Dritten die Erledigung der Angelegenheit übertragen oder bei der nach Lage des Falles gebotenen Unterweisung oder Überwachung des Dritten etwas versäumt hat (RGZ 76, 185; Staudinger-Engler, BGB, 2004, § 1833, Rn. 40; Palandt-Diederichsen, BGB, 64 Aufl., § 1833, Rn. 5).
  • BVerwG, 16.10.1980 - 5 C 60.79

    Rechtsweg bei Streitigkeiten im Bereich der öffentlich-rechtlichen

  • BGH, 23.02.2006 - III ZR 164/05

    Haftung des Jugendamts bei vorläufiger Unterbringung in einer Pflegefamilie

    Mit Recht hat das Berufungsgericht, dessen Urteil in NJW 2005, 3579 veröffentlicht ist, auf die Klägerinnen nach § 116 Abs. 1 SGB X übergegangene Ansprüche des verletzten Kindes verneint.
  • SG Düsseldorf, 13.12.2016 - S 7 R 2581/14
    So hat beispielsweise das OLG Stuttgart ausgeführt, dass die Rechtsnatur von Pflegeverträgen umstritten sei, es komme ein Auftragsverhältnis mit Elementen des Dienst, Werk- und Mietvertrags in Betracht (Urteil vom 20.07.2005, 4 U 81/05).
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