Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 20.10.2011 - 4 Ss 623/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
- verkehrslexikon.de
Eine Fläche, die nicht dem fließenden Verkehr dient, ist jedenfalls dann Grundstück im Sinne des § 9 Abs. 5 StVO, wenn sie außerhalb der Straße liegt und nicht als deren Teil angesehen werden kann
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Grundstücksbegriff in Abgrenzung zum fließenden Verkehr
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