Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 21.12.2005 - 9 U 26/05   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bankenhaftung bei Finanzierung des Immobilienerwerbs zur Kapitalanlage: Interessenkonflikt der Bank bei Finanzierung des Bauträgers und der Enderwerber; Nachweis der Kausalität der Haustürsituation für den Abschluss eines Darlehensvertrages bei größerem zeitlichem Abstand

  • Justiz Baden-Württemberg

    Bankenhaftung bei Finanzierung des Immobilienerwerbs zur Kapitalanlage: Interessenkonflikt der Bank bei Finanzierung des Bauträgers und der Enderwerber; Nachweis der Kausalität der Haustürsituation für den Abschluss eines Darlehensvertrages bei größerem zeitlichem Abstand

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bank haftet grundsätzlich nicht für fehlende Risiko-Aufklärung über Kreditmittelverwendung

Verfahrensgang




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...  

  • BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 1179/08  

    Festsetzung des Gegenstandswerts für ein Verfassungsbeschwerdeverfahren

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde 1. der Frau F ..., 2. des Herrn F ..., - Bevollmächtigte: Anwaltskanzlei Jetter & Kollegen, Rotebühlplatz 37, 70178 Stuttgart - gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. März 2008 - XI ZR 16/06 -, b) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar 2008 - XI ZR 16/06 -, c) das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 21. Dezember 2005 - 9 U 26/05 -, d) das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 17. Dezember 2004 - 3 O 59/04 - hier: Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Kirchhof und die Richter Bryde, Schluckebier am 28. September 2010 einstimmig beschlossen:.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht