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   OLG Stuttgart, 22.03.2006 - 6 W 7/06   

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https://dejure.org/2006,20205
OLG Stuttgart, 22.03.2006 - 6 W 7/06 (https://dejure.org/2006,20205)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.03.2006 - 6 W 7/06 (https://dejure.org/2006,20205)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. März 2006 - 6 W 7/06 (https://dejure.org/2006,20205)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Streitverkündung an den gerichtlich bestellten Sachverständigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Streitverkündung an den gerichtlichen Sachverständigen eines laufenden Prozesses

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Streitverkündung und Zustellung an Gerichtsgutachter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nochmals: Streitverkündung und Zustellung an Gerichtsgutachter ist unzulässig! (IBR 2006, 305)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 1030
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 28.09.2005 - 12 W 251/05

    Zulässigkeit der Streitverkündung an den gerichtlichen Sachverständigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2006 - 6 W 7/06
    Bei unzulässiger Streitverkündung gegenüber dem gerichtlichen Sachverständigen ist schon die Zustellung der Streitverkündungsschrift unzulässig (vgl. OLG Koblenz, BauR 2006, 144, das zu dem Ergebnis kommt, dass die Zustellung rechtswidrig ist), weil sie in jedem Fall zu einer untragbaren prozessualen Situation führen würde:.
  • OLG Frankfurt, 15.07.2004 - 1 U 78/01

    Ausschluss eines Sachverständigen wegen Beitritt als Streitgehilfe nach

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2006 - 6 W 7/06
    Tritt der Sachverständige dem Rechtsstreit auf Seiten einer Partei bei, so ist er entweder in entsprechender Anwendung von § 41 Nr. 1 ZPO von Gesetzes wegen von der Ausübung der Gutachtertätigkeit ausgeschlossen (vgl. OLG Frankfurt am Main 1 U 78/01 v. 15.7.2004, zitiert nach Volze in IBR 2005, 124), jedenfalls aber auf den Ablehnungsantrag der anderen Partei gemäß §§ 406 Abs. 1, 41 Nr. 1 ZPO oder gemäß §§ 406 Abs. 1, 42 ZPO, wegen Besorgnis der Befangenheit, vom Prozess auszuschließen; bei einem Ausschluss des Sachverständigen besteht die Gefahr, dass sein Honoraranspruch in Frage gestellt wird.
  • OLG München, 21.07.2006 - 1 U 3851/06

    Streitverkündung gegenüber einem gerichtlichen Sachverständigen zum Zwecke der

    Die Unzulässigkeit der Streitverkündung zieht es nach sich, dass bereits die Streitverkündungsschrift nicht zuzustellen ist (so auch Rickert/König, a.a.O., Böckermann, a.a.O; OLG Bamberg vom 9.1.2006, a.a.O.; OLG Koblenz vom 28.9.2005, a.a.O.; OLG München vom 29.7.2005, 9 W 1940/05; OLG Stuttgart vom 22.3.2006, 6 W 7/06 = juris KORE445692006; anderer Auffassung: Bockholdt, NJW 2006, 122/124).
  • LG Stuttgart, 10.07.2006 - 10 T 126/06

    Streitverkündung an den gerichtlich bestellten Sachverständigen

    Ihre Zustellung ist hiernach sogar rechtswidrig (so OLG Stuttgart, Beschluss v. 22.03.2006, Az. 6 W 7/06, IBR 2006, 305; OLG Koblenz, Beschluss vom 28.09.2005, BauR 2006, 144 ff.; in der Sache ebenso OLG München, Beschluss vom 29.07.2005, IBR 2006, 239; eine Streitverkündung ebenfalls ablehnend OLG Bamberg, Beschluss vom 09.01.2006, Az. 4 U 186/05, IBR 2006, 306; zustimmend Kamphausen, BauR 2006, S. 142 ff.; ders. IBR-Online 2006, 121 - Anmerkung; ders. IBR 2006, 239 - Anmerkung; mit ausführlicher dogmatischer Begründung Böckermann, MDR 2002, 1348 ff., 1351).
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