Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 23.11.1987 - 3 Ss 389/87   

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1988, 981
  • MDR 1988, 602



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 21.11.2001 - 2 StR 260/01  

    Abhebung am Geldautomaten

    Von § 263 a Abs. 1 3. Alt. StGB erfaßt werden nach allgemeiner Ansicht Abhebungen an einem Geldautomaten durch einen Nichtberechtigten, der eine gefälschte, manipulierte oder mittels verbotener Eigenmacht erlangte Karte verwendet (vgl. BGHSt 38, 120, 121; OLG Stuttgart NJW 1988, 981, 982; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 263 a Rdn. 11 m.w.N.; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 263 a Rdn. 8 a).

    b) Der mißbräuchliche Einsatz der Scheckkarte zur Barabhebung an Geldautomaten ist bei Benutzung eines Automaten eines dritten Kreditinstituts nach § 266 b StGB strafbar (OLG Stuttgart NJW 1988, 981, 982, BayObLGSt 1997, 75, 77; Lenckner/Perron aaO § 266 b Rdn. 8, Maurach/Schroeder/ Maiwald, Strafrecht BT 8. Aufl. § 45 IV Rdn. 74; Kindhäuser in NK-StGB § 263 a Rdn. 46; aA Gribbohm in LK 11. Aufl. § 266 b Rdn. 10, 11).

  • BGH, 02.02.1993 - 1 StR 849/92  

    StGB §§ 263, 266b, 52

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  • BayObLG, 23.04.1997 - 3St RR 33/97  

    Kein Scheckkartenmißbrauch bei mißbräuchlicher Verwendung an Geldautomaten

    Die mißbräuchliche Benutzung einer "Scheckkarte" als Codekarte in Verbindung mit der Codenummer zur Bargeldabhebung aus Bankomaten durch den berechtigten Inhaber wird zwar auch in dieser Verwendungsart der "Scheckkarte" noch vom Tatbestand des § 266 b StGB erfaßt, jedoch nur wenn zusätzlich die vorstehend gekennzeichnete, für das Drei-Partner-System typische Vertrauensbruchssituation gegeben ist (so OLG Stuttgart NJW 1988, 981 zum Fall der Bargeldentnahme aus dem Bankomaten eines anderen als des die Karte ausgebenden Kreditinstituts).Wegen des aufgezeigten sachlich-rechtlichen Fehlers (§ 337 StPO) ist das angefochtene Urteil aufzuheben.
  • OLG Köln, 06.12.2005 - 83 Ss 74/05  
    Von § 263 a Abs. 1 3. Alt. StGB erfasst werden nach allgemeiner Ansicht Abhebungen an einem Geldautomaten durch einen Nichtberechtigten, der eine gefälschte, manipulierte oder mittels verbotener Eigenmacht erlangte Karte verwendet (vgl. BGHSt 47, 160 [162]; BGH NStZ 2005, 213; BGHSt 38, 120 [121]; OLG Stuttgart NJW 1988, 981 [982]; Cramer in Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 263 a Rdn. 11 m.w.N.; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 263 a Rdn. 8 a).
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