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   OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 101 W 3/10   

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https://dejure.org/2011,13096
OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 101 W 3/10 (https://dejure.org/2011,13096)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.01.2011 - 101 W 3/10 (https://dejure.org/2011,13096)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Januar 2011 - 101 W 3/10 (https://dejure.org/2011,13096)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgebliches Recht in Übergangsfällen im landwirtschaftlichen Verfahren; Zulässigkeit der Erweiterung des Beschwerdebegehrens nach Ablauf der Beschwerdefrist; Zulässigkeit einer Beschwerde des Landwirtschaftsamts gegen die Auferlegung von Kosten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgebliches Recht in Übergangsfällen im landwirtschaftlichen Verfahren; Zulässigkeit der Erweiterung des Beschwerdebegehrens nach Ablauf der Beschwerdefrist; Zulässigkeit der Beschwerde des Landwirtschaftsamts gegen die Auferlegung von Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 03.11.1998 - 10 WLw 3/98

    Streit um die Erfüllung eines Hofübergabevertrages. ; Genehmigungsbedürftigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 101 W 3/10
    Ihm können deshalb keine Kosten auferlegt werden (Senat, AgrarR 1999, 190, juris RN 80; AgrarR 1999, 119; AgrarR 1999, 120, juris RN 16; Barnstedt/Steffen a.a.O. § 45 RN 22 m.w.N.).

    Nachdem dem Landwirtschaftsamt mangels Beteiligung am erstinstanzlichen Verfahren und wegen § 42 Abs. 2 LwVG Gerichtskosten nicht auferlegt werden können, erscheint es in Anbetracht dessen, dass die Antragsteller mit ihrem Antrag auf gerichtliche Entscheidung Erfolg hatten, angemessen, von ihnen keine Gerichtskosten nach § 44 LwVG für die erste Instanz zu erheben (vgl. Senat AgrarR 1999, 190, juris RN 81).

  • BGH, 13.07.2010 - VI ZB 61/09

    Berufungsverwerfung nach Berufungsbegründung: Erstattungsfähige

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 101 W 3/10
    Das Rechtsmittel wurde nur im Hinblick auf die Kostenentscheidung begründet, so dass lediglich aus dem nach dem Kosteninteresse erster Instanz bemessenen Streitwert eine 1, 6-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV / RVG erstattungsfähig wäre (vgl. BGH MDR 2010, 1157; 2009, 771).
  • BGH, 01.04.2009 - XII ZB 12/07

    Erstattungsfähigkeit einer 1,6-fachen Verfahrensgebühr i.R.e. Stellung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 101 W 3/10
    Das Rechtsmittel wurde nur im Hinblick auf die Kostenentscheidung begründet, so dass lediglich aus dem nach dem Kosteninteresse erster Instanz bemessenen Streitwert eine 1, 6-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV / RVG erstattungsfähig wäre (vgl. BGH MDR 2010, 1157; 2009, 771).
  • BGH, 03.07.2007 - VI ZB 21/06

    Anwaltsgebühren im Berufungsverfahren vor Zustellung der Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 101 W 3/10
    Zwar fällt vor Zustellung der Begründung des Rechtsmittels für den Zurückweisungsantrag grundsätzlich nur eine 1, 1-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3201 VV / RVG an (vgl. BGH MDR 2007, 1397).
  • BGH, 10.05.1984 - BLw 2/83

    Nachträgliche Erweiterung der sofortigen Beschwerde im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 101 W 3/10
    Da im Beschwerdeverfahren auch keine Anträge gestellt werden müssen, ist eine Bindung des Beschwerdeführers an seine früheren Anträge nicht berechtigt (BGHZ 91, 154, juris RN 20 ff.).
  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 101 W 3/10
    Auch im Fall der Rechtsmittelzurücknahme erfolgt die Kostenentscheidung insoweit nach § 45 Abs. 1 Satz 1 LwVG nach billigem Ermessen, weil ein zurückgenommenes Rechtsmittel nicht allein deswegen als unbegründet oder, was dem gleichsteht (BGHZ 31, 92), als unzulässig angesehen werden kann (§ 45 Abs. 1 Satz 2 LwVG; vgl. BGH AgrarR 1995, 30).
  • OLG Rostock, 05.03.2018 - 14 W XV 1/18

    Beschwerde gegen isolierte Kostenentscheidung des Landwirtschaftsgerichts:

    Aus § 32 Abs. 2 Satz 3 LwVG ergibt sich jedoch, dass als Beteiligte nur die der Landwirtschaftsbehörde oder die der Genehmigungsbehörde übergeordnete Behörde, die Beschwerde eingelegt hat, als Beteiligte gilt (OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.01.2011, Az.: 101 W 3/10, Rn. 11, juris).
  • OLG Köln, 16.11.2020 - 23 WLw 7/20

    Wirkungen einer Beschwerderücknahme nach dem LwVG ; Verpflichtung zur

    Besondere Umstände, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten (vgl. hierzu OLG Stuttgart, BeckRS 2011, 3061; Düsing/Martinez/Hornung, LwVG § 45 Rn. 4 m.w.Nachw.) liegen (nur) in Bezug auf den Beteiligten zu 6. vor, welcher der Beteiligten zu 5. im vorliegenden Verfahren nicht als Gegner gegenübersteht.
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