Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 24.11.2009 - 8 W 462/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Völkerrechtskonforme Auslegung des Nichtehelichengesetzes im Hinblick auf die Entscheidung des EGMR über den Ausschluss der vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kinder von der gesetzlichen Erbfolge nach ihrem Vater; zuständiges Beschwerdegericht im Erbscheinserteilungsverfahren und Verfa
- Justiz Baden-Württemberg
Völkerrechtskonforme Auslegung des Nichtehelichengesetzes im Hinblick auf die Entscheidung des EGMR über den Ausschluss der vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kinder von der gesetzlichen Erbfolge nach ihrem Vater; zuständiges Beschwerdegericht im Erbscheinserteilungsverfahren und Verfahrensbeginn in Antragsverfahren
- Deutsches Notarinstitut
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Maßgebliches Verfahrensrecht im Erbscheinserteilungsverfahren
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Gerichte trifft keine vorrangige Pflicht zur Auslegung einer Vorschrift anhand der Europäischen Menschenrechtskonvention
Besprechungen u.ä.
- famrb.de
, S. 21 (Entscheidungsbesprechung)
Erbberechtigung vor dem 1.7.1949 nichtehelich geborener Kinder (RA Dr. Hubertus Rohlfing; FamRB 2010, 117)
Sonstiges (2)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Die Umsetzung des EGMR-Urteils zum Nichtehelichenerbrecht in die forensische und rechtsgestalterische Praxis" von Vors. RiLG a. D. Walter Krug, original erschienen in: ZEV 2010, 505 - 508.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des OLG Stuttgart vom 24.11.2009, Az.: 8 W 462/09 (Ausschluss von Erben)" von RA Paul Grötsch, original erschienen in: FamRZ 2010, 674 - 676.
Zeitschriftenfundstellen
- DNotZ 2010, 452
- FGPrax 2010, 83
- FamRZ 2010, 674
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Köln, 11.10.2010 - 2 Wx 39/10
Geltung der Stichtagsregelung für das Erbrecht nichtehelicher Abkömmlinge
Die Möglichkeit einer konventionsgemäßen Auslegung des Art. 12 Abs. 2 § 10 Abs. 2 Satz 1 NEhelG haben auch das Oberlandesgericht Stuttgart (vgl. FamRZ 2010, 674 [675]) sowie das Kammergericht (ZErb 2010, 249 [250 f.]) zutreffend verneint.Eine Aussetzung des Verfahrens nach Art. 100 Abs. 1 GG und die Vorlage der Sache an das Bundesverfassungsgericht kommen nicht in Betracht (so auch OLG Stuttgart, FGPrax 2010, 83 [84];… LG Saarbrücken, a.a.O., Rdn. 41), weil die Regelung des Art. 12 Abs. 2 § 10 Abs. 2 Satz 1 NEhelG nicht verfassungswidrig ist, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgesprochen hat.
Die angeführten Entscheidungen des OLG Stuttgart (FGPrax 2010, 83 f.) und des Kammergerichts (Zerb 2010, 249 ff.) sind jeweils nicht aufgrund einer solchen weiteren Beschwerde, sondern im Verfahren der Erstbeschwerde nach § 58 FamFG ergangen.
- BGH, 26.10.2011 - IV ZR 150/10
Erbrecht - Ausschluss des nichtehelichen Kindes
Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG kommt daher nicht in Betracht (so auch OLG Köln ZEV 2011, 129, 131; OLG Stuttgart FamRZ 2010, 674, 675; LG Karlsruhe…, Beschluss vom 30. September 2010 - 1 T 10/10, [...] Rn. 25 ff.; LG Saarbrücken FamRZ 2010, 2106, 2108). - KG, 29.06.2010 - 1 W 161/10
Ausschluss des Erbrechts vor dem 1. Juli 1949 geborener nichtehelicher …
Der Durchführung einer mündlichen Verhandlung (§ 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG) bedarf es nicht , weil vorliegend letztendlich nur Rechtsfragen entscheidungserheblich sind (in diesem Sinne OLG Stuttgart, FGPrax 2010, 83 = FamRZ 2010, 674, wobei allerdings übersehen wurde, dass zunächst der Schutzbereich des Art. 8 EMRK eröffnet sein muss , zutreffend insoweit Grötsch, FamRZ 2010, 675, 676).Insoweit ist dem Gedanken des Vertrauensschutzes des Erblassers in die Fortgeltung der bisherigen Rechtslage Rechnung zu tragen (vgl. eingehend OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 674, 675 unter Hinweis auf die Rspr. des BVerfG).
- LG Karlsruhe, 30.09.2010 - 1 T 10/10
Erbrecht: Gesetzliches Erbrecht vor dem 1. Juli 1949 geborener nichtehelicher …
Eine Richtervorlage gemäß Artikel 100 Abs. 1 GG kam vorliegend ebenso nicht in Betracht, da die Verfassungsmäßigkeit der im Streit stehenden Vorschrift durch das Bundesverfassungsgericht im Rahmen seines Nichtannahmebeschlusses vom 20.11.2003 - 1 BvR 2257/03; veröffentlicht in DNotZ 2004, 471 - bereits zum wiederholten Male umfassend beleuchtet und geklärt hat (zum gleichen Ergebnis kommend: OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 674). - KG, 30.11.2010 - 1 W 434/10
Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Einziehung einer überhöhten …
Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung (§ 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG) ist nicht notwendig, weil vorliegend letztendlich nur Rechtsfragen entscheidungserheblich sind (in diesem Sinne OLG Stuttgart, FGPrax 2010, 83 = FamRZ 2010, 674).
