Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 25.02.2010 - 1 Ausl. (24) 1246/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- strafrecht-online.de
§§ 15, 73 Satz 2 IRG, Art. 1 Abs. 3 RbEuHb, Art. 49 Abs. 3 GRCh
Art. 49 Abs. 3 Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen) kann der Auslieferung eines Verfolgten an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufgrund Europäischen Haftbefehls entgegenstehen, wenn die dem Verfolgten drohende Strafe unerträglich hart wäre. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässigkeit der Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls bei unerträglich harter drohender Strafe
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht.de (Leitsatz/Kurzinformation)
§§ 15, 73 Satz 2 IRG, Art. 1 Abs. 3 RbEuHb, Art. 49 Abs. 3 GRCh
Auslieferung eines liberianischen Staatsbürgers an Spanien zur Strafverfolgung, Verhältnismäßigkeit eines Europäischen Haftbefehl, Unerträglich harte Strafe als Auslieferungshindernis
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2010, 1617
- StV 2010, 262
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 08.09.2010 - 3 Ausl 75/10
Unverhältnismäßigkeit der Auslieferungshaft bei geringer Tatbedeutung und …
Damit gilt im Ausgangspunkt auch der im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelnde Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des deutschen Verfassungsrechts in vollem Umfang, ungeachtet dessen, dass das IRG diese Folge - anders als die StPO für das innerstaatliche Untersuchungshaftrecht (vgl. §§ 112 Abs. 1 Satz 2, 113 StPO) - einfach-rechtlich nicht ausspricht (vgl. OLG Stuttgart StV 2010, 262).
