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   OLG Stuttgart, 28.05.1998 - 1 Ws 78/98   

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https://dejure.org/1998,4932
OLG Stuttgart, 28.05.1998 - 1 Ws 78/98 (https://dejure.org/1998,4932)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.05.1998 - 1 Ws 78/98 (https://dejure.org/1998,4932)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Mai 1998 - 1 Ws 78/98 (https://dejure.org/1998,4932)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Körperverletzung mit Todesfolge ; Misshandlung von Schutzbefohlenen; Fahrlässige Tötung durch Unterlassen; Fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen; Garantenpflicht von Mitarbeitern des Jugendamts; Arten der Garantenstellung ; Informationspflichten des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 222, 230; StGB § 13; KJHG § 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sozialarbeiter der Jugendhilfe als Beschützergarant

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3131
  • NVwZ 1998, 1221 (Ls.)
  • NStZ 1998, 572 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Oldenburg, 02.09.1996 - Ss 249/96

    Garantenstellung eines zur Betreuung eines Kleinkindes eingesetzten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.05.1998 - 1 Ws 78/98
    Diese Pflicht beruhte allerdings nicht, wie das OLG Oldenburg (NStZ 1997, 238 = StV 1997, 133 ) in solchen Fällen annimmt, unmittelbar auf dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ( KJHG = SGB VIII ).
  • BSG, 19.06.2018 - B 2 U 2/17 R

    Kein Unfallschutz bei Oma-Enkel-Betreuung

    Ist ein solches (verwaltungsrechtliches) Fürsorgeverhältnis begründet worden, entfällt das daraus resultierende zivilrechtliche Haftungsrisiko des Jugendamtsträgers für ein Fehlverhalten der vermittelten Tagespflegeperson, wenn diese iS des § 23 Abs. 1 und 3 SGB VIII "geeignet" gewesen ist (vgl dazu BGH vom 23.2.2006 - III ZR 164/05 - BGHZ 166, 268 = Juris RdNr 16 ff zur Unterbringung eines Säuglings im Rahmen der Krisenintervention bei sorgfaltsgemäß ausgesuchten Pflegeeltern; zur strafrechtlichen Garantenstellung von Jugendamtsmitarbeitern vgl OLG Oldenburg vom 2.9.1996 - Ss 249/96 - FamRZ 1997, 1032 f und OLG Stuttgart vom 28.5.1998 - 1 Ws 78/98 - NJW 1998, 3131) .
  • AG Medebach, 04.05.2017 - 6 Ds 213/16

    Tod eines Kindes in Winterberg: Anklage gegen Jugendamts-Mitarbeiterin

    Nach einer in der Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung haben die Mitarbeiter von kommunalen Jugendämtern und Sozialdiensten sowie die von ihnen beauftragten Mitarbeiter von Trägern der freien Jugendhilfe als Beschützergaranten kraft Pflichtenübernahme strafrechtlich dafür einzustehen, dass von ihnen mit betreute Kinder nicht durch vorhersehbare vorsätzliche Misshandlungen durch die Mutter oder durch einen von ihr beauftragten ungeeigneten Dritten körperlich verletzt werden oder zu Tode kommen (OLG Stuttgart NJW 1998, 3131, AG Mönchengladbach, Urteil vom 09.03.2004 - 13 Cs 343/03 BeckRS 2004, 17128;a.A. LG Osnabrück NStZ 1996, 437).

    Diese Notwendigkeit einer gesetzlichen Konkretisierung ergab sich aber auch gerade daraus, dass die mögliche strafrechtliche Bedeutung von Handlungen und Unterlassungen der Jugendamtsmitarbeiter zunehmend erkannt wurde (vgl. Münchner Kommentar 7. Auflage 2017, § 8 a SBG VIII Rdnr. 2 mit Hinweis auf OLG Düsseldorf ZfJ 2000, 309; OLG Stuttgart NJW 1998, 3131 (3132); Bringewat ZKJ 2012, 330; Bringewat, Tod eines Kindes - Soziale Arbeit und strafrechtliche Risiken, 2. Aufl. 2001, 116 ff; Dießner, a.a.O.).

    Bei der gegenteiligen Rechtsauffassung der Verteidigung handelt es sich um eine von der Rechtsprechung und der überwiegenden Literatur (vgl. OLG Stuttgart NJW 1998, 3131; OLG Oldenburg StV 1997, 133; OLG Düsseldorf NStZ 2001, 199ff; LG Stuttgart Urteil vom 17.0.1999 KLS 114 Js 26273/96; AG Mönchengladbach 13 Cs 343/03 BeckRS 2004, 17128) nicht akzeptierte Mindermeinung.

  • OLG Hamm, 22.10.2020 - 5 RVs 83/20

    Zur Garantenstellung einer Jugendamtsmitarbeiterin

    Dass aus den Schutzpflichten eines staatlichen Gewährträgers wie dem Allgemeinen Sozialdienst des Ikreises, bei dem die Angeklagte beschäftigt war, eine strafrechtliche Garantenpflicht für dessen Mitarbeiter erwächst, ist bereits vor Inkrafttreten des § 8a SGB VIII in der obergerichtlichen Rechtsprechung unbestritten gewesen (OLG Oldenburg, Urteil vom 02. September 1996 - 1 Ss 249/96 = FamRZ 1997, 1032-1033, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. Mai 1998 - 1 Ws 78/98 = NJW 1998, 3131-3134, beck-online; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. April 2000 - 2 Ss 130/98 = NStZ-RR 2001, 199-201, beck-online).
  • LG Arnsberg, 07.01.2020 - 3 Ns 101/17

    Verhungertes Kleinkind: Geldstrafe für Jugendamts-Mitarbeiterin

    Die Angeklagte hatte eine Garantenstellung als Beschützergarantin aus tatsächlicher Schutzübernahme (vgl. OLG Stuttgart Beschluss vom 28.05.1998 - 1 Ws 78/98 - nach juris).
  • AG Schwäbisch Hall, 21.05.2021 - 2 F 318/19

    Aus Liebe wird Krieg

    Obwohl Gericht und Jugendamt in einem (rechtlichen) Kooperationsverhältnis stehen und bei Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung - aufgrund ihres Wächteramtes - in strafrechtlicher Hinsicht eine Verantwortungsgemeinschaft bilden (vgl. hierzu AG Medebach, Urteil vom 04.05.2017 - 6 Ds 411 Js 274/16-2013/16 NZFam 2017, 703; vgl. zur Garantenstellung auch: AG Mönchengladbach, Urteil vom 09.03.2004 - 13 Cs 343/03, BeckRS 2004, 17128; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.05.1998 - 1 Ws 78-98, NJW 1998, 3131; OLG Oldenburg, Urteil vom 02.09.1996 - Ss 249/96 -, NStZ 1997, 238), sah der zuständige ASD-Mitarbeiter keinerlei Veranlassung, sich mit dem Gericht abzustimmen.
  • OLG Karlsruhe, 06.05.2015 - 1 Ws 242/13

    Ermittlungsverfahren gegen Sozialarbeiter: Sorgfaltspflichten von Sozialarbeitern

    Insoweit kann der Senat offenlassen, ob die Beschuldigten als Garant für das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Jugendlichen (vgl. hierzu nur OLG Stuttgart NJW 1998, 3131; Bringewat ZfJ 2000, 401) tatsächlich - wie von ihnen behauptet - gesprächsweise die Eltern über bestehende Suizidabsichten des Jugendlichen informiert haben sollten, weil es nach den im vorbereitenden Verfahren gewonnenen Erkenntnissen jedenfalls an der insoweit gebotenen zweifelsfreien Klarheit und Eindeutigkeit eines solchen Hinweises fehlte.
  • AG Mönchengladbach, 09.03.2004 - 13 Cs 343/03

    Fahrlässige Tötung durch Förderung des Verhaltens einer psychisch kranken Mutter

    Es kann dahin stehen, ob man diese wie das OLG Oldenburg (Strafverteidiger 1997, 133,) als Schutzpflicht aus den Bestimmungen des § 1 KJHG entnimmt oder sie wie Bringewat (Strafverteidiger 1997, 135 ff) und das OLG Stuttgart (NJW 1998, 3131) aus einer tatsächlichen Schutzübernahme aus der eigenen amtlichen Aufgabenerfüllung herleitet.
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