Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.09.2010 - 9 U 37/10   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Fristlose Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags: Zurückweisung der Kündigung wegen fehlender Vollmachtsvorlage; Beleidigung des Arbeitgebers als Kündigungsgrund; Nachschieben von Gründen für die fristlose Kündigung

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Ulm, 12.02.2010 - 10 O 164/09
  • OLG Stuttgart, 29.09.2010 - 9 U 37/10



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Stuttgart, 22.12.2010 - 9 U 102/10  

    Kündigungsschutzklage und allgemeine Feststellungsklage des Geschäftsführers

    Die Feststellung der Unwirksamkeit der ersten vier außerordentlichen Kündigungen durch die Beklagte vom 8.07.2009, 15.07.2009, 7.09.2009 und 13.10.2009 ist Gegenstand des Rechtsstreits LG Ulm -10 O 131/09 KfH -, OLG Stuttgart - 9 U 35/10 - , die weiteren außerordentlichen Kündigungen durch die Beklagte vom 13.11.2009 und 19.11.2009 sind Gegenstand des Rechtsstreits LG Ulm - 10 O 164/09 KfH -, OLG Stuttgart - 9 U 37/10 -.

    Die Beklagte wiederholt in diesem Zusammenhang ihre Ausführungen aus den Berufungsbegründungen in den genannten Berufungsverfahren beim OLG Stuttgart (9 U 35/10 und 9 U 37/10).

    Der Senat hat als Berufungsgericht in den Verfahren 9 U 35/10 (Kündigung Nr. 1- 4) sowie 9 U 37/10 (Kündigung Nr. 5, 6) die Berufung der Beklagten jeweils zurückgewiesen, weil es die Auffassung des Landgerichts, sämtliche Kündigungen seien unwirksam, für richtig befunden hat.

    Deswegen hat auch der Senat - ähnlich wie das erstinstanzliche Gericht - bei der Beurteilung der Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung vom November 2009 in seinem Urteil vom 29.09.2010 (9 U 37/10) argumentiert:.

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