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   OLG Stuttgart, 29.10.2009 - 17 WF 235/09   

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https://dejure.org/2009,10146
OLG Stuttgart, 29.10.2009 - 17 WF 235/09 (https://dejure.org/2009,10146)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.10.2009 - 17 WF 235/09 (https://dejure.org/2009,10146)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 17 WF 235/09 (https://dejure.org/2009,10146)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Elterliche Sorge: Sofortige Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung in einem Sorgerechtsverfahren nach altem Recht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrensrecht bei einer einstweiligen Anordnung im Sorgerechtsverfahren in Übergangsfällen

  • Judicialis

    FGG-RG Art. 111; ; FamFG § 49 ff.

  • ra.de
  • fr-blog.com

    Einweilige Anordnung, Sorgerecht, anzuwendendes Recht, FGG vs. FamFG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG -RG Art. 111; FamFG § 49
    Verfahrensrecht bei einer einstweiligen Anordnung im Sorgerechtsverfahren in Übergangsfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1090
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 19.03.2008 - 9 UF 213/07

    Aufenthaltsbestimmungsrecht getrennt lebender Eltern beim gemeinsamen Sorgerecht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.10.2009 - 17 WF 235/09
    Das elterliche Fehlverhalten muss vielmehr ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (BVerfG, FamRZ 2008, 1472, 1473).
  • OLG Köln, 16.03.2016 - 10 UF 173/15

    Entziehung der elterlichen Sorge und Übertragung auf das Jugendamt, da die Mutter

    Gerade aber die erzieherische Nichteignung des sorgeberechtigten Elternteils wegen bestehender erheblicher psychischer Erkrankungen und die, wie vorliegend, daraus resultierende Gefährdung des Kindeswohls macht staatliche Eingriffe nach § 1666 BGB notwendig (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.06.2009 - 6 UF 130/07, FamRZ 2010, 308; OLG Stuttgart, Beschl. v. 29.10.2009 - 17 WF 235/09, FamRZ 2010, 1090; OLG Brandenburg, Beschl. v. 17.12.2012 - 3 UF 84/12, zit. n. Juris), so dass auch vorliegend der durch § 1666 BGB verfolgte Zweck, eine Kindeswohlgefährdung verlässlich auszuschließen, nicht schon dadurch erreicht werden kann, dass die Sorge ruht und - ohne die Möglichkeit von Feststellungen nach § 1696 Abs. 2 BGB - nach lediglich feststellendem Bescheid wieder aufleben kann.
  • OLG Brandenburg, 17.12.2012 - 3 UF 84/12

    Elterliche Sorge: Sorgerechtsentzug für Teilbereiche der elterlichen Sorge wegen

    Insbesondere die erzieherische Nichteignung der Eltern bzw. des (personen)sorgeberechtigten Elternteils wegen bestehender erheblicher psychischer Erkrankungen (OLG Stuttgart FamRZ 2010, 1090; OLG Karlsruhe JAmt 2001, 192; BayObLG FamRZ 1997, 956; OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 308) kann aber staatliche Eingriffe nach § 1666 BGB rechtfertigen bzw. notwendig machen.
  • OLG Nürnberg, 16.03.2010 - 7 WF 237/10

    Einstweilige Anordnung auf Zuweisung der Ehewohnung nach neuem Recht:

    Da nach dem ab 1. September 2009 gültigen Recht das einstweilige Anordnungsverfahren ein selbständiges Verfahren darstellt (§ 51 Abs. 3 S. 1 FamFG), wurde demzufolge ein solches selbständiges Verfahren eingeleitet und kein nach dem bisherigen Recht nur im Zusammenhang mit einer Hauptsache zulässiges einstweiliges Anordnungsverfahren (Musielak/Borth aaO Einl. 92; Zöller-Geimer, ZPO, 28. Aufl., Einl. FamFG Rn 45; Prütting/Helms, FamFG, 2009, Art. 111 FGG-RG Rn 5; anders für den Fall des Erlasses einer einstweiligen Anordnung vom Amts wegen: OLG Stuttgart, Beschluss v. 29. Oktober 2009, Az.: 17 WF 235/09).
  • OLG Jena, 03.08.2011 - 1 UF 369/11

    Familiengerichtliches Verfahren: Sofortige Beschwerde gegen eine einstweilige

    Zur Begründung wird ausgeführt, es sei kein neuer Antrag gestellt worden, der nach Maßgabe der §§ 49 ff. FamFG zur Einleitung eines selbständigen Verfahrens geführt hätte (OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 1090).
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