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   OLG Zweibrücken, 03.12.2010 - 2 UF 59/10   

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https://dejure.org/2010,19102
OLG Zweibrücken, 03.12.2010 - 2 UF 59/10 (https://dejure.org/2010,19102)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.12.2010 - 2 UF 59/10 (https://dejure.org/2010,19102)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. Dezember 2010 - 2 UF 59/10 (https://dejure.org/2010,19102)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des rückwirkenden Entzugs der elterlichen Sorge; Aufrechterhaltung einer Verbleibensanordnung in einer Pflegefamilie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit des rückwirkenden Entzugs der elterlichen Sorge; Aufrechterhaltung einer Verbleibensanordnung in einer Pflegefamilie

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit des rückwirkenden Entzugs der elterlichen Sorge; Aufrechterhaltung einer Verbleibensanordnung in einer Pflegefamilie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 571
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 31.03.2010 - 1 BvR 2910/09

    Zur Berücksichtigung der Grundrechte eines Kindes aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.12.2010 - 2 UF 59/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass hiernach auch die Dauer eines Pflegeverhältnisses zu einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB führen kann, wenn eine schwere und nachhaltige Schädigung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens des Kindes bei seiner Herausgabe an die Eltern zu erwarten ist (vgl. BVerfG, 1 BvR 2910/09 vom 31. März 2010).
  • OLG Saarbrücken, 31.05.2012 - 6 UF 20/12

    Teilentzug der elterlichen Sorge: Verfahrensmangel bei mangelnder Darstellung der

    Er allein kann die rechtliche Billigung ihres Verbleibs bei den Großeltern jedoch nicht rechtfertigen (vgl. auch OLG Zweibrücken ZKJ 2011, 136).
  • OLG Hamm, 15.06.2012 - 10 UF 47/11

    Voraussetzungen des Verbleibens eines Kindes in einer Pflegefamilie

    Nach ständiger höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 865; BVerfG FamRZ 2006, 1593; BVerfG FamRZ 2005, 783; BVerfG FamRZ 1989, 31; BVerfGE 75, 201; BVerfGE 68, 176; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13.10.2011, 6 UF 108/11 - zitiert nach Juris; OLG Zweibrücken FamRZ 2011, 571; OLG Hamm FamRZ 2010, 1746; OLG Hamm FamRZ 2007, 659; OLG Frankfurt FamRZ 2009, 1499), welcher der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt, ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass auch die Dauer des Pflegeverhältnisses zu einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB führen kann, wenn eine schwere und nachhaltige Schädigung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens des Kindes bei seiner Herausgabe an die Eltern zu erwarten ist (vgl. BVerfGE 68, 176, 191= FamRZ 1985, 39).
  • VG Neustadt, 24.02.2011 - 4 K 1040/10

    Heranziehung zu einem jugendhilferechtlichen Kostenbeitrag

    Aufgrund der ihr vorliegenden Informationen musste die Beklagte zum Zeitpunkt der Inobhutnahme davon ausgehen, dass C misshandelt worden war und damit eine Kindeswohlgefährdung bestand (vgl. zu dem Begriff der Kindeswohlgefährdung OLG Zweibrücken, Beschluss vom 3. Dezember 2010 - 2 UF 59/10 -, juris).
  • OLG Dresden, 19.07.2011 - 21 WF 656/11

    Erhebung Gerichtskosten

    Nach alledem sind die Pflegeeltern nicht an den Gerichtskosten zu beteiligen (so auch die - soweit ersichtlich - bisher einzigen veröffentlichten Entscheidungen zu § 81 FamFG: OLG Frankfurt, Beschl. v. 18.06.2010, Az.: 6 UF 13/10, zitiert nach juris, und OLG Zweibrücken, Beschl. v. 03.12.2010, Az.: 2 UF 59/10, zitiert nach juris, jeweils ohne nähere Begründung).
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