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   OLG Zweibrücken, 05.02.2001 - 2 WF 99/00   

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https://dejure.org/2001,5034
OLG Zweibrücken, 05.02.2001 - 2 WF 99/00 (https://dejure.org/2001,5034)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.02.2001 - 2 WF 99/00 (https://dejure.org/2001,5034)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. Februar 2001 - 2 WF 99/00 (https://dejure.org/2001,5034)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergleichsgebühr; Beweisaufnahme; Sorgerechtsverfahren; Sorgerecht; Elterliche Sorge; Anhörung; Eltern; Kind

  • Judicialis

    BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 3; ; BRAGO § 23; ; BGB § 1671

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 3 § 23; BGB § 1671
    Beweisgebühr bei Anhörungen im Sorgerechtsverfahren - keine Vergleichsgebühr bei Verständigung der Eltern über Sorgerecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Ludwigshafen - F 69/00
  • OLG Zweibrücken, 05.02.2001 - 2 WF 99/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1393
  • Rpfleger 2001, 243
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 20.11.2000 - 2 WF 81/00

    Vergleichsgebühr bei Abänderung gerichtlicher Sorgerechtsentscheidung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.02.2001 - 2 WF 99/00
    Diese Auffassung hat der Senat kürzlich (Beschluss vom 20.11.2000, 2 WF 81/00, zur Veröffentlichung bestimmt) bestätigt für den Fall der Abänderung einer Sorgerechtsregelung nach § 1696 BGB.
  • OLG München, 18.04.1997 - 21 U 5854/96

    Aufgabe einer dinglichen Sicherheit an einem Grundstück -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.02.2001 - 2 WF 99/00
    Hieraus ist aber nicht zu schließen, dass die Eltern über den Gegenstand des Verfahrens frei verfügen und ihn daher auch durch Vergleich regeln können (so aber OLG Bremen OLGR 1997, 147 für § 1672 BGB a.F.; vgl. weiter Gerold aaO., § 36 Rn. 4).
  • OLG Nürnberg, 28.01.2005 - 9 WF 78/05

    Zum Ansatz einer Vergleichsgebühr aus Folgesache elterliche Sorge bei Einigung

    Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte hierzu ist zwar kontrovers (z.B. für Zuerkennung einer Vergleichsgebühr: OLG Koblenz, FamRZ 2002, 36; dagegen: OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 1393).
  • OLG Zweibrücken, 10.06.2002 - 2 WF 37/02

    Gebühr des Rechtsanwalts: Anfall der Vergleichsgebühr bei gerichtlich

    Der Senat geht daher in langjähriger ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Verständigung der Eltern über das Sorgerecht eine Vergleichsgebühr nicht auslöst (vgl. bereits Beschluss vom 17. August 1978, KostRsp. Nr. 7 zu § 23 BRAGO) und hat hieran auch in Bezug auf die seit 1. Juli 1998 geltende Neufassung des § 1671 BGB festgehalten, weil gemäß §§ 1671 Abs. 3, 1666 BGB weiterhin von Amts wegen auf die Wahrung des Kindeswohls zu achten ist (FamRZ 2001, 1393 f.; s.a. FamRZ 2001, 506 zu § 1696 BGB).
  • OLG Zweibrücken, 30.06.2005 - 2 WF 110/05

    Kosten- und Gebührenrecht: Einigungsgebühr; Gegenstandswert bei einem Hauptsache-

    Es bedarf hier nicht des Eingehens auf die in der Rechtsprechung der Familiensenate der Oberlandesgerichte kontrovers entschiedene Frage, ob eine Verständigung der Eltern über die Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil oder über das Aufenthaltsbestimmungsrecht als dessen Kernbereich und ein hierauf basierender gemeinsamer Elternvorschlag die Vergleichsgebühr des § 23 BRAGO oder die sog. Einigungsgebühr der Nrn. 1000, 1003 VVRVG auszulösen vermag (für § 23 BRAGO verneinend: Senat FamRZ 2001, 1393; sowohl für die frühere Regelung als auch für den Geltungsbereich des RVG bejahend: OLG Nürnberg in FamRZ 2005, 190, 260 und 741 f; siehe auch Rechtssprechungsübersicht in Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., Rdnr. 43 zu Nr. 1000 VVRVG, Stichwort: "Sorgerecht"); die Festsetzung der sog. Einigungsgebühr der Nrn. 1000 und 1003 VVRVG scheitert hier nämlich schon daran, dass die Eltern in der mündlichen Verhandlung beim Familiengericht am 20. Juli 2004 lediglich eine einverständliche Regelung hinsichtlich des Aufenthaltsbestimmungsrechts für die beiden Töchter A... und S..., nicht aber hinsichtlich des jüngsten Kindes Sa.
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