Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 08.02.2001 - 3 W 266/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- RA Kotz
Wer die Mutter seines Kindes tötet, erhält nicht das Sorgerecht für sein Kind!
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Annahme als Kind - Ersetzung der Einwilligung - Antragstellung durch Vormund - vorsätzliche Tötung der Kindesmutter durch Vater
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)
Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils in die Adoption seines Kindes gem. § 1748 BGB
Verfahrensgang
- AG Ludwigshafen - XVI 25/99
- LG Frankenthal - 1 T 218/00
- OLG Zweibrücken, 08.02.2001 - 3 W 266/00
Zeitschriftenfundstellen
- FGPrax 2001, 113
- FamRZ 2001, 1730
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 15.03.2007 - 11 Wx 43/06
Ersetzung der Einwilligung leiblichen Vaters zur Adoption nach dessen …
Das Landgericht hat - auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass im Hinblick auf das verfassungsrechtlich geschützte Eltern-Kind-Verhältnis (Art. 6 Abs. 2 GG) der Ersetzung der Einwilligung an eng begrenzte Voraussetzungen gebunden und nur in ganz eindeutigen Fällen zulässig ist (vgl. BverfG FamRZ 1988, 807, Beschl. v. 08.02.2001, Az.: 3 W 266/00 m.w.N.) - rechtsfehlerfrei die sachlichen Voraussetzungen des § 1748 Abs. 1 S. 2 BGB bejaht.Als besonders schwere Pflichtverletzung ist ein elterliches Fehlverhalten anzusehen, das im Verhältnis zum Kind einem kriminellen Vergehen gleichkommt (vgl. OLG Zweibrücken, FGPrax 2001, 113/114 m.w.N.).
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